BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Soziales/Definition Familie
Definition von Familie
Inhaltsverzeichnis
Dieser Text ist ein Entwurf, wird aktuell von der LAG-Landespolitik diskutiert und ist noch nicht verabschiedet. Er kann bearbeitet werden. Möglicherweise repräsentiert dieser Vorschlag nur Einzel- oder Minderheitenmeinungen in der AG, in keinem Fall aber ist er eine offizielle Aussage der AG oder der Partei.
Kurzfassung
In der Diskussion auf der Maillingliste brachte Lisa die Frage auf, wie Familie zu definieren sei. Dies soll hier definiert werden.
Definition
Familien sind sowohl Gruppen von Menschen, die miteinander verwandt, verheiratet oder verschwägert sind und nicht notwendig in einem Haushalt zusammenleben; als auch Mehrpersonen-Haushalte, in denen Eltern - unabhängig von Geschlecht und Anzahl der als Eltern bezeichneten Personen - mit einem oder mehreren leiblichen oder/und adoptierten Kindern zusammenleben.
Historie
| Datum | Status | Begründung |
|---|---|---|
| 02.11.2009 | In Arbeit | Vorgeschlagen von MonaLiisa und Eckes auf ML |