BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Inneres/Videoüberwachung auf Demonstrationen
Videoüberwachung auf Demonstrationen
Inhaltsverzeichnis
Dieser Text ist ein Entwurf, wird aktuell von der LAG-Landespolitik diskutiert und ist noch nicht verabschiedet. Er kann bearbeitet werden. Möglicherweise repräsentiert dieser Vorschlag nur Einzel- oder Minderheitenmeinungen in der AG, in keinem Fall aber ist er eine offizielle Aussage der AG oder der Partei.
Die Teilnahme an einer gesetzmäßigen und ordentlich angemeldeten Demonstration ist ein legitimes Mittel, seine politische Meinung kundzutun. Es rechtfertigt keinesfalls, unter Verdacht gestellt zu werden, einen Gesetzesbruch begehen zu wollen.Daher lehnen wir ausdrücklich den allgemeinen und präventiven Einsatz von Überwachungskameras während Demonstrationen ab. Die Polizei sollte in der Lage sein, die Situation einzuschätzen und die Kameras nur dann einzuschalten, wenn die Stimmung aggressiv wird. Dass aber friedlich demonstrierende Bürger als potentielle Verbrecher behandelt werden, nur weil sie ihr Recht auf Meinungsäußerung wahrnehmen, ist abzulehnen.
Bearbeiter
Vorschlag
Übernommen aus dem NRW-Wahlprogramm
Historie
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.
| Datum | Status | Begründung |
|---|---|---|
| [Datum] | In Arbeit | Erster Entwurf veröffentlicht |