BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Bildung/Bologna
Bologna-Prozess
Inhaltsverzeichnis
- 1 Bologna-Prozess
- 1.1 Kurzfassung
- 1.2 Bearbeiter
- 1.3 Vorschlag 1
- 1.4 Vorschlag 2
- 1.5 Die Themen im Einzelnen
- 1.6 Quellen
- 1.7 Historie
Dieser Text ist ein Entwurf, wird aktuell von der LAG-Landespolitik diskutiert und ist noch nicht verabschiedet. Er kann bearbeitet werden. Möglicherweise repräsentiert dieser Vorschlag nur Einzel- oder Minderheitenmeinungen in der AG, in keinem Fall aber ist er eine offizielle Aussage der AG oder der Partei.
Kurzfassung
Die ursprünglichen Ziele der Lissabon-Konvention sind in jedem Fall erstrebenswert und müssen pragmatisch, ohne Einbußen im Bildungsstandard umgesetzt werden.
Rückkehr zu selbstständigem Studium: Keine unnötige Verschulung der Universitäten.
Verhinderung der Abwertung durch den "zweitklassigen" Bachelor-Abschluss durch ausreichende Tiefe gegenüber dem nur wenigen möglichen Master-Abschluss, die Barrieren für den letzteren sind zu senken (Quote und Anforderungen).
Unabhängigkeit der Hochschulausbildung von Wirtschaftsforderungen.
Bessere Rahmenbedingungen für Auslandssemester durch landesweite Anpassung der Semestertermine an internationale Standards.
Bearbeiter
Vorschlag 1
(von Öli) Das Diplom steht für die Fähigkeit, sich Fachkenntnisse in Eigenverantwortung zu erarbeiten und diese authentisch zu präsentieren. Deshalb genießt es im In- und Ausland höchstes Ansehen. Der in Deutschland erworbene Master-Abschluss muss diese Standards halten. Für den Bachelor-Abschluss gilt das selbe auf einem fachlich (!) niedrigeren Niveau. Dazu ist es nötig, die Praxisorientierug des bisher eingführten Bachelorstudiums teilweise durch eine wissenschaftlichere (d.h. theoretischere) Ausbildung zu ersetzen.
Die Regelstudienzeit für den Bachelor muss zugunsten einer hinreichend tiefgründigen und wissenschaftlichen Ausbildung 8 Semester betragen. Im Rahmen der geforderten Rückfahrung der Verschulung darf das Bachelorstudium bis zu 12 Semester dauern (Stichwort "selbstständiges Studieren").
Zur Förderung der internationalen Mobilität (einer der Kerngedanken des Bologna-Prozesses) müssen die Semestertermine landes-/bundesweit an internationale Standards angepasst werden.
Verpflichtende Quotenregelung für den Master: Jedem, dessen Bachelorabschluss mindestens durchschnittlich ausgefallen ist, muss ein Masterplatz garantiert sein.
Vorschlag 2
(von Jasenka) Das selbe wie Vorschlag 1, aber mit folgenden Ergänzungen/Unterschieden:
- Der Diploma- und und Magisterabschluss soll weiterhin parallel zum Master und Bachelorabschluss in der Hochschulbildungslandschaft angeboten werden.
- Keine Zulassungsbeschränkung für den Master bei vorliegendem ersten Abschluss (Bachelor, Diplom etc. oder berufsqualifizierender Fachhochschulabschluss)
Die Themen im Einzelnen
Regelstudienzeit, Modularisierung, Selbstständigkeit, Verschulung
Ziele
- Längere Module oder Prüfungen über mehrere Module. Bisher dauern Module höchstens 2 Semester.
- Längere Regelstudienzeit (8 Semester für Bachelor, bisher 6) und längere Höchststudiendauer (12 Semester für Bachelor, bisher 10)
- Teilweise Rückkehr zu mündlichen Prüfungen
- Entschärfung der Anforderungen zur Prüfungszulassung
Contra-Forderung
- Zeitnahes prüfen kurzer Module erleichtert den Studiengangwechsel und den Wechsel des Studienortes: Geprüfte Leistungspunkte hat man in der Tasche und kann sie sich woanders anrechnen lassen.
- Kurze Module bewirken bessere Prüfungsleistungen, weil das Fachwissen noch präsent ist.
- Viele "kleine" Prüfungen machen die Gesamtnote "tagesformunabhängiger"
- Viele kleine Prüfungen lassen sich leichter bewältigen als wenige große Monsterprüfungen
- Kurze Studiendauer ist eine Maßnahme um dem Mangel von Fachkräften in Industrie und Wirtschaft zu begegnen.
- Praxisbezug: Diplom und Magister waren zu theorielastig.
- Mündliche Prüfungen begünstigen Willkür und Voreingenommenheit. Sie lassen sich schlechter international vergleichen.
- Hohe Hürden zur Prüfungszulassung verhindern unvorbereitete Teilnahme und somit auch Studienabbrüche.
- (Dein Contra-Argument)
Pro-Forderung
- Bessere Leistungen ergeben sich, wenn sich Studentinnen und Studenten lange (=über mehrere Semester) mit dem Stoff vertraut machen, bevor man ihn prüft.
- Kurze Module und punktuelle Prüfungen verhindern das Verinnerlichen themenübergreifender Zusammenhänge (einseitige Behandlung des Stoffs, Tunnelblick auf die nächsten Prüfungen, "Credit-Points-Sammel-Mentalität"). Wer Zusammenhänge erkennt, profitiert von zeitlich ausgedehnten Modulen.
- Eigenverantwortung im Studium = Organisation (z.B. Reihenfolge der Module) und Selbstständigkeit (z.B. Einschätzung der Prüfungsfähigkeit, verschieben der Leistungsabnahme darf nicht durch eine zu knappe Höchststudiendauer verhindert werden). Man erwartet von Akademikern, dass sie selbstständig sind.
- Regelmäßiger Prüfungsstau = Dauerstress verschlechtert die Bedingungen für zusätzliche Aktivitäten (z.B. Kulturelles, studentische Gruppierungen, fachfremde Fortbildung)
- Was hier als Soll-Zustand bezeichnet wird ist näher am Diplom und würde deshalb das Image von Bachelor/Master aufwerten.
- Eine längere Studiendauer ermöglicht (genau wie das Diplom) bildungsorientierte statt wirtschaftsorientierte Studien.
- In mündlichen Prüfungen wird neben dem Fachwissen auch die ebenso wichtige Kommunizierfähigkeit bewertet.
- (Dein Pro-Argument)
Konkrete Umsetzungsmöglichkeiten/-probleme
- Prüfungen über mehrere Module: Die Umsetzung liegt bei den autonomen Fachbereichen, die durch Zielsezungen des Senats/Rektorats motiviert werden könnten (siehe Rundbrief des Rektorats an die Lehrstühlem der Uni Tübingen, der bereits Wirkung gezeit hat). Es werden auch Referate und Hausarbeiten, ohne Anwesenheitspflicht zur Erlanhung von Modul ECTS akzeptiert.
- Erhöhung der zulässigen Zahl an Leistungspunkten pro Modul: Eigenmacht der Lehrstühle, aber durch Akkreditierungsrichtlinien den LS zentral vorgeschlagen
- Entschärfen der Bedingungen der Prüfungszulassung
- Teilweise Rückkehr zur mündlichen Leistungsabfrage: Siehe Punkt 1:Autonomieprinzip der Lehre an Universitäten (irgendwo auf der Tübingen-Seite?)
- Hervorhebung der Wichtigkeit von Theorie und abstrakten Grundlagen im Hochschulrahmengesetz, entsprechend der Ausbildungsrahmen der Diplom- und Magisterabschlüsse.
- (Dein Vorschlag)
Unabhängigkeit von Forderungen aus der Wirtschaft
Die Regierungen der letzten Jahre gaben kommerziellen Forderungen widerstandslos nach, ohne dabei die Langzeitwirkungen ihrer Entscheidungen ausreichend zu berücksichtigen. Deutschland hat keine Rohstoffe außer seine hervorragend ausgebildeten Fachkräfte. Die von Wirtschaft und Industrie gewünschten Studiengänge nach dem Prinzip "schnell und gut" sind widersprüchlich und somit unrealistisch. Alle versuche diesen Traum vom "Speed-Diplomanten" zu verwirklichen laufen auf einen Raubbau an Deutschlands einziger Ressource - die Bildung - hinaus. Nicht nachhaltigen Forderungen darf nicht nachgegeben werden. Abgesehen davon werden schon die ersten überrascht-zornigen Arbeitgeberstimmen laut, nach denen sie Bachelors im Gegensatz zu Diplomanten nicht ohne kostspielige Einlernungsmaßnahmen einstellen können.
Stichwort: Transparenz bei den Finanzen!
Zulassungsbeschränkung Master
Ein Aufbaustudium zum Master muss grundsätzlich jedem offen stehen, der dieses mit ernsthaftem Interesse angeht. Die Bachelorprüfung kann als sinnvolle Hürde gesehen werden, zu deren Überwindung einige Anstrengung erforderlich ist. Damit stellt sie auch eine Orientierungshilfe dar (Ist der Master wirklich das richtige für mich?). Das aber nur Menschen mit "überdurchschnittlicher Studienleistung" zum Masterstudium zugelassen werden, ist nicht akzeptabel und steht in krassem Gegensatz zum Diplom, das für alle Studienanfänger erreichbar war, die ihr Vordiplom geschafft hatten.
Pro-Quote
- Tatsache: Die öffentlichen Kassen sind leer. Bachelors mit einer stark unterdurchschnittlichen Abschlussnote nicht zum Master zuzulassen ist eine diskutierbare Sparmaßnahme. Ein Abschluss, für den nur die Mindestanforderungen erfüllt wurden, ist nahezu wertlos.
Contra-Quote
- Gleichberechtigung, Selektion
- Diplomähnlichkeit
- Wählerstimmen ("Klientelpolitik") (sorry aber irgendwie fällt mir das als erstes zum Thema "Master für alle!" ein)
Umsetzungsmöglichkeiten/-probleme
- In (Wo?) der HRK zum Hochschulrahmengesetz steht für alle Länder verpflichtend, dass die Hochschulen in der Regel zusätzliche Zulassungsbedingungen für den Masterzugängen erlassen können, mit Blick auf das spezielle Profil des Masterstudiengangs. Das beschlussfähige Gremium hierfür ist der jeweilige Universitäztssenat. Hier müssen standarisierte Richtlinien für alle Universitäten gleichsam gelten.
- Der Bund sollte verpflichtende Bestimmungen für alle Universitäten Deutschlands als Richtlinien-Katalog für den Senat, zur Bestimmung der Masterzugangsberechtigung erlassen (Umsetzung der Hochschulrektorenkonferenz zur Bologna-Umsetzung, dem Hoschschulrahmengesetzes, und der dortigen Formulierung: "Dabei ist es formal unerheblich, an welchem Hochschultyp (Universität, Fachhochschule, Kunst- oder Musikhochschule) der Abschluss erworben wurde.") verbindlich umgesetzt wird. Somit allen "Abgängern" einen Studienplatz im Masterstudium durch Anmeldung garantiert wird.
- (Dein Vorschlag)
Rahmenbedingungen für Auslandssemester
Im europäischen und außereuropäischen Ausland fängt das Wintersemester fast überall im September an (Quellen sammeln!). In Deutschland ist es Tradition erst im (teilweise späten) Oktober anzufangen. Dieser Offset erschwert das absolvieren von Auslandssemstern/-praktika, das selbe gilt für ausländische Studenten die nach Deutschland kommen wollen. In der Regel verlängert eine Auslandserfahrung das Studium, weil Prüfungen verschoben werden müssen (Quellen sammeln!). Der Bologna-Prozess strebt eine "große Mobilität zwischen den Bildungssystemen Europas" an. Deutschland ist die Ausnahme, nicht die anderen.
Umsetzungsmöglichkeiten/-probleme
- Verordnung/Richtlinie erlassen, die den Beginn des Wintersemesters auf den Monat September festlegt
- Im Jahr der Umstellung sind erhebliche organisatorische Komplikationen zu erwarten: Prüfungszeiten, Urlaubszeiten, Anmeldefristen, ...
Sonstiges
Die Arbeitszeit von Hochschulprofessoren darf nicht "lehrfremd" in Evaluationsmassnahmen gebunden werden. Eine Alternative wäre die Wiedereinführung von HochschulsekretärInnen
Die sehr gründlich ausgearbeiteten Vorschläge des Bildungsstreiks an den Universitäten in Baden-Württemberg müssen von der Politik nicht nur beachtet, sondern auch diskutiert und entsprechend umgesetzt werden (siehe Diskussion).
Quellen
- Hochschulrahmengesetz (pdf)
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zum Thema Bologna-Prozess
- Die neueste, sehr ausführliche Studie zum Thema Studienabbrecher vom HIS
- Semestertermine der Universitäten Baden-Württembergs:
- Vorbildlich: Uni Mannheim.
- Verbesserungsbedarf besteht bei Uni Freiburg, Uni Heidelberg, Uni Hohenheim, Uni Karlsruhe, Uni Konstanz, Uni Stuttgart, Uni Tübingen, Uni Ulm
- Bildungsstreik Uni Tübingen Bildungs-Forderungen und Antworten der Fachbereiche und des Rektorats
- Zugang zum Hochschulstudium Diskussionspapier der Arbeitsgruppe Hochschulzugang.
- Hochschulrektorenkonferenz: Zulässige und unzulässige Zugangsvoraussetzungen Masterstudium, Empfehlung zur Harmonisierung von Semesterzeiten
Historie
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.
| Datum | Status | Begründung |
|---|---|---|
| 24.01.2010 | In Arbeit | Ergänzung unter Vorschlag 2 |
| 24.01.2010 | In Arbeit | Neuformatierung, -formulierung und -ordnung, der Übersichtlichkeit halber |
| 20.01.2010 | In Arbeit | Ergänzungen von Jasenka |
| 16.01.2010 | In Arbeit | War bis dato verwaist |
| 05.11.2009 | In Arbeit | Rüberkopiert vom Wahlprogrammvorschlag |