BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Bildung/Barrierefreies Lernen
Barrierefreies Lernen
Inhaltsverzeichnis
Dieser Text ist ein Entwurf, wird aktuell von der LAG-Landespolitik diskutiert und ist noch nicht verabschiedet. Er kann bearbeitet werden. Möglicherweise repräsentiert dieser Vorschlag nur Einzel- oder Minderheitenmeinungen in der AG, in keinem Fall aber ist er eine offizielle Aussage der AG oder der Partei.
Kurzfassung
Behinderte sollen so weit es möglich ist, in den "normalen" Schulbetrieb integriert werden. Für Körperbehinderte ist eine entsprechende Barrierefreiheit an Deutschen Schulen, Erziehungsinstitutionen und Universitäten zu garantieren.
Bearbeiter
Vorschlag
Ist-Zustand
- Institutionen sind nicht bundesweit für körperlich Behinderte erreichbar.
Weder durch den Weg zu noch in die Institustion.
- Dadurch wird der Zugang zu KIGAs, Schulen, Universitäten für diese Bevölkerungsgruppe teils erheblich erschwert.
- Der Grundsatz der Gleichbehandlung laut Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist für Behinderte in Deutschland nicht gewahrt.
- Es wird besonders verstossen gegen
- Artikel 1: der Menschenwürde, Menschenrechtesowie
- Artikel 3/3: zur Gleichheit vor dem Gesetz -letzer Satz: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
Warum die Änderung notwendig ist
- In der BRD sollen alle Bürger vor dem Gesetz dieselben Chancen erhalten.
- Barrierefreiheit muss gewährt werden, statt wie es die aktuelle Sozialpolitik mehrheitlich vertritt: Behinderte grundsätzlich eher in Sondereinrichtungen einzuweisen, anstatt sie in den für alle Bürger eingerichteten Erziehungs- und Bildungsinstitutionen zu integrieren.
Soll-Zustand
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen müssen durch bauliche Massnahmen zur sogenannten Barrierefreiheit überführt werden.
- Bauliche Massnahmen bei älteren Gebäuden sind umgehend nachzurüsten.
- Bei Neuplanungen und Neubauten ist die Barrierefreiheit bereits in der Planung mitzuberücksichtigen und sogleich in der ersten Bauphase auszuführen.
Kosten
Die erwarteten entstehenden Kosten (für den Staat, für die Wirtschaft und die Bürger, betragen den Mehraufwand für:
- Rampen (bei Treppenübergängen),
- Fahrstühle,
- Türbreitenanpassung,
- behindertengerechte Sanitäranlagen,
- behindertengerechte Zufahrtsmöglichkeiten über den öffentlichen Stadtverkehr
Alternativen
Gibt es Alternativen?
Quellen
Haltungen anderer Parteien
[text]
Historie
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.
| Datum | Status | Begründung |
|---|---|---|
| [26.01.2010] | In Arbeit | Erster Vorentwurf |