BW:Antragsportal/WP0016

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag BW 2020.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, sondern ein an den Landesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP0016
Einreichungsdatum 9 September 2020 14:38:34
Antragsteller

S3sebastian

Antragstyp Programm
Zusammenfassung des Antrags Der bestehende Programmpunkt "Öffentliche Überwachung einschränken" wird um die Ablehnung von sogenannter intelligenter Videoüberwachung und automatisierter Gesichtserkennung erweitert.
Datum der letzten Änderung 09.09.2020
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Ablehnung von sogenannter intelligenter Videoüberwachung und automatisierter Gesichtserkennung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen im bestehenden Programmpunkt "Öffentliche Überwachung einschränken" nach dem Satz "Videoüberwachung kann Straftaten nicht verhindern, sondern höchstens verdrängen." folgende Texte einzufügen:

Modul 1 (Intelligente Videoüberwachung):

Auch in der sogenannten intelligenten Videoüberwachung, bei welcher durch Algorithmen auffälliges Verhalten erkannt werden soll, sehen wir keine brauchbare Lösung zur Verbesserung der Sicherheit von Bahnhöfen oder Fußgängerzonen, sondern vor allem die Gefahr, dass Menschen unverschuldet in den Fokus von Sicherheitsbehörden geraten.

Modul 2 (Automatisierte Gesichtserkennung):

Die Fortschritte bei der automatisierten Gesichtserkennung in den letzten Jahren haben zu Begehrlichkeiten geführt, diese auch im Zusammenhang mit Überwachungskameras einzusetzen. Die Anwendung von Software zur Gesichtserkennung muss unserer Auffassung nach stets die Zustimmung der betroffenen Person voraussetzen. Der Einsatz automatisierter Gesichtserkennung an allgemein zugänglichen Orten ist damit nicht vereinbar, und daher für private wie auch staatliche Betreiber abzulehnen.

Antragsbegründung

In Mannheim wird die sogenannte intelligente Videoüberwachung bereits getestet. Auch Tests für die automatisierte Gesichtserkennung für polizeiliche Zwecke gab es bereits am Bahnhof Südkreuz in Berlin, es ist zu befürchten, dass uns dies auch Baden-Württemberg drohen könnte. Von privaten Anbietern gibt es ebenfalls Bestrebungen Kameras zur Gesichtserkennung zu nutzen, um etwa Kunden beim Einkaufen zu tracken um Profile über das Kaufverhalten zu erstellen.

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