BW:Antragsfabrik2013/Vorstandsamtszeitverlängerung
| Dies ist ein Entwurf eines Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von einem unbekannten Antragsteller!. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
Titel: Vorstandsamtszeitverlängerung
Kurzbeschreibung: Vorstände bis zu 2 Jahre wählen können
Satzung
Inhaltsverzeichnis
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / § 9a - Der Vorstand (3)
- Beantragte Änderungen
Der Absatz (3) wird um den Absatz (3a) ergänzt und lautet dann wie folgt: (3) Die Mitglieder des Vorstands werden von einem Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt, spätestens 14 Monate nach der letzten Vorstandswahl. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. (3a) Im Anschluss an die Wahl eines Vorstands kann der Landesparteitag in einer weiteren Wahl eine längere Amtszeit beschliessen. Die gewählten Vorstände erklären nach der Wahl, ob sie auch für zwei Amtszeiten zur Verfügung stünden. Der Landesparteitag kann daraufhin bis zu vier Vorstandsmitglieder, für zwei Amtszeiten wählen.
- Begründung
Um Kontinuität im Vorstand zu gewährleisten ist es hilfreich, wenn der Vorstand nicht nach einer Amtszeit neu gewählt werden muss. Falls es Vorstände gibt, die bereit wären sich für zwei Amtszeiten zu verpflichten, so könnte eine alljährliche vollständige Neuwahl vermieden werden. Die vorgeschlagene Regelung hätte den Vorteil, dass kein Kandidat sich festlegen muss, bevor er gewählt wird. Der Landesparteitag entscheidet erst nach der Festlegung auf einen Vorstand, ob ein Teil der Vorstände länger im Amt sein soll. Somit wird vermieden, dass ein etwaiger Turnus auf ein bestimmtes Amt angelegt ist und womöglich geeignete Kandidaten nicht gewählt werden, weil sie nicht länger im Amt sein wollen. Ebenso wird verhindert, dass der Landesparteitag bei weniger bekannten neuen Vorständen sich auf eine doppelte Amtszeit festlegen muss.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die voraussichtlich enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- Argument 1 Das ganze ist mir zu schwammig, wobei die Grundidee nicht verkehrt ist. Ich plädiere darauf die Amtszeit auf min. 18 Monate zu erhöhen und spätestens nach 20 Monaten eine Neuwahl anzusetzen. So habe wir auch eine Kontinuität und wir sparen in 2 Jahren einen Parteitag mit Neuwahlen!
(3) Die Mitglieder des Vorstands werden von einem Landesparteitag für die Zeit von 18 Monaten gewählt, spätestens 20 Monate nach der letzten Vorstandswahl muss eine Neuwahl stattfinden. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
--Michael 'Bayaman' Schwiebert 22:48, 17. Feb. 2012 (CET)
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