BW:Antragsfabrik2013/StändigeMitgliederVersammlung

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Version vom 19. Februar 2013, 00:09 Uhr von Incredibul (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen)
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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Entwurf eines Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von einem unbekannten Antragsteller!.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: Ständige Mitgliederversammlung
Kurzbeschreibung: Der folgende Antrag stellt einen Satzungsänderungsantrag dar, der in Baden-Württemberg nach Vorbild von Mecklenburg-Vorpommern eine Ständige Mitgliederversammlung einführen soll. Wie diese tatsächlich ausgestaltet ist, entscheidet ein späterer Landesparteitag per Geschäftsordnung.

Satzung


Antrag

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §9b
Beantragte Änderungen

1. Paragraph 9 b der Satzung ist wie folgt zu ersetzen: § 9b - Die Landesmitgliederversammlung (1) Die Landesmitgliederversammlung ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. (2) Die Landesmitgliederversammlung tagt mindestens alle 15 Monate als Realversammlung. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen.

Der Vorstand soll jedes Mitglied mindestens 4 Wochen vorher einladen; aus wichtigem Grund kann die Einladungsfrist verkürzt werden. Die Einladung erfolgt per E-Mail. Statt der Einladung per Email kann eine Einladung auch per Post erfolgen. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.

Spätestens 1 Woche vor der Landesmitgliederversammlung sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

(3) Ist der Vorstand handlungsunfähig, kann eine außerordentliche Landesmitgliederversammlung einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Sie dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes

(4) Findet auf einer Landesmitgliederversammlung eine Vorstandswahl statt, so nimmt die Landesmitgliederversammlung den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.

(5) Über die Landesmitgliederversammlung, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.

(7) Die Landesmitgliederversammlung wählt einmal im Jahr mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird der nächsten wählenden Landesmitgliederversammlung verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.

(8) Die Landesmitgliederversammlung tagt daneben online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy als Ständige Mitgliederversammlung. Jeder Pirat im Landesverband Baden-Württemberg hat das Recht, an der Ständigen Mitgliederversammlung teilzunehmen. Das Stimmrecht richtet sich nach § 4 Abs. 4 der Bundessatzung.

(9) Die Ständige Mitgliederversammlung kann für den Landesverband verbindliche Stellungnahmen und Positionspapiere beschließen. Entscheidungen über die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) sind ausgeschlossen, insoweit kann die Ständige Mitgliederversammlung nur Empfehlungen abgeben.

(10) Die Landesmitgliederversammlung beschließt die Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung, in der auch die Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung geregelt ist.

2. In folgenden Paragraphen ist die Namensänderung von „Landesparteitag“ zu „Landesmitgliederversammlung“ einzupflegen:

  1. § 9
  2. § 9a Abs. 1
  3. § 9a Abs. 3
  4. § 9a Abs. 6
  5. § 9a Abs. 9
  6. § 9a Abs. 10
  7. § 9a Abs. 11
  8. § 11 Abs. 1
  9. § 11 Abs. 2
  10. § 11 Abs. 3
Begründung

Momentan kann nur der Landesparteitag offizielle Aussagen oder Positionspapiere verabschieden. Zwischen den Landesparteitagen ist dies jedoch nicht möglich: Der Landesvorstand arbeitet nicht inhaltlich. Auch Liquid Feedback kann derzeit nur Meinungsbilder einholen, jedoch keine Beschlüsse fassen. Daher soll mit der Ständigen Mitgliederversammlung die Möglichkeit geschaffen werden, Parteitage ständig und online nach den Prinzipien der Liquid Democracy durchzuführen.

In einem Flächenland wie Baden-Württemberg ist es aufwändig, Parteitage zu organisieren. Dennoch ist es immer wieder auch zwischen den Parteitagen wichtig, inhaltliche Fragen zu klären und Positionspapiere zu erarbeiten. Mit der Ständigen Mitgliederversammlung ist es möglich, dies offiziell zu tun und so die „realen“ Mitgliederversammlungen zu entlasten und dort „nur“ noch zu wählen und Satzungs- und Programmpunkte abzustimmen.

Die Erfahrung im Landtagswahlkampf 2011 hat weiterhin gezeigt, dass kurz vor der Wahl viele inhaltliche Fragen (z.B. Wahlprüfsteine) beantwortet werden müssen. Eine arbeitende ständige Mitgliederversammlung könnte den Bundestagswahlkampf so enorm erleichtern.

Weiterhin ist Liquid Democracy und Liquid Feedback ein (wenn nicht: das) Alleinstellungsmerkmal der Piratenpartei. Es ist reale Basisdemokratie. Die ständige Mitgliederversammlung befördert es zu einem Organ des Landesverbandes, das offizielle Aussagen treffen kann.

Trotzdem es natürlich Probleme gibt, alle Mitgliedern in die Arbeit mit Liquid Feedback einzuführen, kann dies an den immer mehr werdenden Stammtischen geleistet werden. Eine Alternative dazu wäre die Teilnahme an einer realen Mitgliederversammlung, die mit höheren Kosten verbunden wäre. Weiterhin erlaubt die ständige Mitgliederversammlung, in bestimmten Bereichen seine Stimme zu delegieren – dies ist bei der Abwesenheit bei einem Parteitag nicht möglich.

Die genaue Arbeit der Ständigen Mitgliederversammlung soll auf einem weiteren Landesparteitag zu beschließenden Geschäftsordnung geregelt werden. Erst dadurch wird die Ständige Mitgliederversammlung konstituiert.

Anmerkungen

Die Einführung der Ständigen Mitgliederversammlung ersetzt keinen Landesparteitag, sondern ist als reguläre Mitgliederversammlung im Sinne von § 9 Absatz 1 Satz 1 PartG konstituiert.

Die Durchführung einer Mitgliederversammlung online dürfte auch zulässig sein, so jedenfalls der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages.


Diff zur aktuellen Satzung: https://wiki.piratenpartei.de/wiki//index.php?title=Benutzer%3AJohannesKnopp%2FAntraege%2FLPTBW13.1&action=historysubmit&diff=1982762&oldid=1982718

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen

  1. YinYangDragon 22:27, 14. Feb. 2013 (CET)
  2. Incredibul 00:09, 19. Feb. 2013 (CET)
  3. ...

Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Sven423 17:49, 17. Feb. 2013 (CET)
  2. Kevin Honka
  3. Lisa
  4. Viktor
  5. Toka 12:10, 18. Feb. 2013 (CET)
  6. Murgpirat 23:05, 18. Feb. 2013 (CET)
  7.  ?
  8. ...

Piraten, die voraussichtlich enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Contra: Eine Menge Arbeit für nichts verbindliches. Damit ist das reine Selbstbeschäftigung ohne weiteren Wert. --Sven423 17:58, 17. Feb. 2013 (CET)
  • Contra: Die "Prinzipien von Liquid Democracy", auf die dieses Konzept basiert sind NIRGENDS festgelegt. Weder hier, noch in der Fachliteratur. --Sven423 17:58, 17. Feb. 2013 (CET)
  • Contra: Da die Versammlung "ständig" stattfindet wird die Beteiligung sehr schnell fallen, siehe unsere andere Liquids, die Analsysen von StreetDog [1] oder [2]. Aus diesen negativen Erfahrungen sollten wir lernen und sie nicht einfach ignorieren. --Sven423 17:58, 17. Feb. 2013 (CET)
  • Contra: Durch die Ständigkeit ist die Teilnahme für Menschen ohne Internetzugang de facto unmöglich. --Sven423 17:58, 17. Feb. 2013 (CET)
  • Contra: Festlegung auf eine Software. Durch die Nennung der "Prinzipien von Liquid Democracy" bleibt nur eine Software übrig, um dies umzusetzen: Liquid Feedback. Es handelt sich also nicht um einen Antrag für mehr Mitbestimmung, sondern um eine Tooldebatte. --Sven423 17:58, 17. Feb. 2013 (CET)
  • Contra: Widerspruch zum Programm. Wir sind für demokratische Wahlen und gegen Wahlcomputer, würden so einen mit diesem Antrag zur Abstimmung einsetzen. Rechtlich ist dies möglich, das nimmt uns aber unsere Glaubwürdigkeit. --Sven423 18:01, 17. Feb. 2013 (CET)
  • Contra: Nachvollziehbarkeit. Onlinegestützte Abstimmverfahren sind nicht nachvollziehbar. --Sven423 18:01, 17. Feb. 2013 (CET)
  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
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