BW:Antragsfabrik2013/LimitUntergliederungen
| Dies ist ein Entwurf eines Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von einem unbekannten Antragsteller!. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
Titel: Neugründungen von Untergliederungen begenzen
Kurzbeschreibung: Setzt Anforderungen an neu zu gründende Kreis- und Ortsverbände
Satzung
Inhaltsverzeichnis
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §7
- Beantragte Änderungen
Die Landessatzung wird in §7 um die folgenden beiden Absätze erweitert:
- Begründung
Ein Verband sollte eine ausreichende Stärke besitzen, so dass sichergestellt ist, dass er langfristig gut überleben kann. Nur mit einer entsprechenden Personaldecke ist sichergestellt, dass sich langfristig immer qualifizierte und motivierte Personen finden, um die Ämter in einem Verband auszufüllen.
Ein Verband sollte groß genug sein, um eine plurale Meinungsbildung zu garantieren. Bei einem sehr kleinen Verband besteht die Gefahr, dass schon sehr kleine Familien- oder Freundschaftsnetze die Kontrolle übernehmen können.
Organisationsstrukturen binden Personal und Arbeitskraft. Dabei sind wir als basisdemokratisch orientierte Partei gar nicht so sehr auf formelle Posten angewiesen. Viele Orte in BaWü zeigen, dass gute Arbeit auch ohne formelle Gliederung möglich ist.
Wichtige Entscheidungen z.B. für kommunale Wahlkämpfe können auch ohne Gliederung per Mitgliederversammlung oder Urabstimmung getroffen werden.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen
- Kfurter
- Jorge 15:22, 15. Feb. 2012 (CET)
- DaK1lla 15:23, 15. Feb. 2012 (CET)
- Nati2010 15:31, 15. Feb. 2012 (CET)
- Gunther 15:39, 15. Feb. 2012 (CET)
- Dsz 15:40, 15. Feb. 2012 (CET)
- LarsP 15:55, 15. Feb. 2012 (CET)
- Elzoido 17:01, 15. Feb. 2012 (CET)
- Laser 17:06, 15. Feb. 2012 (CET)
- Stefan K
- Krisch 18:54, 15. Feb. 2012 (CET)
- Tomtar 19:43, 15. Feb. 2012 (CET)
- Toka 21:47, 15. Feb. 2012 (CET)
- Monarch 23:21, 15. Feb. 2012 (CET) eine von den lokalen Piraten als sinnvoll erarchtete Verbandsgründung sollte nicht verhindert werden
- Julian Beier
- Andreas Hahn
- MartyMcFly--MartyMcFly 15:20, 16. Feb. 2012 (CET)
- ...
Piraten, die voraussichtlich enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- Kleine Landkreise kommen (vermutlich) nie auf 150 Piraten und werden daher daran gehindert einen KV zu gründen. Es kommt mMn mehr auf die Anzahl der aktiven Piraten an, als auf die Anzahl der komplett vorhandenen Parteimitglieder. Ausserdem, was passiert, wenn ein KV nach seiner Gründung durch Austritte wieder unter die 150er Marke wieder drunterrutscht? Soll dieser sich dann auflösen?!
- Der Antrag redet nur von Neugründungen, für bereits bestehende Gliederungen gilt der Bestandsschutz. --Sven423 15:27, 15. Feb. 2012 (CET)
- Nach dieser Regelung würde als Beispiel aber einem KV Heidenheim das Recht auf eine Gründung auf Jahre verwehrt bleiben, da die Zahl 150 nahezu utopisch ist für so einen kleinen Landkreis. Als Vergleich: die Grünen, die FDP und die DKP (die ja auch recht stark hier ist) sind allesamt kleiner als unser KV. Selbst die Linken sind nicht wesentlich größer hier (mWn zwischen 50 und 60 Mitglieder). Wie sollen wir dann auf 150 kommen? mMn unmöglich! DaK1lla 15:31, 15. Feb. 2012 (CET)
- Man entschuldige meinen Zynismus, aber es wäre wohl besser gewesen, wenn sich der KV HDH nicht gegründet hätte... Wie kommst du eigentlich auf 150? Im Antrag wird von 100 gesprochen. NHense
- Hatte ich als Testballon extra erst etwas höher gewählt und dann gesenkt. :) --NineBerry 16:37, 15. Feb. 2012 (CET)
- auch 100 finde ich als zu hoch angesetzt, zumindest für manche Kreise! DaK1lla 16:48, 15. Feb. 2012 (CET)
- Warum hätte sich der KV HDH nicht gründen sollen (also der KV an sich und nicht wegen des Gates)? DaK1lla 16:45, 15. Feb. 2012 (CET)
- Hatte ich als Testballon extra erst etwas höher gewählt und dann gesenkt. :) --NineBerry 16:37, 15. Feb. 2012 (CET)
- Man entschuldige meinen Zynismus, aber es wäre wohl besser gewesen, wenn sich der KV HDH nicht gegründet hätte... Wie kommst du eigentlich auf 150? Im Antrag wird von 100 gesprochen. NHense
- Nach dieser Regelung würde als Beispiel aber einem KV Heidenheim das Recht auf eine Gründung auf Jahre verwehrt bleiben, da die Zahl 150 nahezu utopisch ist für so einen kleinen Landkreis. Als Vergleich: die Grünen, die FDP und die DKP (die ja auch recht stark hier ist) sind allesamt kleiner als unser KV. Selbst die Linken sind nicht wesentlich größer hier (mWn zwischen 50 und 60 Mitglieder). Wie sollen wir dann auf 150 kommen? mMn unmöglich! DaK1lla 15:31, 15. Feb. 2012 (CET)
- Der Antrag redet nur von Neugründungen, für bereits bestehende Gliederungen gilt der Bestandsschutz. --Sven423 15:27, 15. Feb. 2012 (CET)
- Klingt interessant. Das ist PartG-konform? --Sven423 15:27, 15. Feb. 2012 (CET)
- Ich glaube schon, siehe PartG §7 Abs. 1: Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. DaK1lla 15:34, 15. Feb. 2012 (CET)
- Jetzt wäre es interessant zu wissen, wie Größe und Umfang juristisch definiert sind. Ich glaube nicht, dass dieser Passus eine Mindestgröße bezogen auf Mitglieder der zu gründenden Gliederung erlaubt. Ist aber nur mein subjektives Empfinden. Jorge 15:40, 15. Feb. 2012 (CET)
- Solche Regelungen sind definitiv (!) zulässig und in anderen LVs teilweise auch schon eingeführt. Allerdings dürden nur LVs sowas regeln (sie dürfen KV-Gründungen etc übrigens auch verbieten!), auf Bundesebene geht das nicht. Kungler 10:09, 16. Feb. 2012 (CET)
- Jetzt wäre es interessant zu wissen, wie Größe und Umfang juristisch definiert sind. Ich glaube nicht, dass dieser Passus eine Mindestgröße bezogen auf Mitglieder der zu gründenden Gliederung erlaubt. Ist aber nur mein subjektives Empfinden. Jorge 15:40, 15. Feb. 2012 (CET)
- Ich glaube schon, siehe PartG §7 Abs. 1: Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. DaK1lla 15:34, 15. Feb. 2012 (CET)
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- Quoren schränken demokratische Rechte ein. Familien-KVs unterbindet man durch Basisarbeit, nicht durch Verbote die auch sinnvolle Gründungen behindern. Wenn ein KV mangels Personaldecke nicht mehr funktionsfähig ist wird in die übergeordnete Gliederung überführt, so what? Demokratie ist immer mit Reibungsverlusten verbunden.
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