BTW2013 Wahlkreis276/Plakatierung zur BTW2013-WK276

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Plakatierugsvorschriften zur Bundestagswahl 2013 im Wahlkreis 276 NOK/TBB

Bisher ist diese Seite noch übernommen aus der LTW2011 und muss entsprechend nach Nachfrage bei den Gemeinden aktualisiert werden!

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Tabelle muss auf die Bundestagswahlkreise aktualisiert werden

Allgemeine Regelungen:

  • Nicht Plakatiert werden darf an Verkehrszeichen, Signalmasten, Straßennamenpfosten, an öffentlichen Einrichtungen wie Bushaltestellen Schalt bzw. Signalschränken.
  • Es ist außedem darauf zu achten das die Plakate keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen verdecken.
  • Vor Kreuzungen und Wahllokalen gilt meist die Regel 20m Abstand zu halten.
  • Bei privaten Grundstücken ist die Einwiligung des Besitzers einzuholen.
  • Sämtiche Plakate Stellwände müssen an mindestens zwei Stellen am besten mit Kabelbindern so dass sie nicht von Witterungseinfüssen oder Passanten losgerissen werden können.
  • Es darf meist nur Innerorts plakatiert werden.

Plakatierung von Großplakaten

Plakatierung von Hohlkammer und Papierplakaten:

Tabelle muss auf die Bundestagswahlkreise aktualisiert werden

Die Zahlen in Klammern sind plakatiert.

Gemeinde
Ortsteil
Anfrager
Regelung
Aufhängdatum
Plakate
Anzahl (Papierplakate)
Anzahl (Hohlkammerplakate)
Anzahl (Großplakate)
Plakatierungsvorschrift
Abhängdatum
Gemeinde Ortsteil Anfrager Regelung Aufhängdatum Plakate Anzahl (Papierplakate) Anzahl (Hohlkammerplakate) Anzahl (Großplakate) Plakatierungsvorschrift Abhängdatum

Ungefähr x Plakate werden benötigt (unbegrenzt = 15)