BE Diskussion:Liquid Democracy — Anforderungen, Betrieb und Sicherheitsrichtlinien
Kritik: web-basiert ist unsicher
Vorsicht: Anforderungen nicht zu hoch stellen, sonst wird eine Implementierung nie fertig oder verschlingt unangemessen viele Ressourcen!
- Sicher, aber wenn man in den Parlamentsbetrieb geht, wird man die ganze Sache nochmal neu aufrollen müssen, denn web-basierte Applikationen können einfach nicht wirklich sicher gemacht werden. Am Schluss könnte nur ganz selten hier und da manipuliert werden, und der einfache Pirat, der aufschreit, wird als Denunziant diffamiert. Gerade wir Piraten sollten unsere Apps auf eine höheren Sicherheitsniveau bauen, als eine durchschnittliche Firma oder Bank. Es geht hier schließlich auf absehbare Zeit um reale Beschlüsse mit realen politischen Folgen, sei es in Münster, in Berlin, im Landtag NRW oder im Bundestag. —lynX
Kommentar von Jbe 18:37, 3. Nov. 2009 (CET): Meiner Meinung nach sind Firewalls, Code-Reviews, etc. nur ein Weg um Betriebsstörungen durch Hacker zu erschweren. Manipulationen 100%ig ausschließen können diese Maßnahmen nicht – dazu ist das gesamte technische System viel zu komplex. Wenn Webapplikationen unsicher sind, welche Art von Programmen wären denn dann sicher? Der Einsatz eines dezentralen Systemes, welches sich z.B. auf mathematische Verschlüsselungsverfahren verlässt, erhöht zumindest die Komplexität noch weiter. Aufgrund nicht auszuschließender Manipulationen werden andere Organe nicht verpflichtet, Entscheidungen des Systemes umzusetzen. In unserem Entwurf für die Satzung heißt es: "Alle Organe und Mandatsträger sind grundsätzlich dazu angehalten, jedoch nicht verpflichtet, sich entsprechend dieser getroffenen Entscheidungen zu verhalten." Natürlich ist es im Sinne der Basisdemokratie wünschenswert dennoch möglichst verlässliche Ergebnisse zu ermitteln. Deshalb haben wir folgendes gefordert: "Die Berechnungsgrundlagen von Abstimmungsergebnissen oder Antragsbewertungen müssen jedem Benutzer des Systems mindestens 23 Wochen nach Abschluss des jeweiligen Themas (z. B. durch eine endgültige Abstimmung) zur Verfügung gestellt werden. In den Berechungsgrundlagen sind Namen oder Pseudonyme der Abstimmenden und bei Stimmübertragung auch die der Delegierenden enthalten. [...] Die Information darüber, welche alten Pseudonyme welchem Mitglied zugeordnet waren, sind in Form einer Papierakte für 3 Jahre aufzubewahren. Die Landesmitgliederversammlung kann beantragen, dass diese Papierakte von der Wahlkommission geprüft wird.". Vorstand und Mandatsträger werden sich entsprechend ihrer Umsetzung der Beschlüsse aus Liquid Democracy insbesondere bei den nächsten internen Wahlen verantworten müssen. Diese Personenwahlen finden natürlich außerhalb von Liquid Democracy statt, da sie nach PartG §15 und PartG §17 geheim sein müssen. BTW: Ich möchte mir weder von der Piratenpartei noch von einer anderen Partei vorschreiben lassen, welche Programme ich auf meinem Computer zu installieren habe ;-)