BE Diskussion:LiquidFeedback Themendiskussion/747
Hallo, hier bitte Meinungen zur Initiative "Verhaltenskodex für Abgeordnete und Senatoren" hineinschreiben.--Jay Kay 16:10, 20. Mär. 2012 (CET)
Zur Anregung, die Grenze von 100 Euro zu spezifizieren (pro Monat, Jahr bzw. Zuwender etc.): Ich habe mich hier am Artikel 5 des Verhaltenskodex des Europa-Parlaments [1] orientiert, der keine solche Koppelung an Zeiträume oder Zuwender kennt. Um aber nicht zur Umgehung des Limits einzuladen, schlage ich 100 Euro pro Zuwender und Kalenderjahr vor. Dabei muss allen klar sein, dass eine Interessengruppe auch durch mehrere Privatpersonen in Erscheinung treten kann, deren Geschenke in der Summe das genannte Limit übersteigen. Einen Totalschutz gibt es gerade bei Bargeld also nicht, weil es eben leicht stückelbar ist. Urlaubsreisen im Wert vierstelliger Eurosummen, zu denen manche Politiker eingeladen wurden, wären aber ausgeschlossen.--Jay Kay 18:10, 22. Mär. 2012 (CET)
Zum Hinweis, dass der Begriff "Nebeneinkünfte" zu einem Feierabendparlament nicht passe: "Nebeneinkünfte" meint hier diejenigen Einkünfte, die "neben" der hauptberuflichen Tätigkeit und "neben" der Tätigkeit als Abgeordneter erzielt werden. Ich finde den Begriff, so betrachtet, weiterhin zutreffend. Da die Anregung darüber hinaus keinen anderen Vorschlag zur Bezeichnung solcher Einkünfte macht, bleibe ich einfach bei diesem Begriff.--Jay Kay 18:10, 22. Mär. 2012 (CET)
Zur Ansicht, dass eine 2/3-Mehrheit nicht notwendig sei, wenn jede Fraktion eine Person in das vorgeschlagene Kontroll- und Beratungsgremium entsendet: Der Vorteil, das Vorschlagsrecht vom Wahlrecht zu trennen, liegt darin, dass die Angehörigen dieses Gremiums über die Fraktionsgrenzen hinweg höheres Ansehen genießen und größere Akzeptanz ihrer Entscheidungen antreffen werden. Denn sie müssen dann ja auch mit den Stimmen der anderen Parteien gewählt werden. Es wäre nicht gut, wenn in diesem Gremium nur Leute säßen, die nicht das Vertrauen der anderen Parteien haben und leichter in Verdacht geraten, Entscheidungen über das "richtige" Verhalten bestimmter Abgeordneter vom jeweiligen Parteibuch abhängig zu machen. Streit über unterschiedliche Auslegungen des Verhaltenskodex können natürlich auch bei Mitgliedern vorkommen, die mit großer Mehrheit gewählt wurden - es ist aber unwahrscheinlicher. Im Übrigen müssen die Angehörigen des Kontroll- und Beratungsgremiums nicht unbedingt Abgeordnete sein. Man könnte darüber hinaus überlegen, ob nicht Präsident und Viepräsidenten des AGH die Aufgaben dieses Gremiums übernehmen könnten, sofern jede Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten stellt, was derzeit bekanntlich nicht der Fall ist.--Jay Kay 10:56, 10. Apr. 2012 (CEST)