BE:Vorstand/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung des Landesvorstands der Piratenpartei Deutschland Berlin, beschlossen auf der Vorstandssitzung am 11.4.2010, geändert auf den Vorstandsitzungen am 10.5.2010, 6.3.2011, 27.3.2011, 23.4.2011 und 08.05.2011:


Geschäftsverteilung

Gerhard Anger, Vorsitzender

  • Vorsitz
  • Überblick und Moderation
  • Schuld

Helge Eichelberg, Stellv. Vorsitzender

  • Mitgliederverwaltung
  • Teilschuld

Katja Dathe, Schatzmeister

  • Finanzen
  • Formalitäten
  • Mitschuld

Pavel Mayer, Beisitzer

  • Rechtliches
  • Organisation
  • Mitschuld

Stephan Bliedung, Beisitzer

  • IT

Simon Weiß, Beisitzer

  • Liquid Democracy
  • Presse

Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende veröffentlicht. Das Protokoll dient somit als Einladung für die kommende Sitzung.

(2) Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen begründet werden.

Anträge

Jedes Mitglied des Landesverbandes Berlin ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.

Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:

  • E-Mail an den Vorstand
  • Bekanntmachung in der Tagesordnung
  • persönlich oder in Beauftragung auf der Vorstandssitzung

Jeder an den Landesvorstand gestellte Antrag wird behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in die entsprechende Tagesordnung übernommen.

Mittels des Liquid-Democracy-Werkzeugs positiv beschiedene Initiativen, die Vorstandsentscheidungen erfordern, sollen von den Initiatoren als Anträge in die Vorstandssitzung eingebracht werden.

Beschlüsse

Beschlüsse können auf einer Sitzung in offener Abstimmung, im Umlaufbeschluss auf elektronischem Wege oder fernmündlich getroffen werden und sind spätestens zur nächsten Vorstandssitzung öffentlich zu machen.

Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Liegen in einem Tagesordnungspunkt einer Vorstandssitzung mehrere sich ausschließende Beschlussanträge vor, wird zunächst entsprechend dem in der Berliner Wahl- und Geschätsordnung beschriebenen Verfahren durch Wahl durch Zustimmung bzw. Stichwahl der Antrag ausgewählt, der zur Abstimmung steht. Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit aller Vorstandmitglieder.

Alle Vorstandsmitglieder können Ausgaben bis 50,00 € allein beschließen. Der Landesschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten die den Betrag von 50,00 € überschreiten. Die Abrechnung erfogt beim Schatzmeister. Die Beschlüsse müssen als Einzelbeschluss dokumentiert werden.

Folgende Beschlüsse können die Mitglieder des Vorstands innerhalb ihrer Geschäftsbereiche selbständig fällen:

Helge Eichelberg:

Versand von Rundmails an die Mitglieder eines Bezirks auf Anfrage von Gebietsbeauftragten (oder bei deren Fehlen von anderen Piraten des Bezirks)
Beschaffung von Verbrauchsmaterial zum Betrieb der Landesgeschäftsstelle

Katja Dathe:

Entscheidung über die Ablehnung von Spenden aus formalen Gründen

Stephan Bliedung:

Zuteilung von Ressourcen auf der landeseigenen IT-Infrastruktur

Simon Weiß:

Änderung der Themenbereiche, Regelwerke und anderer Konfigurationsoptionen des Liquid-Democracy-Systems nach entsprechendem Votum im System

Alle Beschlüsse sind analog zu regulären Vorstandsbeschlüssen im Wiki zu dokumentieren.

Umlaufbeschlüsse

Anträge auf Umlaufbeschlüsse müssen auf der Wikiseite http://wiki.piratenpartei.de/BE:Umlaufbeschluss gestellt und vom Antragsteller per E-Mail mit Link zu dieser Wikiseite an vorstand@berlin.piratenpartei.de dem Vorstand bekannt gemacht werden. Die Vorstände stimmen dann auf dieser Wikiseite durch Nutzung der Optionen

  • Zustimmung
  • Ablehnung
  • Enthaltung

unverzüglich ab. Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht: Fest steht ein Ergebnis dann, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können. Steht bis zur nächsten Vorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet das Umlaufverfahren. Über den Antrag wird dann in der Vorstandssitzung entschieden.

Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:

  • Ausgaben, die 500 € überschreiten
  • Einberufung einer Mitgliederversammlung
  • Änderungen der Geschäftsordnung

Protokolle

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt und im Wiki veröffentlicht. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse enthalten. Es kann zusätzlich Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes wiedergeben. Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist.

Der Vorstand genehmigt das Protokoll spätestens in der darauffolgenden Sitzung oder im Umlauf.

Kommunikation

E-Mails, Briefe, Verträge und sonstige Kommunikation mit dem Vorstand sind grundsätzlich vertraulich. Elektronische Dokumente sind möglichst auf verschlüsselten Datenträgern oder in verschlüsselter Form zu speichern.