BE:Vorstand/Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des Landesvorstands der Piratenpartei Deutschland Berlin, beschlossen auf der Vorstandssitzung am 11.4.2010, geändert auf der Vorstandsitzung am 10.5.2010
Inhaltsverzeichnis
Geschäftsverteilung
Nach Möglichkeit sollen für jede Kernaufgabe im Vorstand mindestens zwei Mitglieder zur Verfügung stehen.
Andreas Baum, Vorsitzender
- Piratenfreifunk
- Vernetzung mit anderen Organisationen
- Veranstaltungen
- Ansprechpartner BVV-Abgeordneter
- Großstadtpiraten
- Piratenhafen
Manuela Schauerhammer, stellv. Vorsitzende
- Aktionen und Demos
- Kommunikation mit anderen LVen
- Mitarbeit Wiki-Pflege, wo sinnvoll durch Vorstand
- Sitzungsprotokolle
Katja Dathe, Schatzmeister
- Schatzmeisteraufgaben
- Erstellung eines Haushaltsplans
- Verbindung zum finanziellen Teil der Mitgliederverwaltung
Florian Bischof, Beisitzer
- Liquid, Sicherstellung des Betriebs (IT-Sicherheit und Datenschutz),
- Kommunikation mit anderen Verbänden
- Organisationen und Initiativen
- Aktionen und Demos
- Social Communities
- Seminare/Fortbildungen/wissenschaftliche Evaluation
Heide Hagen, Beisitzer
Betreuung von den Squads:
- Piratenhafen (Suchen und Finden von Tortuga...)
- Floß (Wiederinbetriebnahme und geregelten Fahrdienst aufnehmen)
- Kuschelgruppe (Einbindung von Mitgliedern, Ansprechpartner, Mediation)
- IG Drogen
- Stil und Design zusammen mit fRED
Ansprechpartner JuPis
Pavel Mayer, Beisitzer
- Mitgliederverwaltung
- Rechtliches
- Texte
- Mitarbeit bei der IT-Administration
- O.R.G.A.
- Kommunikation mit anderen Landesverbänden
Axel Kistner, Beisitzer
- LD/LF im weitesten Sinne -> Workshops
- Schulung, Einführung neuer Piraten
- andere LV/Bund
- Presse
- ggf. andere Parteien
- NGO
- Mitgliederverwaltung
- Ausweise & Anmeldung idealerweise online
- Unterstützung Katja bzgl. Haushaltsplan
Vorstandssitzungen
(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende veröffentlicht. Das Protokoll dient somit als Einladung für die kommende Sitzung.
(2) Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen begründet werden.
Anträge
Jedes Mitglied des Landesverbandes Berlin ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.
Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
- E-Mail an den Vorstand
- Bekanntmachung in der Tagesordnung
- persönlich oder in Beauftragung auf der Vorstandssitzung
Jeder an den Landesvorstand gestellte Antrag wird behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in die entsprechende Tagesordnung übernommen.
Mittels des Liquid-Democracy-Werkzeugs positiv beschiedene Initiativen, die Vorstandsentscheidungen erfordern, sollen von den Initiatoren als Anträge in die Vorstandssitzung eingebracht werden.
Beschlüsse
Beschlüsse können auf einer Sitzung in offener Abstimmung, im Umlaufbeschluss auf elektronischem Wege oder fernmündlich getroffen werden und sind spätestens zur nächsten Vorstandssitzung öffentlich zu machen.
Umlaufbeschlüsse werden per E-Mail mit Link zu der betreffenden Wikiseite vom Antragsteller angekündigt, dann von den Vorständen auf der benannten Wikiseite unverzüglich abgestimmt. Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht. Steht bis zur nächsten Vorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet das Umlaufverfahren und über den Antrag wird in der Vorstandssitzung entschieden.
Fest steht ein Ergebnis dann, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis nicht mehr ändern können.
Protokolle
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt und im Wiki veröffentlicht. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse enthalten. Es kann zusätzlich Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes wiedergeben. Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist.
Der Vorstand genehmigt das Protokoll am Ende jeder Sitzung. Änderungen an diesem Protokoll können noch auf der nächsten Vorstandssitzung beschlossen werden.
Kommunikation
E-Mails, Briefe, Verträge und sonstige Kommunikation mit dem Vorstand sind grundsätzlich vertraulich. Elektronische Dokumente sind möglichst auf verschlüsselten Datenträgern oder in verschlüsselter Form zu speichern.