BE:Vorstand/Geschäftsordnung

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Version vom 20. September 2012, 08:51 Uhr von GA (Diskussion | Beiträge) (§4b Einzelbeschlüsse)
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Geschäftsordnung des Landesvorstands der Piratenpartei Deutschland Berlin, beschlossen auf der Vorstandssitzung am 15.05.2012

§1 Geschäftsverteilung

Die Geschäftsbereiche der Vorstandsmitglieder lauten wie folgt:

Gerhard Anger, Vorsitzender

  • Vorsitz
  • Vor- und Nachbereitung der Sitzungen

Benjamin Meyer, stellv. Vorsitzender

  • Presse
  • Rechtliches

Gordon Thomas, Schatzmeister

  • Finanzen
  • IT

Stephan Bliedung, Beisitzer

  • Kommunikation/Vernetzung/Soziales

Gero Nagel, Beisitzer

  • Liquid Democracy

Manuel Schneider, Beisitzer

  • Mitgliederverwaltung
  • Geschäftsstelle

Frank Thiesen, Beisitzer

  • Organisation
  • Formalitäten

§2 Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende veröffentlicht. Das Protokoll dient somit als Einladung für die kommende Sitzung.

(2) Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende oder ein Drittel der Vorstandsmitglieder können eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen. Die Einladung ist mindestens einen Tag vorher zu veröffentlichen.

(3) Vorstandssitzungen finden grundsätzlich offen statt. Einzelne Tagesordnungspunkte können auf Beschluss des Vorstands in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden. Dies muss in jedem Einzelfall begründet werden.

(4) Vorstandssitzungen können nicht abgesagt werden sondern nur aufgrund von Beschlussunfähigkeit ausfallen.

§3 Anträge

(1) Jede natürliche Person und jedes Organ der Piratenpartei Deutschland und ihrer Untergliederungen ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.

(2) Anträge, die Entscheidungen politischer oder innerparteilich kontroverser Natur zum Gegenstand haben und keine Personenfragen betreffen, sollen wenn möglich vor Antragstellung das Liquid-Democracy-System des Landesverbands durchlaufen.

(3) Anträge an den Vorstand können gestellt werden durch:

  • E-Mail an den Vorstand (vorstand@berlin.piratenpartei.de)
  • Bekanntmachung im Protokoll der nächsten Sitzung unter

http://wiki.piratenpartei.de/BE:Vorstandssitzung

  • persönlich oder in Beauftragung auf der Vorstandssitzung
  • Als Antrag auf Umlaufbeschluss unter

http://wiki.piratenpartei.de/BE:Umlaufbeschlüsse

(4) Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird veröffentlicht. In Fällen, in denen dies vom Antragsteller zum Schutz von Persönlichkeitsrechten ausdrücklich erwünscht ist, geschieht dies ohne Angabe des Antragsteller bzw. nach Anonymisierung entsprechender persönlicher Daten im Antragstext.

(5) Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird im Umlauf oder auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in der darauffolgenden Vorstandssitzung behandelt oder wenn nötig erneut vertagt.

§4 Beschlüsse

(1) Beschlüsse können auf einer Sitzung oder in Form eines Umlaufbeschlusses getroffen werden.

(2) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit in namentlicher Abstimmung gefasst.

(3) Alle Beschlüsse des Vorstands werden unverzüglich im Wiki veröffentlicht.

(4) Liegen in einem Tagesordnungspunkt einer Vorstandssitzung mehrere sich ausschließende Beschlussanträge vor, wird zunächst entsprechend dem in der Berliner Wahl- und Geschäftsordnung beschriebenen Verfahren durch Wahl durch Zustimmung bzw. Stichwahl der Antrag ausgewählt, der zur Abstimmung steht.

(5) Der Landesschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Vetorecht in Finanzangelegenheiten, die den Betrag von 50,00 € überschreiten.

(6) Befindet der Vorstand über einen Antrag abweichend von einem Votum im Liquid-Democracy-System, muss diese Entscheidung explizit begründet werden.

§4a Umlaufbeschlüsse

(1) Anträge auf Umlaufbeschlüsse können auf der Wikiseite http://wiki.piratenpartei.de/BE:Umlaufbeschluss gestellt werden. Die Vorstandsmitglieder stimmen dann auf dieser Wikiseite durch Nutzung der Optionen

  • Zustimmung
  • Ablehnung
  • Enthaltung

ab.

(2) Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können.

(3) Steht bis zur nächsten Vorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet das Umlaufverfahren. Der Antrag wird dann in der Vorstandssitzung behandelt. Eine Vertagung kann auf die nächste Vorstandssitzung oder ein fortgeführtes Umlaufverfahren hin erfolgen.

(4) Die Geschäftsordnung kann nicht per Umlaufbeschluss geändert werden.

§4b Einzelbeschlüsse

(1) Alle Vorstandsmitglieder können Ausgaben und die Annahme von Sachspenden bis zum Wert von 50,00 € allein beschließen. Die Abrechnung erfolgt beim Schatzmeister.

(2) Folgende Beschlüsse können die Mitglieder des Vorstands innerhalb ihrer Geschäftsbereiche selbständig fällen:

Manuel Schneider: Beschluss über das Einberufen von Gebietsversammlungen, Versand von Rundmails an die Mitglieder des Landesverbandes oder eines Bezirks, Einladungen zu Gebietsversammlungen.

Gordon Thomas: Entscheidung über die Ablehnung von Spenden aus formalen Gründen und über die Annahme von Sachspenden bis zu einer Höhe von 1000 €.

Gero Nagel: Änderung der Themenbereiche, Regelwerke und anderer Konfigurationsoptionen des Liquid-Democracy-Systems nach entsprechendem Votum im System.


(3) Alle Einzelbeschlüsse werden analog zu regulären Vorstandsbeschlüssen im Wiki dokumentiert.

§5 Protokolle

(1) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt und im Wiki veröffentlicht. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten. Es kann zusätzlich Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes wiedergeben. Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist.

(2) Der Vorstand genehmigt das Protokoll spätestens in der darauffolgenden Sitzung oder im Umlauf.