BE:Tempelhof-Schöneberg/Beschlüsse/2014-06-08/001

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Antrag

Das Vorort-Büro unterstützt Einwohneranträge

NR: 2014-06-08/001
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Datum
2014-06-08
Typ
Umlauf
Text
Die GV möge beschließen: Das Vorort-Büro wird ersucht, ggfl. nach Prüfung auf satzungs- bzw. programmatische Einwände, Einwohneranträge aktiv zu unterstützen:
  • prominent auszulegen,
  • Besucher und Passanten darauf aufmerksam zu machen;
  • Postermaterial zu drucken
  • Mittel zur Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen;
  • (potentiellen) Antragsstellern mit Rat und Tat zu Seite zu stehen; und / oder
  • Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um aktiv zu sammeln.
Begründung
Einwohneranträge sind ein Instrument der direkten Demokratie, welches die Piraten (auch) durch die ihnen gegebenen Mittel der parlamentarischen Demokratie unterstützen und stärken wollen.
Antragsteller
M. Ickes (Diskussion) 18:34, 8. Jun. 2014 (CEST)
Ergebnis
offen
Dafür
Petra TS
Sigrun Franzen (Diskussion) 21:20, 8. Jun. 2014 (CEST)
U10 (Diskussion) 13:03, 9. Jun. 2014 (CEST)
M. Ickes (Diskussion) 19:05, 9. Jun. 2014 (CEST)
Eva Dietrich
Dagegen
Metaphora (Diskussion) 11:28, 9. Jun. 2014 (CEST)
FraRoeBer (Diskussion) 12:22, 9. Jun. 2014 (CEST)
DeBaer (Diskussion) 18:11, 9. Jun. 2014 (CEST) Ute (Diskussion) 20:20, 9. Jun. 2014 (CEST)
Enthaltung
(Liste von Namen)
Umsetzungsverantwortlich
-


Diskussion

Ich finde "Die GV möge beschließen" etwas komisch, wollten wir das nicht außerhalb einer GV beschliessen, ist der Antrag nicht dazu da? - Petra

Ja - ich denke auch, dass das kein GV-Beschluss sein muss. Wir haben doch generell das Recht, Forderungen an unsere Abgeordneten zu stellen! Eine andere Sache ist dann, wie Abgeordnete das dann umsetzen. Aber da wird ja bei uns Piraten stets explizit betont, wie stark man doch auf die Basis und die BürgerInnen eingehen will. Und hier geht es um ein demokratisches Instrument, das den BürgerInnen bisher doch einige Hürden in den Weg legt (ist ja nicht ganz unabsichtlich). - Sigrun

Mi: (als Antragsteller) hab ich mir erlaubt, Simons Kommentar: "(Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ein Versuch der Einflußnahme auf die vom Abgeordnetenhaus finanzierten Büros der MdA von Seiten der Partei klar rechtswidrig ist.)" aus dem Abstimmungsergebnis hier hin zu ziehen und möchte dazu anmerken, dass (a) es eine unbeabsichtigte (im Sinne des Erfinders dieses Tools) und unzweckmäßige Einflussnahme darstellt, derartige Kommentare ins Abstimmungsergebnis zu schreiben; (b) dass es sich bei dem Kommentar um eine persönliche Meinung handelt; (c) dass es sich bei dieser Abstimmung um kein rechts- (im Sinne von gesetzesmäßiges, einklarbares) Ding handelt oder handeln kann, (d) dass es damit auch kein rechtsmäßiger oder rechtswidriger Versuch der Einflussnahme ist - wenn auch vllt sehr wohl ein parteiinterner, politischer Versuch... (e) dass auch ein rechtskräftiger Versuch einer dergestaltigen Einflußnahme (d.h. z.B. wenn dieses oder ein anderes Tool der Mitbestimmung jemals z.B. im Parteiengesetz reflektiert wäre) nicht KLAR rechtswidrig ist bzw. wäre, denn erst ein Gericht könnte / würde das klären. Da sich Simon bei seiner Interpretation auf das im Demzember letzten Jahres erst erlassene Gesetz der "Parlamentsreform" bezieht, das vorsieht, dass das "Vorort" Büro unabhängig von Partei sein soll, weder dieses Gesetz noch diese Provision jedoch in der Kürze der Zeit noch durch kein Gericht geprüft wurde, es sich deshalb nicht sagen läßt. (f) dass es der politischen Vorstellung der Piraten entspricht, dass die Basis sehr wohl Mitwirkungs,- Mitbestimmungs- und Mitentscheidungsrechte haben sollte; (g) dass es den Abgeordneten natürlich prinzipiell gegen den Strich geht, dass andere mitsprechen, dass sie aber im Sinne von (f) gehalten werden sollten, diesen (Interessens)zwänge des Parlamentarismus im Sinne von Wandel, Direktdemokratie und Veränderung entgegen zu halten.