BE:Squads/Bildung/Fragen zu Schulpflicht und Bildungsrecht

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Version vom 5. August 2012, 10:11 Uhr von Nnicolay (Diskussion | Beiträge) (Schulfreie Bildung in anderen Ländern)
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Hier geht es um die Umwandlung der Schulpflicht in ein Recht auf Bildung oder eine Bildungspflicht. Eine Reihe von Ländern, darunter Dänemark, Frankreich, Österreich, Australien, Großbritannien und in Teilen die Schweiz haben die Schulpflicht eingeschränkt, abgeschafft oder ersetzt. In Deutschland ist die Schulpflicht weitestgehend unhinterfragt und wird als selbstverständlich akzeptiert. Ähnlich wie beim BGE oder beim Kinderwahlrecht gibt es viel Unbekanntes und eine Reihe von Mißverständnissen, die es aufzuklären gibt. Es folgen Fragen und Sorgen, die sich zur Umwandlung der Schulpflicht aufdrängen, selbstverständlich samt Antworten :)

Wer noch Fragen vermißt: Bitte einfach ergänzen. Korrekturen bitte auch jederzeit anbringen.

Wer lieber mit einem Pad arbeit kann seine Fragen/Antworten hier zwischen lagern: https://piratenpad.de/p/faq-bildungsrecht-vs-schulpflicht


Inhaltsverzeichnis

Schulpflicht/Zwang schränkt Grundrechte ein

  • Da die Schulpflicht auch die Grundrechte berührt, wurden diese im Schulgesetz eingeschränkt: Die Schulpflicht schränkt Grundrechte ein, im Berliner Schulgesetz heißt es explizit:
    "§ 127 Einschränkung von Grundrechten. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes, Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung von Berlin) wird nach Maßgabe des § 52 Abs. 2 (Untersuchungen), das Grundrecht der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes, Artikel 8 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung von Berlin) nach Maßgabe des § 46 Abs. 2 (Schulverhältnis) und der §§ 41 bis 45 (Schulpflicht) eingeschränkt."
  • Die Verletzung der Schulpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit, die gemäß §126 Abs. 3 des Berliner Schulgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 2.500,- EUR geahndet werden kann. Die zuständige Schulbehörde entscheidet gemäß §45 im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter ... über die Zuführung durch unmittelbaren Zwang.
  • Kriminalisierung von Eltern: Gegenwärtig ist es Eltern, auf Grund der in Deutschland herrschenden Schulpflicht, verboten das ihr Kinde von Vorschulalter bis zur Volljährigkeit seine Bildung selbst bestimmen kann. Eltern, die gegen die Schulpflicht verstoßen, werden mit Zwangsmaßnahmen wie Strafgeldern oder polizeilicher Zwangszuführungen der Kinder, bis hin zum Entzug des Sorgerechtes verfolgt. „Dies widerspricht Artikel 26.3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 in dem festgehalten ist: „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteilwerden soll.“
  • ...

Das Rechte des Staates gegenüber Kindern, jungen Bürger

  • ist einzig, dass jeder Staatsbürger die Kenntnisse erwirbt, dass der Erhalt des Staates gewährleistet ist um die staatlichen Strukturen und Staatsgeschäfte mitzutragen. Die hierfür vorgegebene Bildungsinhalte sind ausschließlich Grundfertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen. Alle anderen Bildungsstandkriterien basieren auf den individuellen Interessen des Kindes. Dies ist in den aller meisten europäischen Länder, in USA, Australien, Neuseeland und den meisten Ostblockländern längst Standard.
  • ...

Wie wird Bildung in anderen Ländern gehandhabt?

  • In allen europäischen Ländern (außer Deutschland) ist Bildung jenseits von Schule (Home Education) als Bildungsalternative erlaubt oder zumindest unter Auflagen möglich. In der Menschenrechtsdeklaration der UNO von 1948, von der BRD in den 1980er-Jahren ratifiziert, heißt es in Artikel 26 (3): Eltern haben das vorrangige Recht, die Art der Bildung und Erziehung, die ihre Kinder erhalten sollen, zu wählen.
  • Im ebenfalls von Deutschland ratifizierten Zusatzprotokoll Nr. 1, Artikel 2 (2) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) heißt es: Der Staat hat bei der Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.
  • Die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet, welche ihre Ausübung regeln (Artikel 14 (3) Grundrechte EU).

== Schulfreie Bildung in anderen Ländern. Ist es nicht üblich, dass Kinder zur Schule gehen müssen? ==

  • In den meisten Ländern der Welt ist Unschooling und Home Education (Schulfreie Bildung) legal und meist sogar üblich. In vielen Ländern wird es zudem zunehmend staatlich explizit gefördert. In diesen Ländern sind die Eltern nicht verpflichtet, ihre Kinder in die Schule, d. h. in ein Schulgebäude zu schicken. Sie haben jedoch für eine entsprechende Bildung zu sorgen. Dabei orientieren sich die Bildungsinhalte in den jeweiligen Ländern unterschiedlich stark an einem vorgegebenen Curriculum.
  • Wo es formal noch ‚Schulpflicht’ gibt (wie z. B. in Spanien oder Griechenland) wird sie sehr großzügig im Sinne der Kinder und der Freiheit der Bildung gehandhabt.
  • In den Niederlanden beginnt die gesetzlich festgeschriebene Schulpflicht ab der 5. Klasse. Es ist jedoch faktisch ein Bildungspflicht. Es sind keine Fälle von Schulzwang bei Freilernen oder Home Education nach der 4 Klasse bekannt.
  • In vielen Staaten besteht keinerlei Registrierungspflicht für Home Education/Unschooling. Vorhandene Zahlen beruhen auf Schätzungen. Oft werden eingeschriebene Fernschüler, die nicht zur Schule gehen irrtümlicherweise als an Schulen angemeldete Schüler geführt.
  • Es ist bemerkenswert, dass in all den Ländern, in welchen es keine Schulpflicht gibt, nicht mehr Schulversager oder verwahrloste Kinder als in Deutschland zu finden sind, und dass es in Deutschland, wo es eine Schulpflicht gibt, nicht weniger Schulversager oder verwahrloste Kinder zu finden sind, als in Ländern, wo es keine Schulpflicht gibt. Eine Mutter sagte mir einmal: "Als Frau bin ich frei. Ich kann tun, lassen, entscheiden - was ich für das beste für mich halte. Als Mutter bin ich gar nicht mehr frei zu tun, lassen und entscheiden, was ich für das beste für meine Familie halte. Es ist DISKRIMINIEREND."

Wie viele Kinder bilden sich ausserschulisch?

  • 160.000 Kinder (bis zu 2 % der Schüler) in Großbritannien gingen nach Schätzungen in 2004 nicht zur Schule. In den USA waren es bis zu 2,2 Mio. (knapp 4 %) mit immer stärker steigenden Zahlen. In Kanada sind es 34 % Prozent aller Schüler. In Italien und Japan ist Home Education erlaubt, jedoch kaum bekannt. Eine stark ansteigende Tendenz (10-15%) zur schulfreien Bildung ist jedoch in allen Teilen der Welt zu verzeichnen.

Wie wird der Bildungsstand in Ländern abgefragt, in denen Kinder nicht zur Schule müssen?

Die Länder üben unterschiedliche Modelle zur Überprüfung und Feststellung der Bildungsstandards von Kindern die sich über Unschooling und Home Education bilden aus.

  • (vgl. Wikipedia)
  • Großbritannien: Ist das Kind in keiner staatlichen Schule angemeldet, gibt es auch keine Prüfungen. Ist es in staatlicher Schule angemeldet, unterliegt es Prüfungen und Bestrafungen, falls es nicht zur Schule geht. Meldet man es wieder ab, fällt Prüfung und Bestrafung weg; die Verantwortung liegt wieder bei den Eltern. In Extremfällen von Verwahrlosung kann der Staat selbstverständlich eingreifen. Auch, wenn etwa deutlich wird, dass sich die Eltern überhaupt keine Gedanken dazu machen, wie Bildung bei ihren Kindern stattfindet.
  • Frankreich: Ist ein Kind vom öffentlichen Schulsystem abgemeldet, kommt alle zwei Jahre ein staatliche Inspekteur ins Haus des Kindes. Es ist Pflicht des Inspekteurs sich bei den Prüfungen danach zu richten mit welchem Lernstoff sich das Kind in den zwei Jahren befasst hat. Er darf nicht einfach staatliche Lehrpläne zugrunde legen.
  • Belgien: Nur zwei Prüfungen über die gesamte Schulzeit. Im 12. - oder 13.Lebensjahr einer Prüfung die dem der Stoff der 6-jährigen Primarschule abfragt wird. Die Prüfungen sind so zu gestalten, dass auch von Schüler von Demokratischen Schulen oder Freilernen diese absolvieren können. Bei Nichtbestehen wird Unterstützung angeboten. Bei wiederholten nicht bestehen, gibt es eine Verpflichtung zum Schulbesuch. Schulämter haben das Recht auf bis zu vier Hausbesuchen pro Jahr. In denen jedoch weder Leistungs- noch Unterrichtsproben gefordert werden dürfen.
  • Österreich / Polen: Einmal im Jahr eine Prüfung. Grundlage ist der staatliche Lehrplan. Es gibt spezielle Schulen die diese Prüfungen durchführen. Das Kind kann sich die Schule aussuchen. Fällt es durch, ist im Jahr drauf Nachprüfung. Fällt es wieder durch, wird es zum Besuch einer staatliche Schule verpflichtet. Das Lernen im häuslichen Unterricht ist im österreichischen Schulpflichtgesetz § 11 geregelt.

Was sagt die UN zur deutschen Schulpflicht?

  • Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz äußerte sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 21. Februar 2006 besorgt darüber, dass die restriktive deutsche Schulpflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Hausunterricht kriminalisiert. (Quelle: wikipedia:https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland) ). Originalquelle (http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/Sonderberichterstatter/report_Munoz_mission_Germany_2006.pdf , Punkt 62.) : "62. According to reports received, it is possible that, in some Länder, education is understood exclusively to mean school attendance. Even though the Special Rapporteur is a strong advocate of public, free and compulsory education, it should be noted that education may not be reduced to mere school attendance and that educational processes should be strengthened to ensure that they always and primarily serve the best interests of the child. Distance learning methods and home schooling represent valid options which could be developed in certain circumstances, bearing in mind that parents have the right to choose the appropriate type of education for their children, as stipulated in article 13 of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights. The promotion and development of a system of public, government-funded education should not entail the suppression of forms of education that do not require attendance at a school. In this context, the Special Rapporteur received complaints about threats to withdraw the parental rights of parents who chose home-schooling methods for their children.”

Braucht man Schule, um Bildung zu erlangen?

  • in unserer zivilisierten Gesellschaft ist Lesen und Schreiben eine Notwendigkeit, um von A nach B zu kommen. Dies erkennen Kinder schon in frühen Jahren und sie wollen es lernen. Jedoch in ihrem individuellen Rhythmus und Lernweg. Jedes Kind lernt aus sich heraus Laufen und Radfahren. So hat es auch die Fähigkeit Lesen und Schreiben zu lernen und mathematische Herausforderungen zu lösen. Dies zeigt sich an freien Schulen und bei Freilernen. Braucht ein Kind Unterstützung, so sucht es sich diese.
  • ...

Was passiert, wenn Eltern dem Bildungsauftrag (des Staates / des Kindes) nicht gerecht werden?

  • Kriminalisierung von Eltern: Gegenwärtig ist es Eltern, auf Grund der in Deutschland herrschenden Schulpflicht, verboten das ihr Kinde von Vorschulalter bis zur Volljährigkeit seine Bildung selbst bestimmen kann. Eltern, die gegen die Schulpflicht verstoßen, werden mit Zwangsmaßnahmen wie Strafgeldern oder polizeilicher Zwangszuführungen der Kinder, bis hin zum Entzug des Sorgerechtes verfolgt. „Dies widerspricht Artikel 26.3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 in dem festgehalten ist: „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteilwerden soll.“

Wer kontrolliert Schüler, die nicht zur Schule gehen?

Wie bekommen Kinder aus bildungsfernen Familien und Strukturen Zugang zur Bildung?

  • Bildungsauftrag der Eltern: Ein freiheitlich, demokratischer Staat garantiert Eltern ein freiheitlich, demokratisches Bildungsystem. In dem jedes Kindes von Vorschule bis zur Volljährigkeit seine Bildung selbst bestimmen kann. Es obliegt der freien Entscheidung der Eltern, in welchem Rahmen die Bildung ihres Kindes stattfindet. Ob in privaten, staatlichen, demokratischen Schulen oder als Freilerner von Zuhause. Zwangsweise vorgeschriebener staatliche Lehrplanstandards und Lehrplankontrolle sind damit nicht vereinbar.
  • Die überwiegende Zahl der Eltern kümmert sich verantwortungsvoll um die Bildung ihrer Kinder. Bei den allermeisten muss wahrscheinlich niemand befürchten, dass sie durch Vernachlässigung irgend einen Nachteil erleiden. Sorgen bereiten lediglich eine kleine Minderheit überforderter Eltern. Eine generelle Misstrauenserklärung gegen alle Väter und Mütter ist abzulehnen.

Wer Kinder ohne Schule faul?

Wie kam es in Deutschland zum Schulzwang?

  • In der Weimarer Republik gab es Bildungsauftrag und Hausunterricht. Mit der NS Zeit wurde 1938 der Hausunterricht verboten und der Schulanwesenheitszwang als gezieltes Mittel zur Indoktrination von der nationalsozialistischen Reichsregierung eingeführt. Mit dem Ziel, jedes Kind mit dem vom Staat für richtig befunden Überzeugungen und Wissen zu infizieren. Sie Obrigkeitsgläubig und Abhängig zu machen. Schule wurde zu Staat im Staat. Mit Autoritären Strukturen um Menschen fügsam zu machen und Ihren freien Willen und eigenes Denken zu brechen.
  • Nach dem Krieg wurde dieses Schulsystem und der Schulanwesenheitszwang durch den Bundestag bestätigt und bis zum heutigen Tag beibehalten. Die massive Entmündigung der Eltern hält bis Heute an. Ihnen wird Inkompetenz eingeredet. Grundgesetzrechte durch das einsetzen anderer Rechte aberkannt. Sogenannte Experten und Jugendämter, die vermeidlich es besser Wissen haben das Recht, Familien Kinder abzunehmen, Eltern ins Gefängnis zu sperren, wenn Sie ihre Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen und nicht den Vorstellungen des Staates bilden wollen.

Sozialisierung: Ein junger Mensch braucht Kontakt zu Gleichaltrigen.

  • Ein junger Mensch braucht Kontakte zu Menschen allen Alters – wie es im realen Leben der Fall ist. Die künstliche, erzwungene Gleichaltrigengruppierung hat verschiedenen negative Auswirkungen (Konformismus/Anpassungsdruck, Hierarchienbildung, Mobbing) und schafft Probleme, die es ohne diese nicht geben würde (z.B. neg. Auswirkungen der Normierung am Alter auf Selbstwertgefühl und Fähigkeitsselbstkonzept oder Altersbarrieren: Vorurteile, Intoleranz und Entfremdung gegenüber anderen Altersgruppen)

Werden Kinder ohne Schule frech?

Laufen Kinder nicht Gefahr, politisch oder religiös indoktriniert zu werden?

Wenn es keinen Schulzwang gibt, wird der Analphabetismus um sich greifen?

Vereinsamen Kinder, die nicht zur Schule gehen?

Sind Kinder, nicht zur Schule gehen von ihren Eltern zu 100% abhängig?

Woher wissen Kinder, was gut für sie ist?

Gilt das auch für junge Kinder, z.B. Grundschulkinder?

Ist das mit dem Grundgesetz vereinbar? (ist juristisch noch nicht eindeutig geklärt)

Ist der Staat verpflicht, einen Erziehungsauftrag zu erfüllen?

Brauchen Kinder am Ende nicht einen Schulabschluss?

Können Eltern Lehrpläne einhalten?

Wer stellt die Lehrpläne auf?

Wer stellt Kriterien der Bewertung auf?

Brauchen wir nicht Bildungsstandards, um Bildung zu vereinheitlichen und abzufragen?

Gilt das für alle Kinder?

Gibt es Bedingungen, die dafür nötig sind?

Wer bezahlt das?

Müssen Eltern dann ihre Arbeit aufgeben?

Sind nur Eltern für die Bildung ihrer Kinder verantwortlich?

Was passiert, wenn Eltern ihre Kinder nicht unterrichten können oder wollen, es aber nicht in die Schule schicken wollen?

Gibt es noch weitere Akteure abgesehen von den Eltern, die Kindern Bildung zukommen lassen können?

Wie kommen Kinder und Eltern an notwendige Lernmaterialien?

Können Kinder dann keine Experimente mehr machen bzw. keine Labore mehr benutzen, weil es diese ja nur in der Schule gibt?

Gilt das nicht für eine Minderheit? Sollten wir Politik für Minderheiten machen?