BE:Parteitag/2014.1/Antragskommission/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 011
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Inhaltsverzeichnis
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerX011 EinreichungsdatumAntragstitelWeiterentwicklung der freiheitlichen Demokratie auf dem TEMPELHOFER FELD - Mehr konkrete Mitbestimmung! AntragstellerZnEp82, Victor_Aouizerat AntragstypSonstiger Antrag
Antragsgruppe- AntragstextDie PIRATENPARTEI Berlin will die freiheitliche Demokratie weiterentwickeln. Wir begrüßen die Initiative 100 % Tempelhofer Feld als Wahrnehmung der bestehenden direktdemokratischen Möglichkeiten in Berlin und fordern die wahlberechtigten Berliner_innen zur Teilnahme am Volksentscheid auf. Wir sehen jedoch eine Einschränkung des Spielraumes bei der Gestaltung der Freifläche des Tempelhofer Feldes durch die im Volksentscheid vorgesehene Annahme oder Ablehnung des vorliegenden Gesetzesentwurfes und möchten die partizipativen Möglichkeiten der Berliner*innen nachhaltig erweitern. Nutzung des Tempelhofer Feldes durch obligatorische Partizipation bestimmenEinführung mehrstufiger, obligatorischer, partizipativer Verfahren Wir sprechen uns daher generell bei Freiflächen, die an mehrere Bezirke Berlins angrenzen bzw. denen eine außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung zukommt, für die Entwicklung eines relevanten, mehrstufigen, partizipativen, obligatorischen Verfahrens auf Landes- und Bezirksebene aus. In Bezug auf das Tempelhofer Feld fordern wir zunächst ein obligatorisches, partizipatives Verfahren, bei dem die Berliner*innen über die Arten der Nutzungen des Tempelhofer Feldes selbst auf Grundlage einer Auswahl entscheiden können. Berliner_innen entscheiden selbst über Art der Nutzung des Tempelhofer Feldes Die Berlinerinnen und Berliner sollen konkret selbst zunächst über die Möglichkeiten der Bebauung, der gemeinschaftlichen Nutzung und des Erhalt als Natur- und Landschaftsgebiet für die Gesamtfläche bzw. für Teilflächen entscheiden können. Sofern sich eine Mehrheit der Berliner*innen für die Möglichkeit einer Bebauung entscheidet, sind in einem weiteren obligatorischen, partizipativen Verfahren die hierzu geeigneten Flächen festzulegen. Die aus beiden Verfahren resultierenden Ergebnisse sind durch geeignete Vorgänge in den Flächennutzungsplänen zu berücksichtigen. Begleitung der Beteiligungsverfahren auf Bezirksebene durch obligatorische, partizipative Verfahren Die weitere Ausgestaltung der Teilflächen der Freifläche des Tempelhofer Feldes soll auf den gesetzlichen Grundlagen, begleitet von weiteren obligatorischen, partizipativen Verfahren auf der jeweiligen Bezirksebene erfolgen. So können die Berliner_innen dieser Bezirke nachhaltig auf die Fassung der Bebauungspläne Einflluss nehmen. Die Ergebnisse der obligatorischen, partizipativen Verfahren sind wiederum bei der Erstellung und Änderung von Bebauungsplänen sowie der Ausführung von entsprechenden Bauvorhaben mit der entsprechenden Relevanz zu berücksichtigen. Verwaltung der Freifläche auf dem Tempelhofer FeldKein Verkauf der Fläche bzw. Teilflächen des Tempelhofer Feldes Die Piratenpartei Deutschland Berlin setzt sich dafür ein, dass die Fläche des heutigen Tempelhofer Feldes im Eigentum des Landes Berlin verbleibt und lediglich zeitlich und auf Teilflächen begrenzte Nutzungsrechte Dritten gegenüber eingeräumt werden können. Transparenz und Partizipation: Eine landeseigene BeteiligungsgesellschaftWir wollen, dass die Freiflächen des Tempelhofer Feldes durch einen landeseigenen Betrieb verwaltet werden, in dessen Satzung der Transparenz über Entscheidungsvorgänge und der Partizipation der Berliner_innen an diesen Entscheidungen im gesetzlich zulässigen Rahmen höchste Priorität eingeräumt wird. Zweck dieser Gesellschaft ist es allen Berlinern die Möglichkeit zu geben, gleichberechtigt an der Entwicklung und Gestaltung des Feldes teilzuhaben. Zudem soll die Gesellschaft, das Feld in seiner Ausgleichsfunktion, sowohl als öffentlichen Erhohlungsort, als auch als Naturbiotop vor Eingriffen schützen Dieser landeseigene Betrieb soll ständig von Beiräten unter Beteiligung von Experten und Berliner_innen kontrolliert sowie beraten werden. Hier sind als Interessenvertretung der Nutzer_innen, Anwohner_innen des Tempelhofer Feldes, sowie als Interessenvertretung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zwei Beiräte einzurichten. Für die Besetzung dieser Beiräte wird den Berliner_innen ein vorrangiges Vorschlagsrecht für mindestens die Hälfte der zur Verfügung stehenden Sitze der Beiräte eingeräumt. Die Berufung erfolgt durch die jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen bzw. durch das Abgeordnetenhaus. Die Gesellschaft ist den Beiräten Rechenschaftspflichtig, während die Beiräte wiederum die Gesellschaft, auf ihr anrufen hin, beraten müssen. Der landeseigene Betrieb beteiligt die Berliner_innen an den Entscheidungen über konkrete Nutzungsmöglichkeiten der Freiflächen in einem partizipativen Verfahren, in dem jede Berliner*in, die den Wohnsitz oder den Eintrag ins Wahlregister nachweisen kann, ihr Stimmrecht in einer Nutzerversammlung ausüben kann. Er betreibt hierzu online eine elektronische, ständige Nutzerversammlung (NV), die über die Verwaltung ebenfalls eine Beteiligung an der Nutzerversammlung für die Berliner_innen ohne Internetanschluss ermöglicht. Jedem Berliner_innen ist gleiches Stimmrecht innerhalb der Gesellschaft zu geben. Berliner_innen bilden eine Nutzerversammlung für gemeinschaftliche NutzungDie in den vergangenen Jahren erfolgte Nutzung des Tempelhofer Feldes für Sport, Erholung, Freizeit und Veranstaltungen soll zumindest auf einer Teilfläche ermöglicht werden, sofern sich die Berliner_innen im mehrstufigen, obligatorischen, partizipativen Verfahren für eine gemeinschaftliche Nutzung einer Teilfläche ausgesprochen haben. Die Gestaltung dieser Teilfläche für eine gemeinschaftliche Nutzung - im folgenden Gemeinschaftsfeld genannt - soll durch zuvor rechtlich seitens der jeweils zuständigen Behörden geprüfte Vorschläge der Nutzerversammlung in eigener Entscheidungskompetenz erfolgen. Konzept der PIRATENPARTEI Deutschland Berlin zum Tempelhofer FeldOhne die Entscheidung eines mehrstufigen, obligatorischen, partizipativen Verfahrens vorweg zunehmen, wollen wir unsere Vorstellungen zur Ausgestaltung des Tempelhofer Feldes als eine Variante in die laufende Diskussion einbringen und hiermit unseren Auftrag als Partei zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung, insbesondere der Einflussnahme auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung, erfüllen. Die PIRATENPARTEI Berlin befürwortet eine dreiteilige Nutzung des Tempelhofer Feldes, wobei wir dem Natur- und Landschaftsschutz hohes Gewicht einräumen. Eine nicht unerhebliche Teilfläche des Tempelhofer Feldes soll als Gemeinschaftsfeld für ein Demokratie-Experiment zur Verfügung gestellt werden. Wohnungsbau schließen wir nicht vollständig aus, allerdings nur dann wenn sich die Berliner_innen hierzu entscheiden. Der Nutzung als Bebauungsgebiet messen wir, gemessen an der Gesamtfläche eine untergeordnete Bedeutung zu. Als Piratenpartei Deutschland Berlin lehnen wir eine Bebauung des Quartiers Südring kategorisch ab, um die Luftströmungsverhältnisse und somit die Trockenwiesen zu erhalten. Wir wollen, dass das Tempelhofer Feld für die Berliner_innen frei zugänglich bleibt und die jetzige äußere Umzäunung entfernt wird. Eine temporäre Sicherung durch Barrieren im Zuge von Veranstaltungen oder Projekten betrachten wir als zulässig, sofern sie der Sicherheit der Nutzer_innen & Besucher_innen dient. Ebenso halten wir eine sichtbare Barriere als Abgrenzung des Natur- und Landschaftsschutzgebietes zur Restfläche des Tempelhofer Feldes für erforderlich. Demokratisches Experiment auf dem Tempelhofer FeldAuf einer begrenzten Teilfläche wollen wir die gemeinschaftliche Nutzung von Freiflächen durch die Berliner_innen anhand von partizipativen Entscheidungen dauerhaft etablieren und Raum für zeitlich begrenzte, individuell zu gestaltende Projekte bieten. Im Rahmen eines Pilotprojekt für eine generelle gemeinschaftliche Nutzung von Freiflächen von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung wollen wir auf einer Teilfläche des Tempelhofer Feldes ein Gemeinschaftsfeld errichten. Das Gemeinschaftsfeld soll darüber hinaus die Möglichkeit bieten, die bisherige Nutzung des Tempelhofer Feldes hinsichtlich Sport-, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten fortzusetzen. Angestrebtes BeteiligungsverfahrenUm den Zweck der Beteiligungsgesellschaft zu erfüllen, setzt der landeseigene Betrieb ein partizipatives Verfahren ein. Ziel des Verfahren, ist allen Berliner_innen gleiches Stimmgewicht und gleiche Nutzungsansprüche bei der Gestaltung des Feldes zu garantieren. Dies setzt das landeseigene Unternehmen als Genossenschaft innerhalb seiner Satzung selbstbindend fest. Den MItgliedern der NV wird zudem bei der Verwaltung der Nutzungsrechte eine gewisse demokratische Selbstverwaltung gebilligt. Um das zu ermöglichen betreibt die Gesellschaft eine ständige Nutzerversammlung(NV), deren Mitglieder Nutzungsrechte, an Teilflächen des Tempelhofer Feldes, für die Umsetzung von gemeinschaftlichen und individuellen Projekte, eingeräumt wird und widerum unter folgenden Bedingungen geschieht: Jede in Berlin wohnhafte Person, hat Anspruch auf die Mitgliedschaft in der Nutzer_innenversammlung. Jede Berlinerin und jeder Berliner, der/die Mitglied der Nutzerversammlung ist, ist berechtigt Projekte vorzuschlagen und verfügt jeweils über eine Stimme in der Nutzer_innenversammlng (NV). Jede Projektidee ist mittels Online-Plattform der NV öffentlich vorzustellen, um durch weiterere Nutzer_innen die Unterstützung des Projektes zu erreichen. Jede Projektbeschreibung muss mindestens, neben der Darstellung des Projektes, Angaben zu dessen konkreten Zweck, Status, Flächenbedarf, Zeitraum, Ort und den Verantwortlichen enthalten. Jede Nutzungsvereinbarung ist zeitlich beschränkt und kann nach Ablauf einer Periode durch die NV erneut bestätigt oder muss vom Projektbetreiber abgebaut werden. Die Initiatoren des jeweiligen Projektes sind für den Rückbau zum Ende der Nutzungsfrist verantwortlich. Feste Bauten sind nicht erlaubt. Den Beiräten des landeseigenen Betriebes wird freigestellt, eine eigene Stellungnahme zu den Projektvorschlägen abzugeben, die dann in die Beratung der NV einfließen kann. Für die Annahme des Projektes ist ein von der Projektgröße abhängiges Quorum durch hinreichende Zustimmung in der Nutzer_innenversammlung zu erzielen. Ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt muss rechtlich und planerisch geprüft werden und die für das angrenzende Natur- und Landschaftsschutzgebiet geltenden Auflagen erfüllen. Das Projekt darf die jeweilig benötigte Teilfläche nicht nachhaltig verändern. Jedes erfolgreich beschlossene Projekt erzeugt automatisch eine eigene projekt-bezogene Gemeinschaft, die aus denjenigen Mitgliedern der Nutzerversammlung besteht, die das Projekt beim erreichen des Quorum unterstützt haben. Projektgemeinschaften sind auf der gleichen Onlineplattform abzubilden und einzubinden, auf der sich auch die Nutzerversammlung befindet. Jedes Mitglied einer Projektgemeischaft ist innerhalb der Gemeinschaft Stimmenberechtigt und hat dabei genau eine Stimme. Jede Gemeinschaft kann mit absoluter Mehrheit ihr Projekt zum frühzeitigen Abbruch zwingen. Die Projekte die ein Mitglied unterstützt binden sein Nutzungsrecht an das gewählte Projekt. Ein Mitglied kann dann keine Projekte mehr unterstützen, wenn die bereits durch Wahl gebundenen Nutzungsrechte im Ausmaß, sein persönliches Nutzungsrecht übersteigen. Die projektbezogene Bindung des persönlichen Nutzungsrechts wird durch Beendigung des Projekts aufgehoben und geht an die Unterstürtzer zurück. Die Nutzer_innenversammlung kann, durch absolute Mehrheit von einem Vetorecht Gebrauch machen und einem Projekt, obwohl es das Quorum erfüllt hat, die Nutzung verweigern oder die bestehende Nutzungsvereinbarung durch sein Veto aufheben. Alle Beschlüße der NV oder der Projektgemeinschaften stehen unter Vorbehalt der Satzung der landeseigenen Beteiligunggesellschaft. Den Initiatoren des erfolgreichen Projektes wird, gegen einen noch festzulegenden Beitrag, seitens des landeseigenen Betriebes, die für das Projekt benötigte Fläche reserviert. Der Beitrag ist so festzulegen, das die anfallenden Kosten beim Rückbau des Projekts abgesichert werden. Jedes Projekt wird seitens der zuständigen Senats- bzw. Bezirksverwaltung hinsichtlich der Zulässigkeit (Planungsrecht, Lärmschutz, Umweltschutz, Landschafts- und Naturschutz) geprüft und ggf. Auflagen zur Umsetzung erteilt. Bei Ablehnung sind möglichst seitens der zuständigen Ämter Alternativen aufzuzeigen. Nach Prüfung erfolgt die Freigabe durch den landeseigenen Betrieb. Projekte im Rahmen der gemeinschaftlichen Nutzungen dürfen entweder unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgen oder das Ausmaßes eines Kleingewerbes nicht überschreiten, wobei dieses nur durch eine Gbr oder einer natürlichen Person betrieben werden darf. Die Nutzungsrechte bleiben beim landeseigenen Betrieb, eine Überschreibung dieser Rechte auf andere juristische und natürliche Personen ist nicht vorzusehen. Die PIRATEN BERLIN wollen Natur und Landschaft des Tempelhofer Feldes schützenUnser Ziel ist es, die Natur und Landschaft des Tempelhofer Feldes mindestens auf dem sogenannten Kernfeld zu erhalten und nachhaltig zu gestalten. Auf der Grundlage der geltenden Gesetze zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen, des Waldes, der Natur und der Landschaftspflege soll unter Mitwirkung der Berliner*innen eine konkrete Landschaftsplanung erstellt werden. Die Piratenpartei Deutschland Berlin sieht im Schutz der Trockenwiesen und der Brutgebiete die grundlegenden Voraussetzungen für den Erhalt des Natur- und Landschaftsschutzes des Tempelhofer Feldes an. Neben den Nutzer_innen sind die bereits heute aktiven Bürgerinitiativen in Gestaltung der konkreten Landschaftsplanung über den Beirat für Natur- und Landschaftsschutz einzubeziehen. Die Nutzerversammlung ist über Vorschläge der Nutzer*innen und der Beiräte des landeseigenen Unternehmens über die Nutzerversammlung zu unterichten. Diese Empfelungen werden von den jeweiligen Ausschüssen auf Landes- bzw. Bezirksebene öffentlich beraten und in die zu treffende Entscheidung einbezogen. Die Bewertung der Vorschläge durch die zuständigen Ausschüsse im Abgeordnetenhaus bzw. in den jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen sind zu veröffentlichen. Die rechtliche und planungsrechtliche Prüfung dieser Beschlüsse obliegt je nach Zuständigkeit der Senats- bzw. Bezirksverwaltung. Dieses Verfahren ist als Ergänzung zu den gesetzlichen Planungsverfahren zu betrachten. In der Landschaftsplanung sind je nach konkreten Anforderung grundsätzlich Wege und Flächen einzurichten, die die Berliner*innen nutzen können, ohne den Landschafts- und Naturschutz zu gefährden. Die hier eingerichteten Flächen sollen einerseits als Liegewiesen nutzbar sein und andererseits die Aufstellung von Sitzmöglichkeiten zulassen. Im Rahmen der Landschaftsplanung ist für die Nutzer_innen und Anwohner_innen des Tempelhofer Feldes ein leicht verständlicher, allgemein zugänglicher Katalog zu erstellen und zu veröffentlichen, der aus dem Landschafts- und Naturschutz resultierende Einschränkungen und Hinweise für Aktivitäten auf dem Gemeinschaftsfeld sowie für weitere angrenzende Bereiche enthält. Dieser Katalog soll auch als Grundlage für die Prüfung von Projekten auf dem Gemeinschaftsfeld, wie auch für eine eventuelle Bebauung im Randbereich oder angrenzenden Bereichen durch die zuständigen Behörden, dienen. Der Beirat für Natur- und Landschaftsschutz hat darüber hinaus die Aufgabe, anhand eigener Vorschläge oder anhand von Vorschlägen der Nutzer*innen bzw. Anwohner_innen dieses Kernfeld mit Informationen über die zu schützende Flora, Fauna und Landschaftsformen zu versehen. Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung liegt beim landeseigenen Unternehmen, somit auch die finanzielle Verantwortlichkeit. Hier fordern wir als PIRATEN BERLIN neben einer Beschriftung auch interaktive Angebote zu diesen Informationen bereitzustellen. Eine wissenschaftliche Begleitung des gesamten Experiments ist ausdrücklich gewünscht. AntragsbegründungDurch unsere langjährige und intesive Auseinandersetzung mit den verschieden Interessensgruppen, rund um das Tempelhofer Feld haben wir festgestellt, dass eine Unmenge unterschiedlicher Interessen existiert. Dabei ist uns aufgefallen das die meisten Interessen, durch die schiere Größe des Feldes, sich meistens gegenseitig nicht ausschließen. Im Gegenteil, die meisten von uns ermittelten Interessen könnten unserer Meinung nach zugleich und nebeneinander verwirklicht werden. Aus dieser Überzeugung heraus haben wird versucht ein Verfahren zu entwickeln das genau dies möglich macht. Die Sachlage Tempelhofer Feld lässt sich durch die Volksgesetzgebung nach unserer Ansicht nicht für die Berliner_innen zufriedenstellend lösen, da Pluralismus hinsichtlich der möglichen Gestaltung im Zuge der direkten Demokratie über Volksbegehren zum Volksentscheid nicht umsetzbar ist. Gerade komplexe Fragestellungen lassen sich nicht mit einer Ja / Nein Entscheidung lösen. Um den unterschiedlichen Interessenlagen innerhalb einer pluralistischen Gesellschaft gerecht zu werden, haben wir uns entschieden ein neuartiges Konzept zu versuchen, das die gleichzeitige Verwirklichung von unterschiedlichen oder sich wiedersprechenden Interssen wie gesagt nicht ausschließt, sondern im Rahemen der freiheitlich demokratischen Grundordnung, die Gleichzeitigkeit verschiedener Interessenslagen ermöglicht. Unter dem Credo, dass Alle die gleiche Chance haben durch Andere ihre Projekte zu realisieren. Die Piraten Berlin sprechen sich für die Erweiterung der partizipativen Möglichkeiten an politischen Entscheidungen durch die Berliner_innen aus – ohne Beschränkung hinsichtlich des Alters und der Herkunft. Dies wollen wir einerseits mit der Entwicklung eines direktdemokratischen, obligatorischen und partizipativen Verfahrens auf Landes- und Bezirksebene wie auch durch ein Demokratie-Experiment zu gemeinschaftlicher Nutzung einer Freifläche erreichen. Mit den vorgenannten Möglichkeiten kann der Komplexität der Gestaltung von Flächen dieser Größe begegnet und eine höhere Akzeptanz der Entscheidungen hinsichtlich Planung und Gestaltung erreicht werden. Der Status des Demokratischen Pilotprojekts, als Experiment grenzt den Geltungsbereich klar ab und schränkt somit die Reichweite des Versuchs ein. Dadurch ist es möglich Demokratie weiter zu entwickeln, ohne eine Gefahr für die bestehende freiheitliche Ordnung zu erzeugen. Entsprechend der vorhandenen Empfehlungen aus der Plattform der innerparteilichen Willensbildung lt. § 11 der Satzung der PIRATEN BERLIN wollen wir den Berliner_innen mehr Gestaltungsmöglichkeiten einräumen, als dies das Volksbegehren der Initiative 100 % Tempelhofer Feld zulässt. Da der nachhaltige Verbrauch der Flächen innerhalb des Experiments nicht erlaubt ist. Ermöglicht ein solches Verfahren eine generationsübergreifen Beteiligungkultur zu etablieren, in der jede Generation, im Rahmen der in diesem Antrag gestellten Bedingung, ihre Interessen auf dem Feld verwirklichen kann und zudem jeder Berliner lebenslang an der Gestaltung dieser Aussergeöhnlichen Freifläche beteiligt bleibt. Wir sprechen uns konsequent für den Verbleib der Fläche des Tempelhofer Feldes im Besitz des Landes Berlin aus, wobei zeitliche Nutzungsrechte von Teilflächen an Dritte abgetreten werden können, soweit diese Fläche für gemeinschaftlich orientierte Aktivitäten in Spiel, Sport, Freizeit und Erholung genutzt werden bzw. hier nach einem ausdrücklichen Votum der Berliner*innen Flächen zur Bebauung vorgesehen werden. Die Verwaltung der Freifläche soll für die Berliner_innen transparent und nachvollziehbar erfolgen. Daher sprechen wir uns für die Übertragung dieser Aufgabe an ein landeseigenes Unternehmen aus, dass sowohl Transparenz als auch Partizipation gewährleisten muss. Die Partizipation soll hier einerseits über Beiräte erfolgen, die die Kontroll- und Beratungsfunktion übernehmen und andererseits über eine ständige Nutzerversammlung. Jede Berliner_in soll sich unabhängig von Alter und Herkunft an der Nutzerversammlung beteiligen können, selbst zeitlich begrenzte Projektvorschläge zur Gestaltung des Gemeinschaftsfeldes einbringen und diese auch bewerten können. Um deren Umsetzbarkeit zu gewährleisten, müssen die Vorschläge von den zuständigen Behörden geprüft werden und seitens der Nutzerversammlung mit entsprechenden Unterstützungsstimmen ausgestattet werden. Entsprechend unseren Vorstellung zur Verbesserung der Partizipationsmöglichkeiten soll hierzu eine Online-Plattform eingerichtet werden, die eine weitgehende zeit- und ortsunabhängige Partizipation sowie asynchrones Arbeiten zulässt. Die Umsetzung der so geprüften und unterstützten Vorschläge selbst erfolgt durch die Initiatoren der entsprechenden Initiativen. Diese sind für die Einhaltung von Rahmenbedingungen und eventueller Auflagen verantwortlich, sowie für einen fristgerechten Rückbau bei Ablauf des Projektes. Die Kontrollfunktion hierzu erfolgt einerseits durch die Nutzerversammlung selbst, wie auch durch das mit der Verwaltung beauftragte landeseigene Unternehmen Wir räumen dem Natur- und Landschaftsschutz die hohes Gewicht auf dem Tempelhofer Feld ein und sprechen uns für eine weitgehende behutsame Entwicklung und Gestaltung weiterer Teilflächen aus. Anhand einer Landschaftsplanung sollen sowohl die Belange von Natur- und Landschaftsschutz als auch der Berliner_innen an Erholung und Erleben von Flora und Fauna berücksichtigt werden. Hier sprechen wir uns dafür aus, die bereits im Natur- und Landschaftschutz engagierten und bewerten Verbände fest in die nachhaltige Gestaltung und Pflege über einen Beirat einzubinden. Initiatoren und HinweiseAusarbeitung: Squad Tempelhofer Feld, im besonderen Kunterbunt, Gregor und Marc Schelp Konzept: Victor E. Aouizerat Antragsvorbereitung: Squad Tempelhofer Feld & zuverlässige und professionelle Unterstützung von Monika Belz, sowie den Fachabgeordneten Wolfram Priest und Philip Magalski Liquid Feedbackhttps://lqpp.de/be/initiative/show/2337.html https://lqpp.de/be/initiative/show/2405.html (Texte nicht identisch, Inhaltsähnlich) PiratenpadAntragsfabrik- Datum der letzten Änderung26.02.2014 Status des Antrags |