BE:Parteitag/2014.1/Antragskommission/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 008
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
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Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerX008 EinreichungsdatumAntragstitelErhalt der Kleingärten am Tempelhofer Feld AntragstellerAntragstypSonstiger Antrag
AntragsgruppeUmwelt und Verbraucherschutz AntragstextDer Landesverband Berlin der Piratenpartei Deutschland fordert den Erhalt der Kleingartenkolonien am Rande des Tempelhofer Feldes in ihrer derzeit bestehenden Form. Wir fordern eine dauerhafte Sicherung der Kleingärten am Tempelhofer Feld. Eine Verlegung auf Ausweichflächen (Ersatzflächen) lehnen wir ebenso ab, wie eine finanzielle Abfindung der Kleingärtner im Sinne des BKleingG, § 11 (Kündigungsentschädigung). Dem Schutz und Erhalt bestehender Grünanlagen in unserer Stadt sollte im Sinne planungsrechtlicher Sicherung höchste Priorität zukommen. AntragsbegründungKleingärten sind grundsätzlich in ihrer Ausgleichfunktion als Naherholungsgebiete in Großstädten anerkannt und bewährt. Sie ermöglichen auch Bewohnern mit kleinem Einkommen einen privaten Erholungsraum inmitten der Stadt. Berlin nimmt im internationalen Vergleich dabei eine Spitzenrolle ein und gilt als eine der grünsten und naturreichsten Großstädte der Welt. Durch die steigende Attraktivität der Stadt Berlin sind zunehmend Kleingärten durch Neubau in ihrem Bestand bedroht. Verpachtungen auf privatem Land ist in Zeiten des Berliner Immobilienbooms eine sehr unsichere Angelegenheit. Der Senat von Berlin hält im Kleingartenentwicklungsplan zu Beginn fest: "Die Förderung des Kleingartenwesens ist eine wichtige städtebauliche, sozial- und gesundheitspolitische Aufgabe des Landes Berlin. Kleingärten erfüllen als Teil des Grünflächensystems wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Ziel ist es, eine angemessene Ausstattung Berlins mit Kleingärten dauerhaft sicherzustellen. (...) Es ist daher erklärtes Ziel des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin, Kleingärten dauerhaft im Stadtgebiet zu sichern." Auf S. 17 heißt es dazu weiter: "...Ein grundsätzliches Ziel ist es, die Kleingärten planungsrechtlich zu sichern." Aus dieser Überzeugung leiten wir eine direkte Verantwortung des Landes Berlin ab, Flächen für die Verpachtung von Kleingärten in zentraler Lage bereitzustellen und ihre Bereitstellung auch dauerhaft zu garantieren. Hier kann aktiv seitens des Gesetzgebers eine Absicherung für die Kleingärten geschaffen werden und somit die Verunsicherung abgebaut und effektiv bekämpft werden. Kurz: Wir wollen Spitzenreiter bleiben! Den Kleingärten am Tempelhofer Feld kommt zudem eine besondere Funktion auf dem Tempelhofer Feld zu, da sie erstens eine Pufferzone zwischen urbanen Milieu und den Weiten des Feldes schaffen und zweitens vertragen sich die bestehenden Kleingärten gut mit den neu enstandenen "urbanen Gärten" auf dem Tempelhofer Feld. Dieser Umstand fördert den Austausch der Nutzer des Feldes und seiner direkten Umgebung. Eine Vernetzung der Stadtgesellschaftlichen Gruppen und Milieus halten wir für sinnvoll, da erst aus einer verflechteten Kommunikation gegenseitiges Verständnis und gemeinsame Handlungshorizonte gebildet werden können. Liquid FeedbackPiratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung25.02.2014 Status des Antrags |