BE:Energie/Energieprogramm
Der Berliner Senat ist nach Art. 15 des Berliner Energiespargesetzes (BEnSpG) zum Aufstellen eines Landesenergieprogramms (LEP) alle vier Jahre verpflichtet. Das aus dem Jahr 1990 stammende Gesetz ist veraltet und muss an die aktuelle Bundesgesetzgebung angepasst werden. Dazu war ein Berliner Klimaschutzgesetz geplant, dass jedoch seit Jahren nicht verabschiedet wird. Demnach ist das alte Gesetz noch in Kraft - seine Bestimmungen werden jedoch nicht eingehalten: es gibt weder ein neues LEP nach §15 BEnSpG, noch jährliche Energieberichte, die nach §16 BEnSpG sicher stellen sollen, dass Berlin sich noch auf dem richtigen Weg befindet.
Zudem hat der neueste Entwurf des Berliner Klimaschutzgesetzes einige Mängel, sowohl was die Prinzipien des Energiespar-Controllings (Evaluierung der Maßnahmen) angeht, die jetzt bereits vernachlässigt werden als auch in Sachen Transparenz. Auch wenn es ein sehr ambitioniertes Gesetz mit sehr konkreten Vorgaben und Maßnahmen ist, wollen wir diesen Sachverhalten hier auf den Grund gehen.
So sollen anstelle der Kombination aus Planung (LEP, 4 Jahre) und der Kontrollberichte (LEB, jährlich) im neuen Klimaschutzgesetz jetzt ein Klimaschutz- und Energiekonzept (§19) alle 10 Jahre und ein Landesklimaschutzprogramm (§20) alle 5 Jahre erstellt werden. Erstens werden damit ein Planungs- und ein Kontrollinstrument gegen zwei Planungstools eingetauscht. Vor allem aber lassen sich auf diese Weise keine Ergebnisse innerhalb einer Legislaturperiode einer Regierung zurechnen. Auch wenn das ohnehin nur in begrenztem Umfang möglich und sinnvoll ist, steht zu befürchten, dass die bisherigen Evaluations- und Monitoringsysteme durch Papiere mit vollmunidigen Ankündigungen ersetzt werden.
Auch bei der Transparenz werden Abstriche gemacht. Sah §15 BEnSpG noch vor, die Öffentlichkeit vor der Verabschiedung von Maßnahmen zu beteiligen, heißt es in §21 Klimaschutzgesetz zum Thema "Information" der Öffentlichkeit: "Der Senat von Berlin informiert die Öffentlichkeit regelmäßig über die Problematik des Klimawandels und die Maßnahmen der Energie- und Klimaschutzpolitik" - der Bürger wird in Zukumft also "unterrichtet", wohlgemerkt nicht über die konkreten Fortschritte bei den eigenen Einsparungen, sondern ganz allgemein über die "Problematik des Klimawandels".
Es steht zu befürchten, dass sich der Berliner Senat auf diesem Weg aus der Verantwortung stiehlt. Die Piratenpartei wird das im Auge behalten.
Inhaltsverzeichnis
Kleine Anfrage an den Berliner Senat (Entwurf)
- Für: Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
- Betreff: Aktuelles Landesenergieprogramm
- Von: Abgeordneter? unterstützt von BE:Squads/Wirtschaft und Umwelt
Der Berliner Senat ist nach Art. 15 des Berliner Energiespargesetzes zum Aufstellen eines Landesenergieprogramms (LEP) alle vier Jahre verpflichtet.
Ich frage den Senat dazu:
- Welche aktuellen Maßnahmen ergreift der Senat, damit schnellstmöglich ein neues LEP verabschiedet werden kann?
- Sollte geplant sein, das BEnSpG durch ein anderes Gesetz zu substituieren (z.B. Klimaschutzgesetz), das die Erstellung eines LEP obsolet macht, legen Sie bitte dar, warum die Vorgaben des bisher gültigen BEnSpG nicht eingehalten werden und wie dieses Gesetz die Energieplanung und deren jährliche Kontrolle garantieren wird.
- Wie gedenkt der Senat nach Art. 15 Abs. 2 des BEnSpG vor der Aufstellung des LEP die Öffentlichkeit – transparent und bürgernah - zu beteiligen?
- Wie wird der Senat bei seinem Webauftritt (http://www.berlin.de/sen/umwelt/klimaschutz/landesenergieprogramm/) in Zukunft gewährleisten, dass Erreichtes im Verhältnis zu den Zielvorgaben des LEP transparent und anschaulich dargestellt wird?
- Art. 16 des Berliner Energiespargesetzes verpflichtet den Senat zur jährlichen Erstellung eines Energieberichts zur Kontrolle der Umsetzung des Landesenergieprogramms. Wir bitten um die Herausgabe der unveröffentlichten Evaluierung des Landesenergieprogramms Berlin 2006-2010 des B.&S.U. Ecologic und aller bisherigen Energieberichte.
Weitere Informationen
- Das Berliner Energiespargesetz (BEnSpG) vom 2. Oktober 1990 soll durch ein neues Berliner Klimaschutzgesetz abgelöst werden. Damit soll unter anderem den Neuerungen in verschiedenen Bundesgesetzen und EU-Richtlinien Rechnung getragen werden (u. a. Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG, 2009), Energieeinsparverordnung (EnEV, 2002, zuletzt geändert 2009), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, 2002), Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, 2002))[1]. Der Berliner Senat hat den Beschluss des Klimaschutzgesetzes jedoch im Jahr 2010 verschoben.
- Für seine Klimaschutztätigkeiten erhält der Berliner Senat fachliche und wissenschaftliche Unterstützung durch den Klimaschutzrat.[2]
Timeline
http://www.klimaschutzgesetz-berlin.de/6_20_Politik_Parlament.html
06.07.2009, 11:45 Uhr Referentenentwurf liegt vor Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat auf Initiative von Senatorin Lompscher (LINKE) einen Gesetzesentwurf für ein sogenanntes Klimaschutzgesetz erarbeitet. Der Entwurf wird in den kommenden Wochen an die Fachverbände mit der Bitte um eine Stellungsnahme versandt werden.
Freitag, 8. Oktober 2010 18:13 Erneut verschiebt der rot-rote Berliner Senat im Jahr vor der Wahl ein umstrittenes Gesetz. Beim umstrittenen Klimaschutzgesetz hat Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) dafür plädiert, sich die Zeit „für eine angemessene Beratung zu nehmen“. Die unterschiedlichen Interessen, auch die der Mieter, müssten sorgfältig abgewogen werden, sagte Wowereit am Freitag in Berlin nach Angaben eines Senatssprechers.
http://www.berlin.de/sen/guv/presse/archiv/20101129.1355.320837.html
Pressemitteilung Berlin, den 29.11.2010 Umweltsenatorin Katrin Lompscher erkärt: "Die bundespolitischen Rahmenbedingungen erlauben es derzeit nicht, ein Klimaschutzgesetz für Berlin zu verabschieden. So hat das von Schwarz-Gelb beschlossene Energiekonzept die Möglichkeiten unseres Handelns auf Landesebene deutlich verschlechtert." "Berlin wird seinen erfolgreichen Weg in der Klimaschutzpolitik fortsetzen. Wir arbeiten auf der Grundlage des breit gefächerten [http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2008/07/08/104536/ Klimapolitischen Arbeitsprogramms von 2008] weiter."
Das Problem:
Es ist nicht absehbar, wann sich an diesen Voraussetzungen etwas ändern wird.
Stellungnahme des Klimaschutzrates bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV) zur Klimaschutzpolitik des Berliner Senats (Beschlossen auf der Sitzung des Klimaschutzrates am 09.02.2011):
„ Der Klimaschutzrat hat mit Unverständnis die Entscheidung des Berliner Senats zur Kenntnis genommen, wonach das Klimaschutzgesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr vom Senat beschlossen werden wird. Der Klimaschutzrat vermag auch nicht der Begründung zu folgen, es seien die bundespolitischen Rahmenbedingungen, die es derzeit nicht erlaubten, ein Klimaschutzgesetz für Berlin zu verabschieden. (...) Mit der Entscheidung des Senats ist auch die Umsetzung des klimaschutzpolitischen Arbeitsprogramms des Senats vom Juli 2008, das ohnehin schon erheblich verzögert ist, noch weiter in den Hintergrund getreten. Der Klimaschutzrat hat auch kein Verständnis dafür, dass das längst überfällige Energiekonzept des Senats noch immer nicht vorliegt. Der Klimaschutzrat weist darauf hin, dass Berlin Ende 2010 vor der fatalen Situation steht, noch nicht einmal mehr über ein Folgeprogramm für das nunmehr auslaufende Berliner Landesenergieprogramm 20062010 zu verfügen. “
– Stellungnahme des Klimaschutzrates bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV) zur Klimaschutzpolitik des Berliner Senats[3]
BUND, IHK und Mieterverein haben ein Stufenmodell als Alternative zu den bisher entwickelten Entwürfen des Klimaschutzgesetzes vorgeschlagen, in dem schon ziemlich viele Informationen zusammengetragen wurden:
- Link: http://www.bund-berlin.de/fileadmin/bundberlin/pdfs/Klima_und_Energie/I-Stufenmodell_Kurzbeschreibung_end.pdf
- Hintergrundinfos: http://www.bund-berlin.de/bund_berlinde/home/klima_und_energie/energiepolitik_gestalten/klimaschutzgesetz/
Fußnoten
- ↑ Hoff, Benjamin-Immanuel (Staatssekretär für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz): Eckpunkte für ein Berliner Klimaschutzgesetz: http://www.ggsc-seminare.de/pdf/04-Hoff.pdf
- ↑ LEP (2006-2010)
- ↑ http://www.berlin.de/sen/umwelt/klimaschutz/klimaschutzrat/download/110209_BeschlussV_StN_KSR_Berliner_Energiepolitik.pdf
Weblinks
- Landesenergieprogramm (LEP) für 2006-2010: http://www.berlin.de/sen/umwelt/klimaschutz/landesenergieprogramm/
- Berliner Energiespargesetz (BEnSpG): http://www.berlin.de/sen/umwelt/klimaschutz/politik/download/F01058.pdf#page=9
- Homepage des Berliner Klimaschutzrats: http://www.berlin.de/sen/umwelt/klimaschutz/klimaschutzrat/index.shtml
- Eckpunkte für ein Berliner Klimaschutzgesetz: http://www.ggsc-seminare.de/pdf/04-Hoff.pdf
- Potentiale Erneuerbarer Energien in Berlin 2020, Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IöW): http://www.solarregion-berlin-brandenburg.de/applications/conf/11
- Berliner Energiekonzept 2020 Langfassung: http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-wirtschaft/energie/energiekonzept.pdf
- Präsentation zum Berliner Energiekonzept 2020: http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-wirtschaft/energie/energiekonzept_praesentation.pdf
- Datei:Klimapolitisches Arbeitsprogramm Berlin 2008.pdf, auf Anfrage zugesendet von Peter Fehrmann, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat Immissionsschutz- und Klimaschutz, an Joachim Bode (BE:Squads/Wirtschaft_und_Umwelt) am 19.12.2011. (Besten Dank!)
- Berliner Umweltentlastungsprogramm II (UEP II, 2007 bis 2013): http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltentlastungsprogramm/
- Studie: Methoden zur Evaluierung von Energieeinsparung auf nationaler Ebene (25.03.2011): http://www.co2-handel.de/article344_16081.html