BE:Energie/Energieprogramm

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Der Berliner Senat ist nach Art. 15 des Berliner Energiespargesetzes zum Aufstellen eines Landesenergieprogramms (LEP) alle vier Jahre verpflichtet.

Kleine Anfrage an den Berliner Senat (Entwurf)

  • Für: Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
  • Betreff: Aktuelles Landesenergieprogramm
  • Von: Abgeordneter? unterstützt von BE:Squads/Wirtschaft und Umwelt

Der Berliner Senat ist nach Art. 15 des Berliner Energiespargesetzes zum Aufstellen eines Landesenergieprogramms (LEP) alle vier Jahre verpflichtet.

Ich frage den Senat dazu:

  1. Welche aktuellen Maßnahmen ergreift der Senat, damit schnellstmöglich ein neues LEP verabschiedet werden kann?
  2. Sollte geplant sein, das BEnSpG durch ein anderes Gesetz zu substituieren (z.B. Klimaschutzgesetz), das die Erstellung eines LEP obsolet macht, legen Sie bitte dar, warum die Vorgaben des bisher gültigen BEnSpG nicht eingehalten werden und wie dieses Gesetz die Energieplanung und deren jährliche Kontrolle garantieren wird.
  3. Wie gedenkt der Senat nach Art. 15 Abs. 2 des BEnSpG vor der Aufstellung des LEP die Öffentlichkeit – transparent und bürgernah - zu beteiligen?
  4. Wie wird der Senat bei seinem Webauftritt (http://www.berlin.de/sen/umwelt/klimaschutz/landesenergieprogramm/) in Zukunft gewährleisten, dass Erreichtes im Verhältnis zu den Zielvorgaben des LEP transparent und anschaulich dargestellt wird?
  5. Art. 16 des Berliner Energiespargesetzes verpflichtet den Senat zur jährlichen Erstellung eines Energieberichts zur Kontrolle der Umsetzung des Landesenergieprogramms. Wir bitten um Herausgabe der Energieberichte für 2010 und 2011.

Weitere Informationen

  • Das Berliner Energiespargesetz (BEnSpG) vom 2. Oktober 1990 soll durch ein neues Berliner Klimaschutzgesetz abgelöst werden. Damit soll unter anderem den Neuerungen in verschiedenen Bundesgesetzen und EU-Richtlinien Rechnung getragen werden (u. a. Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG, 2009), Energieeinsparverordnung (EnEV, 2002, zuletzt geändert 2009), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, 2002), Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, 2002))[1]. Der Berliner Senat hat den Beschluss des Klimaschutzgesetzes jedoch im Jahr 2010 verschoben.
  • Für seine Klimaschutztätigkeiten erhält der Berliner Senat fachliche und wissenschaftliche Unterstützung durch den Klimaschutzrat.[2]

Stellungnahme des Klimaschutzrates bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV) zur Klimaschutzpolitik des Berliner Senats (Beschlossen auf der Sitzung des Klimaschutzrates am 09.02.2011):

„ Der Klimaschutzrat hat mit Unverständnis die Entscheidung des Berliner Senats zur Kenntnis genommen, wonach das Klimaschutzgesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr vom Senat beschlossen werden wird. Der Klimaschutzrat vermag auch nicht der Begründung zu folgen, es seien die bundespolitischen Rahmenbedingungen, die es derzeit nicht erlaubten, ein Klimaschutzgesetz für Berlin zu verabschieden. (...) Mit der Entscheidung des Senats ist auch die Umsetzung des klimaschutzpolitischen Arbeitsprogramms des Senats vom Juli 2008, das ohnehin schon erheblich verzögert ist, noch weiter in den Hintergrund getreten. Der Klimaschutzrat hat auch kein Verständnis dafür, dass das längst überfällige Energiekonzept des Senats noch immer nicht vorliegt. Der Klimaschutzrat weist darauf hin, dass Berlin Ende 2010 vor der fatalen Situation steht, noch nicht einmal mehr über ein Folgeprogramm für das nunmehr auslaufende Berliner Landesenergieprogramm 20062010 zu verfügen. “
Stellungnahme des Klimaschutzrates bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV) zur Klimaschutzpolitik des Berliner Senats[3]

BUND, IHK und Mieterverein haben ein Stufenmodell als Alternative zu den bisher entwickelten Entwürfen des Klimaschutzgesetzes vorgeschlagen, in dem schon ziemlich viele Informationen zusammengetragen wurden:

Fußnoten

  1. Hoff, Benjamin-Immanuel (Staatssekretär für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz): Eckpunkte für ein Berliner Klimaschutzgesetz: http://www.ggsc-seminare.de/pdf/04-Hoff.pdf
  2. LEP (2006-2010)
  3. http://www.berlin.de/sen/umwelt/klimaschutz/klimaschutzrat/download/110209_BeschlussV_StN_KSR_Berliner_Energiepolitik.pdf


Weblinks

  1. Landesenergieprogramm (LEP) für 2006-2010: http://www.berlin.de/sen/umwelt/klimaschutz/landesenergieprogramm/
  2. Berliner Energiespargesetz (BEnSpG): http://www.berlin.de/sen/umwelt/klimaschutz/politik/download/F01058.pdf#page=9
  3. Homepage des Berliner Klimaschutzrats: http://www.berlin.de/sen/umwelt/klimaschutz/klimaschutzrat/index.shtml
  4. Eckpunkte für ein Berliner Klimaschutzgesetz: http://www.ggsc-seminare.de/pdf/04-Hoff.pdf
  5. Potentiale Erneuerbarer Energien in Berlin 2020, Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IöW): http://www.solarregion-berlin-brandenburg.de/applications/conf/11