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Charlottenburg-Wilmersdorf sagt Nein zu TTIP, CETA und TiSA 


Die BVV möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin lehnt die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA ab. Es handelt sich bei diesen Abkommen um bi- und plurilaterale Handelsverträge, die die Gestaltungsmöglichkeiten von Städten, Gemeinden und Bezirken nachhaltig einschränken und in erster Linie den Interessen von multinationalen Konzernen dienen. Diese Verträge stellen einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar.

Das Bezirksamt wird ersucht, diese ablehnende Haltung in geeigneter Weise gegenüber der Landes- und Bundesregierung sowie dem Europäischen Parlament deutlich zu machen und sich in den kommunalen Spitzenverbänden dafür einzusetzen, dass diese sich ebenfalls gegen den Abschluss und die Unterzeichnung der Handelsverträge positionieren.

Der BVV ist bis zum 30.05.2015 zu berichten.


Begründung

Kommunale Daseinsvorsorge, öffentliches Beschaffungswesen

In den Freihandelsabkommen wird geregelt, welche Dienstleistungen von den Städten und Gemeinden bzw. in Berlin den Bezirken erbracht werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. Dies kann nahezu alle der ohnehin wenigen öffentlichen Dienstleistungen umfassen. Die EU schließt bisher nur hoheitliche Bereiche aus. Das bedeutet, dass z. B. Bereiche wie Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Gesundheitsleistungen oder Nahverkehr verstärkt für Privatisierungen geöffnet werden. In Charlottenburg-Wilmersdorf könnte dies beispielsweise kommunale Einrichtungen betreffen, z. B. die Marktbewirtschaftung, die Gartenarbeitsschule, die bezirkliche Gärtnerei mit ihren Ausbildungsplätzen usw.. Zudem wird die Bevorzugung regional tätiger Anbieter bei öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen, da von einem bestimmten Schwellenwert an Aufträge nicht nur EU-weit, sondern auch im Land des Vertragspartners ausgeschrieben werden müssen. Hiermit wird die Handlungsautonomie der Kommunen und Bezirke drastisch eingeschränkt.

Demokratie und Transparenz

Die Verhandlungen zu allen drei Freihandelsabkommen fanden und finden als Geheimverhandlungen statt - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zugang zu den Dokumenten haben z. B. beim TTIP hingegen 600 Vertreter_innen von Großkonzernen. Nicht einmal die EU-Abgeordneten haben uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten. Obwohl Städte und Kommunen direkt betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag) nicht in die Verhandlungen eingebunden. Dies entspricht nicht den demokratischen Standards.

Investitionsschutz für Konzerne

Bei TTIP und CETA erhalten internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen demokratisch beschlossene Gesetze. Die Klagen werden vor privaten Schiedsgerichten verhandelt. Diese stellen eine Paralleljustiz dar, die grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates unterläuft und Konzerne mächtiger macht als demokratisch gewählte Regierungen. Auch Beschlüsse von Gemeinden oder Bezirken können Anlass für solche Klagen sein. Dies würde dazu führen, dass sich die politischen Gremien von Städten, Gemeinden und Bezirken bei jedem Beschluss überlegen müssten, ob sie eventuell die Gewinnerwartung eines Konzerns schmälern würden und somit eine Klage gegen den Staat auslösen könnten.

Standstill-Klausel und Ratchet-Klausel

Alle drei Handelsabkommen enthalten sowohl die Standstill- (Stillstand) wie auch die Ratchetklausel (Sperrklinke). Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die Sperrklinkenklausel besagt, dass ein staatliches Unternehmen (wie etwa die Stadtwerke), das einmal von einem privaten Investor gekauft wurde, niemals wieder rekommunalisiert werden darf. Es hat sich in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass - aus guten Gründen - zahlreiche Privatisierungen öffentlicher Güter wieder rückgängig gemacht wurden. Die Abkommen würden die Rückführung einmal privatisierter Leistungen in die öffentliche Hand für immer unmöglich machen.