BE:Beschlussantrag Umlaufbeschluss/2016-03-19/03
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Version vom 20. März 2016, 13:30 Uhr von Michael73 (Diskussion | Beiträge)
Antrag
Beantragung von Wahlkampfmaterialien für Veranstaltungen |
NR: 2016-03-19/03 |
- Text
- * Jede Gruppe von vier unterzeichnenden Piraten eines Bezirkes und jeder Bezirksbeauftragte kann für Veranstaltungen im Bezirk beim Landesvorstand einen Antrag auf Finanzierung von Materialien für den Wahlkampf der Piraten (Streumaterialien wie Aufkleber, Flyer, Buttons, etc.) von bis zu einer Höhe von 100 Euro zu Lasten des Bezirksbudgets stellen.
- Sollten im Bezirksbudget keine Mittel mehr verfügbar sein, oder diese Mittel belegbar eingeplant sein, kann ein solcher Antrag zu Lasten des Wahlkampfbudgets auf Landesebene gestellt werden.
- Anträge werden von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet und als Zweierbeschluss beantragt: http://wiki.piratenpartei.de/BE:Beschlussantrag_Umlaufbeschluss#Umlaufbeschl.C3.BCsse .
- Die Veranstaltung wird um weiteren interessierten Helfern die Möglichkeit zur Beteiligung zu geben mindestens dem Wahlkampfkoordinator gegenüber angekündigt und im internen Kalender vermerkt.
- Der Antrag muss zuordnebare Namen der beantragenden Piraten, eine Beschreibung der geplanten Veranstaltung und eine Auflistung der gewünschten Artikel mit dem jeweiligen Preis enthalten.
- Begründung
- * Manche Bezirke haben keine Reglungen für die Beantragung von Wahlkampfmitteln beschlossen.
Mitglieder fragen nach einer allgemeinen Anleitung, wie sie vorgehen können um Veranstaltungen zu planen & ein Budget zu erhalten.
- Sollten weitergehende Reglungen in einem Bezirk auf einer Gebietsversammlung beschlossen worden sein, so kommen diese zur Geltung.
- Eine Liste mit Aufklebern, Flyern, etc. mit Preisen aus dem Shop der Piratenpartei ist schnell erstellt.
- Bei bezirklichen Veranstaltungen wird zuerst das Bezirksbudget belastet.
- LiquidFeedback
- (Link zur LiquidFeedback Initiative)
- Antragsteller
- JeZc (Diskussion) 17:23, 19. Mär. 2016 (CET)
- Ergebnis
- offen
- Dafür
- FJ 18:55, 19. Mär. 2016 (CET)
- Dagegen
- (Liste von Namen)
- Enthaltung
- (Liste von Namen)
- Redebedarf
- (Liste von Namen)
- Umsetzungsverantwortlich
- -
- Link zum Beschlussantrag
- [[{{{Link}}}]]
- Link zum Protokoll
- [[{{{Protokoll}}}]]
Hallo: 19/03
Diskussion / Protokoll
- Anmerkung Michael @icke2AIDA
- zu Punkt 1: Bezirke regeln die Art und Weise wie die Finanzbeauftragte des Bezirks über das Bezirksbudget verfügt. Warum soll mit bei Annahme doieses Umlaufbeschluss die Beschlüsse einer GV übergangen werden? Oder geht es hier um zusätzliche Budgets für Bezirke (Wa sist eine VEranstaltung im Simme des Umlaufbeschlusses?) welches man auch einfach an die Bezirke direkt überweisen könnte? Oder möchte der LaVo darüber entscheiden, welche Veranstaltung man meint unterstützen zu wollen?
- Allgemein: Das Land hat ein Budget für Werbematerielien, dies ist meines wissens, so wurde es bei Vorstellung des Haushaltes beschrieben, vor allem für LV Veranstaltungen (neben den jährlichen) angedacht gewesen. Wie passt das, wenn davon nun nach Kriterien X (?) Gelder an die Bezirke gehen? Jedem Bezirk ist es doch so oder so freigestellt, nach Aufbrauch der eigenen Gelder um Hilfe zu bitten - wozu dieser Umlauf?
- zur Begründung Manche Bezirke haben keine Reglungen für die Beantragung von Wahlkampfmitteln beschlossen. Mitglieder fragen nach einer allgemeinen Anleitung, wie sie vorgehen können um Veranstaltungen zu planen & ein Budget zu erhalten.
- Weder im Schatzi-Squad noch beim BBTreff noch direkt beim LaVoSi sind diese Fragen aufgetaucht.
- Wäre die Ausarbeitung eine sProzesses nicht genau die Aufgabe des #Wahlkampfkoordinators' - also so steht es zumindest in seiner Aufgabenbeschreibung der Ausschreibung.