BE:Beschlussantrag Umlaufbeschluss/2012-05-13/01

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Antrag

Änderung der Geschäftsordnung

NR: 2012-05-13/01
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Text
Die Geschäftsordnung des Landesvorstandes wird wie folgt geändert: §2 (2) Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende oder ein Drittel der Vorstandsmitglieder können eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen. Die Einladung ist mindestens einen Tag vorher zu veröffentlichen. §2 (4) Vorstandssitzungen können nicht abgesagt werden sondern nur aufgrund von Beschlussunfähigkeit ausfallen. §4a (4) Die Geschäftsordnung kann nicht per Umlaufbeschluss geändert werden.
Begründung
Die Änderung von §2(2) dient dazu, auch dann eine VoSi einberufen zu können, wenn Vorsitzender und Stellvertreter dazu nicht in der Lage sind. Die Ergänzung §2 (4) soll verhindern, dass der Vorsitzende oder sein Stellvertreter Sitzungen vertagen und dadurch u.U. die Vorstandsarbeit dauerhaft unterbinden kann. Die Ergänzung §4a (4) soll verhindern, dass kurzfristige Änderungen der GO per Umlaufbeschluss instrumentalisiert werden, um die Vorstandsarbeit zu "hacken".
LiquidFeedback
(Link zur LiquidFeedback Initiative)
Antragsteller
{{{Antragsteller}}}
Ergebnis
offen
Dafür
Ennomane 02:19, 13. Mai 2012 (CEST)
Dagegen
(Liste von Namen)
Enthaltung
(Liste von Namen)
Vertagt
-
Umsetzungsverantwortlich
-
Link zum Beschlussantrag
[[{{{Link}}}]]
Link zum Protokoll
[[{{{Protokoll}}}]]

Hallo: 13/01


Diskussion / Protokoll