Aufreger

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Betriebssysteme und die Sicherheit...

...sind ein Thema, welches den Computerbenutzer stets beschäftigt.

Ob der Anwender allerdings einen Sicherheitsgewinn darin sieht, wenn Hersteller dieser Produkte mit Geheimdiensten zusammenarbeiten, dürfte eher unwahrscheinlich sein. Nachdem bisher vehement bestritten wurde, daß derartige Seilschaften bestünden, wurde von Microsoft dieser Umstand aktuell bestätigt. Natürlich, so wird uns erklärt, findet diese Zusammenarbeit zum Wohle des Benutzers statt. Dieser würde schließlich von der immensen Kenntnis der Geheimdienste profitieren. Das Ergebnis sei ein absolut sicheres Windows Vista. Der Vollständigkeit halber muß erwähnt werden, daß diese Zusammenarbeit auch für andere Hersteller gilt.

Übrigens, am Ende des Regenbogens steht ein Topf mit Gold!

http://www.welt.de/data/2007/01/10/1172144.html


Totalitarismus...

... scheint die angestrebte Staatsform.

Vordergründig zielen die bisher erlassenen Gesetze auf die Erweiterung staatlicher Ermittlungs- und Überwachungskompetenz zum Schutze des Gemeinwesens. Inklusive des Aufbaus umfassender Datenbanken wird so aber in der Folge der Bürger fast lückenlos dokumentiert. Das Land Schleswig-Holstein geht nun einen Schritt weiter und bereitet über ein Landesschulgesetz die umfassende Datensammlung Schulpflichtige betreffend vor. In § 30/I des vorliegenden Entwurfes wird zunächst die Verpflichtung festgeschrieben, alle hier geforderten Daten angeben zu müssen. Die Absätze 2 - 5 regeln, durchaus interpretierbar, den behördenübergreifenden Datenaustausch. Absatz 8 benennt ein grundsätzliches Einsichtsrecht des Datengebers , welches jedoch eingeschränkt werden kann, sollte es zum Schutz desselben erforderlich scheinen.

-Es stellt sich allgemein die Frage, inwieweit es dem Bürger zum Schutze dient, ihm Einsichtnahme in seine Daten verwehren zu wollen.-

Und schließlich stellt Absatz 10, in welchem eine Einwilligung zur Datenerhebung der Betroffenen angeführt wird, einen Widerspruch mit der o.a. Verpflichtung zur Datenangabe dar. -Hier wird eine Freiwilligkeit suggeriert, die de facto nicht gegeben ist.-

Wie in einer Veröffentlichung des Landesdatenzentrums Schleswig-Holstein dargestellt wird, ist eine Begrenzung des Datensatzes, sowie dessen Zweckbeschreibung oder -begrenzung nicht vorgesehen. Daß damit Missbräuchen Tür und Tor geöffnet sind und in gewohnter Manier Grundrechtseingriffe einhergehen ist unübersehbar.

Derartig weitreichende Datenerhebungen haben mit sinnvollen und nachvollziehbaren verwaltungstechnischen Erfordernissen nichts mehr zu tun, sondern zielen einzig auf die totale Überwachung des Individuums von der Wiege bis zur Bahre.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/83486

http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/MBF/Information/Schulgesetz/PDF/060927Synopse,property=pdf.pdf

letus 14:40, 10. Jan 2007 (UTC)


Mimik als Verdachtsmoment

Terrorabwehr ist die Triebfeder zur Einführung auch bedenklich anmutender Gegenmaßnahmen. Die Erkenntnisse von Paul Ekman, Psychologieprofessor an der University of California, sollen demnach geeignet sein, aus der Diskrepanz zwischen Auftreten und Gesichtsausdruck auf die wahren Absichten der Zielperson schließen zu lassen. Als Folge dieses überhöhten Vertrauens in eine rein empirische Wissenschaft wächst die Gefahr, auf Grund eines subjektiv wahrgenommenen "Verdachtsmomentes" kriminalisiert zu werden. Was im kontrollierten Versuch zu funktionieren scheint, kann in der allgemeinen Anwendung nur scheitern, da allein die unterschiedliche Qualifikation der Bewerter eine pauschale Anwendbarkeit in Frage stellt.

Schlußendlich wird auch hier Willkür zum Fakt erhoben.

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,458356,00.html

http://www.pariswerlin.com/articles/ekman.html

http://www.uni-saarland.de/fak5/orga/Kurs/home.htm

letus 14:06, 9. Jan 2007 (UTC)


Wie weit darf ein Gesetz gehen?

Diese Frage stellt sich unter anderem bei den sog. Hartz IV Bestimmungen des Sozialgesetzbuches.

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_i.htm

Im konkreten Fall soll ein ALG I-Empfänger, der mit einer Hartz IV-Empfängerin zusammenlebt für deren Tochter Unterhalt entrichten, obwohl er nicht Vater des Mädchens ist. Diese Auffassung des zuständigen Jobcenters wurde allerdings vom Berliner Sozialgericht anders gesehen, wodurch nun zum einen für die Lebensgemeinschaft eine längere Phase der rechtlichen Auseinandersetzung ansteht, andererseits die Abartigkeit dieser Regelungen deutlichst zu Tage tritt. Aus dem Gesetz resultierende Lösungen wären entweder die Trennung von Partner und Partnerin, oder die Ausquartierung des Mädchens, welches dann seinerseits Anspruch auf Sozialleistungen geltend machen könnte. Zur Abklärung, wie derartige Fälle zu beurteilen sind, wird nunmehr wieder einmal das Bundesverfassungsgericht angerufen.

http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/488989.html

letus 23:08, 8. Jan 2007 (UTC)

Die Unsinnigkeit von Monopolen...

...fällt nun auch der EU-Kommision auf.

Wie nicht anders zu erwarten, sperrt sich vor allem Deutschland gegen jede Entflechtung der Konzerne. Entgegen der vorgeblichen Absicht, die Energiemärkte zu liberalisieren hält die bundesdeutsche Regierung an der Beibehaltung des jetzigen Systems fest. Nachdem einstige Staatsbetriebe entgegen den Volksinteressen privatisiert wurden, um den Eigentümern maximale Gewinne zu ermöglichen, wird der Schritt zu einer sinnvollen Reglementierung gescheut. Kann dies u.U. damit zusammenhängen, daß für ehemalige Politiker in diesen Branchen lukrative Folgeposten zu besetzen wären? Ein Schelm, wer solches vermuten würde.

letus 18:46, 8. Jan 2007 (UTC)


Von deutschen Sicherheitsbehörden

erwartet man gemeinhin, daß sie Kriminalität bekämpfen und damit dem Bürger Schutz bieten. Die nunmehr erhobenen Vorwürfe scheinen unfassbar und erschüttern den Glauben in die Rechtsstaatlichkeit dieses Systems auf das Heftigste, sollten sich die in den Links angeführten Behauptungen als stichhaltig erweisen. Demnach hätten deutsche Behörden und Einsatzkräfte der Bundeswehr nicht nur von Verschleppungen deutscher Staatsbürger gewußt, sondern auch durch Folter erlangte “Geständnisse” verwertet. Überdies hätten Behörden der Verschleppung durch gezielte Information Vorschub geleistet.

Sollte diese Handlungsweise bundesdeutscher Behörden Bestätigung finden, kann man in unser aller Interesse nur hoffen, daß der Rechtsstaat wenigstens noch soweit funktioniert, daß alle verantwortlichen Personen den Gerichten zugeführt und entsprechend der Schwere dieser Taten verurteilt werden.

letus 18:48, 8. Jan 2007 (UTC)


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