Attribut:Beschreibung
L
Satellitenbetreiber und Industrie sind daran interessiert, dass teure Erfassungssysteme eingeführt werden. Eine verbrauchsabhängige Maut z.B. mittels Fahrzeugortung durch Satelliten kommt einer Totalüberwachung des Individualverkehrs gleich. Diese verdachtslose Überwachung ist abzulehnen, da die einmal aufgebauten Datenbanken Begehrlichkeiten bei Geheimdiensten und Behörden wecken, denen nach aktuellen Informationen kaum ein bis kein Schutz der Privatsphäre der betroffenen Menschen gegenübersteht. +
Die für den stetig zunehmenden Automobilverkehr geschaffenen Infrastrukturbauwerke belasten die öffentlichen Haushalte in erheblichem Maße. Die durch den Automobilverkehr in Innenstädten verursachten Belastungen mindern die Lebensqualität der Bürger erheblich. Weiterhin ist die Belastung der Umwelt durch unnötigen und den im Stau stehenden Verkehr ein vermeidbares Problem.
Erfahrungen in Europäischen Städten haben gezeigt, dass die Einführung einer CityMaut für PKW eine wirksame Maßnahme ist, um den Autoverkehr auf 10 - 15 % auf den ÖPNV zu verlagern - auch ohne einen fahrscheinfreien ÖPNV.
In Kombination mit dem fahrscheinfreien ÖPNV ist zu erwarten, dass der Anteil derjenigen Verkehrsteilnehmer, die den ÖPNV gegenüber dem Automobil bevorzugen, deutlich höher liegen wird.
Die sozialen Auswirkungen einer Maut werden dadurch kompensiert, dass die Einführung der Maut an die Bereitstellung eines fahrscheinfreien ÖPNV-Angebotes gebunden wird. +
Zeitreisen sind eine zukunftsträchtige Form des Reisens.
Zeitreisen wird es sowieso geben. Wir müssen wissen, was uns erwartet, und die eventuellen Folgen erforschen und abfedern.
Zeitreisen sind vekehrstechnisch relevant und können auch die räumliche Infrastruktur entlasten.
Sollten Zeitreisen möglich sein, muss jeder seine Handlungen genau überdenken, da sont ein unkontrolliertes Massen-Zeitreisen auftritt, mit dem die Folgen des eigenen Handels wieder korrigiert werden.
Das Zeitreisesystem soll ticketlos eingeführt werden.
Die Infrastruktur muss in öffentlicher Hand liegen und von jedem genutzt werden können.
Landesthema, da es hier um zeitnahes Reisen, und einen Entfernungsbereich von unterhalb 50 km Entfernung geht. +
Antragstext stammt aus dem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013. Den Bereich Bildung gibt es im NRW Grundsatzprogramm bisher nicht, dies muss dringend geändert werden. +
Antragstext stammt aus dem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013. Den Bereich Bildung gibt es im NRW Grundsatzprogramm bisher nicht, dies muss dringend geändert werden. +
siehe GP004 +
siehe GP004 +
siehe GP004 +
Aktuell können Bekenntnisschulen Schüler aufgrund deren Glaubensbekenntnis bzw. Atheismus ablehnen, obwohl die Schule von staatlichen Geldern gestützt, oft sogar maßgeblich finanziert wird. Diese Praxis unterläuft die Trennung von Kirche und Staat und führt gerade in einem Flächenland wie NRW zu unnötig langen Schulwegen.Im Schuljahr 2012/13 sind von 3.028 öffentlichen Grundschulen 914 katholisch und 96 evangelisch, darüber hinaus gibt es 2 jüdische Bekenntnisgrundschulen. In 75 Kommunen gibt es ausschließlich konfessionelle Grundschulen.Von den 575 öffentlichen Hauptschulen sind 44 katholisch und 5 evangelische.
http://www.kurzebeinekurzewege.de/ +
Mischung aus GP001 und dem Antrag Q031 vom Bundesparteitag 2011.2:
http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/Q031
allerdings stark gekürzt.
Der Rest hier in der Begründung:
Probleme von Mautsystemen
Mautgebühren, welche über eine eigene Infrastruktur erhoben werden, gehen zu Lasten der Gesamteffizienz da u.A. zusätzliche Verwaltungsstrukturen notwendig sind. Im Falle einer elektronischen Erfassung, wie durch Toll Collect, ist zudem eine Überwachungsinfrastruktur etabliert, die gegen Prinzipien der Datensparsamkeit steht.
Eine Vignetten-Maut, wäre zwar weniger „behindernd“ als Mautstationen und datensparsamer als eine elektronische Erfassung, jedoch trotzdem ein an sich überflüssiges System, welches vom Druck der Vignetten bis hin zur Verwaltung der Geldströme aufgebaut und unterhalten werden müsste. Zudem benachteiligen Vignetten "Wenigfahrer" gegenüber "Vielfahrer" und häufig werden Touristen aus Unwissenheit Opfer (übertrieben) hoher Strafen, was wiederum mit Mautstellen oder elektronischer Erfassung vermieden werden könnte.
Mautsysteme werden hin und wieder zur Lenkung des Verkehrs vorgeschlagen. Betrachtet man jedoch den tatsächlichen Einsatz dieser wird deutlich, dass der Verkehr entweder wie zuvor verläuft und nur mit zusätzlichen Kosten und Hindernissen verbunden ist oder aber der Verkehr zum Teil auf wesentlich unzureichendere Straßen ausweicht. Für eine flexible, dynamische und für die Allgemeinheit kostenneutrale Lenkung erscheinen deshalb bspw. Navigationssysteme mit TMC Funktionalitäten wesentlich effizienter, schließlich ist der Straßenverkehrsteilnehmer auch ohne staatliches Eingreifen daran interessiert eine möglichst effiziente Route zu fahren.
Möchte man zudem (aus Umweltgründen) LKW-Transporte von der Straße auf die Schiene verlagern, erscheint eine Maut ebenfalls nicht als das beste Mittel. Zum einen unterscheidet eine Maut nicht, welche Transporte auf Grund des Schienennetzes besser auf der Schiene durchgeführt werden können und zum anderen würde eine entsprechend hohe (europaweite) LKW-Fahrzeug-Steuer den gleichen Effekt wesentlich einfacher erzielen. Zu bedenken ist dabei ebenfalls, dass eine nahezu komplette Umlagerung von der Straße auf die Schiene bedeuten würde, dass das Mautsystem an sich langfristig ein nicht mehr genutztes System darstellt und lediglich zur Abschreckung dienen würde.
Probleme von Privatisierungen und damit verbundener Mauterhebung
Im Falle einer Privatisierung und entsprechenden privaten Mauterhebung, würde die Effizienz weiter sinken, da der Privatbetreiber hauptsächlich einen Gewinn erwirtschaften will und nicht zwangsläufig das Ziel hat, dafür die Straßen und Wege auf hohem Niveau zu erhalten. Beispiele aus anderen Ländern mit privatisierter Straßenverkehrsinfrastruktur zeigen, wie marode diese teilweise sind, um möglichst hohe Gewinne zu erzielen.
Neben der ökonomischen Ineffizienz von Mautsystemen entstehen auf Grund von Privatisierungen weitere negative Auswirkungen auf die Umwelt und Verkehrssicherheit. Mit dem Hauptziel Gewinnmaximierung wird schnell bei der Durchführung von Erneuerungs- und Ausbautätigkeiten das gesetzliche Minimum zum Standard. Dies stellt aber keinesfalls sicher, dass alle Eventualitäten ausreichend berücksichtigt sind und der Allgemeinheit kein Schaden entsteht. Gerade wenn mit ein wenig mehr Aufwand eine erhebliche Qualitätserhöhung für die Straßenverkehrsteilnehmer verbunden wäre, führt eine reine Gewinnorientierung zu einem schlechteren Kosten/Nutzen-Verhältnis für die Allgemeinheit.
Außerdem kann durch zusätzliche Unterbrechungen bei Mautstellen des ansonsten fließenden Verkehrs, der gewinnmaximierte Betrieb von Straßen und Autobahnen nicht umweltschonend vonstatten gehen, wenn dadurch Emissionen und Verschleiß steigen. Die Allgemeinheit hat somit den wirtschaftlichen und umwelttechnischen Schaden zu tragen, die durch Privatisierung und Bemautung entstehen.
Finanzierung
Mit Steuern auf Kraftstoffe (bzw. zweckgebundenen Abgaben, die nicht in den einen großen Steuertopf kommen) bestehen bereits Instrumente, welche genutzt werden können um effizient (zusätzliche) Mittel für die Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur gezielt zu erheben. Im Gegensatz zur Mautgebühr, welche i.d.R. für alle Fahrzeugtypen gleich ist, kann bei Steuern auf Kraftstoffe darüber hinaus die Korrelation Gewicht des Fahrzeugs zu seinem Kraftstoffverbrauch als zusätzlicher Anreiz gesehen werden, kraftstoffsparsame Fahrzeuge zu nutzen, welche ebenfalls die Straßen weniger stark schädigen.
Die Besteuerung von Kraftstoffen kann jedoch nur als sinnvolles Werkzeug angesehen werden, solange sich keine ressourceneffizienteren und schadstoffärmeren Antriebssysteme durchgesetzt haben. Mit einem langfristigen Wegfall der Lenkungsnotwendigkeit ist es daher sinnvoll die Finanzierung über das grundlegende Steuersystem, wie z.B. der Einkommenssteuer, sicherzustellen, da die Verkehrsinfrastruktur eine der wesentlichen Grundlagen für viele wirtschaftliche und gesellschaftliche Aktivitäten darstellt und somit letztendlich jedem zu Gute kommt.
Einschränkung persönlicher Freiheit
Weiterhin muss das teure Mautsystem durch die eingenommenen Gelder über einen langen Zeitraum refinanziert werden. Einnahmen könnten deshalb nicht in eine Verbesserung der Infrastruktur investiert werden. Als Insellösung hilft sie bestimmt nicht, die kommunalen Finanzprobleme zu lösen.
Straßenbenutzungsgebühren fördern eine Zweiklassengesellschaft, die die reichen Autofahrer bevorzugen und die armen Autofahrer benachteiligen würden. Hier entsteht eine Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit und eine Verkehrspolitik, die seine Bürger bevormundet und ihnen vorschreibt, wann, wohin und aus welchem Grund sie fahren dürfen.
Die täglichen Verkehrsspitzen würden kaum abgebaut, da der Flexibilität der meisten Arbeitnehmer durch betriebliche und vor allem familiäre Notwendigkeiten enge Grenzen gesetzt sind.
Die vielen Fortbewegungsmittel in der Innenstadt - wie zum Beispiel das Fahrrad - sind für Pendler aufgrund der Entfernungen meist keine Option. Vor allem im ländlichen Raum fehlen echte Alternative zum Auto. Der ÖPNV ist in der Fläche oft nicht ausreichend. Deshalb kann die Lenkungswirkung einer City-Maut auch nur gering sein. Ganz davon abgesehen, dass die innerstädtischen Anwohner wohl kaum eine Maut akzeptieren würden.
Die City-Maut ist nicht geeignet, um die mit dem Verkehr verbundenen Umweltprobleme wie lokale Belästigungen durch Luftschadstoffe und Lärm in den Griff zu bekommen. Dies gilt erst recht für globale Klimarisiken. Kostet das Fahren in den Innenstädten Geld, wird es Ausweichreaktionen geben, durch die noch mehr Kraftstoff verbraucht werden könnte. Nicht zuletzt gibt es zahlreiche Probleme mit dem Datenschutz, die gegen die Einführung der City-Maut sprechen.
Viele Menschen empfinden die starken Steigerungen der Mobilitätskosten als existenzbedrohend. Im Zeitraum 1995 bis März 2012 sind die Kosten für Erwerb und Unterhalt eines Autos gemäß des Kraftfahrer-Indizes um mehr als die Hälfte gestiegen, die Kraftstoffpreise sogar um 120 Prozent. Die nominalen Lebenshaltungskosten insgesamt stiegen dagegen „nur“ um 29 Prozent an. Angesichts explodierender Mieten vor allem in Großstädten wird die Verteuerung der Mobilität auch zur sozialen Frage.
Zulieferer werden die Kosten für die Einfahrt in den Innenstadtbereich auf die Endverbraucherpreis aufschlagen, weshalb die verkauften Waren am Ende sogar teurer würden oder aber Lohndumping in der Zulieferbranche wäre die Folge.Die steigenden Preise und die erhöhten Zufahrtskosten könnten die Innenstädte als Einkaufs- und Freizeitorte unattraktiv machen und eine Zersiedelung auf die „grüne Wiese“ bewirken. Zudem würde eine City-Maut auch Touristen abschrecken.
Die Einführung der Einfahrtsgebühr sei ohnehin nur möglich, wenn der öffentliche Personennahverkehr und die Radwege vor allem in den Außenbereichen schon ausreichend ausgebaut sind. Andernfalls führt die City-Maut zum verkehrstechnischen Ausschluss der Bewohner von Vororten und Randgebieten.
Es gibt viel wirksamere Alternativen zur City-Maut, die den Verkehr verbessern, ohne die Menschen mit weiteren Belastungen zu gängeln. Bessere Effekte auf die Umwelt- und Verkehrssituation lassen sich durch intelligente Verkehrsführung (z.B. „grüne Welle“), optimiertes Parkraummanagement und bessere Kombinierung von ÖPNV, Individualverkehr, Radfahren und Zufußgehen erzielen. Daneben sind ein leistungsfähiger ÖPNV sowie attraktive und sichere Verbindungen im Fußgänger- und Radverkehr für eine Entlastung der Straßen dringend erforderlich. Die Innenstädte müssen mit dem PKW zu bezahlbaren Preisen erreicht werden können, denn zu einer lebendigen Stadt gehört auch ein stadtverträglicher Autoverkehr.
Der deutsche Staat nimmt über spezifische Steuern und Abgaben von den Autofahrern pro Jahr 53 Milliarden Euro ein, für den Erhalt und den Ausbau der Straßen gibt er jedoch nur 19 Milliarden Euro ausgibt. Fast zwei Drittel des Geldes werden somit für andere Zwecke als die Straßeninfrastruktur verwendet. Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Autofahrer wäre daher hochgradig ungerecht .
Die Citymaut scheitert in ganz Europa und man sollte seine Schlüsse aus dem warum ziehen.
Desweiteren gibt es schon eine Art Citymaut in Form von einer Parkgebühr in den meisten Städten.
Art3 Grundgesetz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
* Eine Bevorzugung einzelner Gruppen ist immer die Benachteiligung aller anderen Gruppierungen.
* Wenn bestimmte Gruppen in bestimmten Bereichen unterrepräsentiert sind, dann sind dies gesellschaftliche Probleme, die von der Politik nicht gelöst werden können. Kein Glaube an die Allmacht des Staates!
* Einstellungen, die bisher unter solchen Kriterien vorgenommen wurden, sind evtl rechtlich anfechtbar, dar eine wesentliches Grundrecht außer Kraft gesetzt wurde.
* „ gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ sind Gummibegriffe. Da Einstellungsprozeduren hier nicht transparent sind, ist die Frage zu stellen, wie stark das Gewicht von formalen Qualifikationen im Verhältnis zu persönlichen Eigenschaften der Bewerber gewichtet wird.
* Artikel 3 Absatz 2 ist insofern interpretierbar, weil nicht konkretisiert wurde, was unter „bestehenden Nachteile“ zu verstehen ist. Genauso ist dies mit der Formulierung „unterrepräsentiert“ zu sehen. Ausserdem widersprechen Quotenregelungen ausdrücklich Absatz 3, welcher Bevorzugungen ausdrücklich untersagt!
* Die Kriterien, nach denen einzelne Gruppen als zu unterstützend anzusehen sind, sind politische Prozesse. Die Einteilungen sind immer subjektiv. Ob alle benachteiligten Gruppen jemals ganzheitlich erfasst werden, ist hochfragwürdig. Somit haben stark organisierte Interessensvertreter immer einen Vorteil gegenüber schlecht organisierten Gruppierungen.
* Eine Gesellschaft, die die Gleichberechtigung als Ziel identifiziert, muss sich von den Bewertungsschemas „Geschlecht und Herkunft“ gedanklich trennen, um Gleichberechtigung tatsächlich zu erreichen. Sobald Entscheidungsträger im Kopf diese Kriterien als relevant für ihre Entscheidungen betrachten, ist der Beweis erbracht, dass es ein gesellschaftliches Defizit immer noch vorhanden ist. D.H. wenn ich jeden Menschen ohne diese Unterscheidungskriterien unvoreingenommen beurteile, habe ich (im Kopf) die Gleichberechtigung erreicht.
Aus:
https://www.stellenmarkt.nrw.de/
" Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen."
* Derzeit sind nicht mehr alle Lehrer verbeamtet. Scheinbar ist dies für die Ausübung dieses Berufs keine Notwendigkeit.
* Der Status Angestellter oder Beamter sagt zunächst nichts über die Bezahlung dieses Berufs aus.
* Ungeeignete Lehrer sollten nicht durch ihren unkündbaren Status als Beamte geschützt werden.
* Der Lehrerberuf setzt eine charakterliche Befähigung voraus. Dies hat nichts mit den Angestellten/ Beamtenstatus zu tun. Ein angestellter Lehrer, der feststellt dass er den falschen Beruf gewählt hat, kann ohne Einbussen den Beruf wechseln. Ein Beamter riskiert seine Altersversorgung!
* Der Beamtenstatus sollte nur im Kernbereich des Staatswesens aufrecht erhalten werden. (Debatte über Staatsverständnis und Zukunft des Beamtentums in Deutschland). Zwar kann der Beamtenstatus mit der Prüfungsfunktion begründet werden. Allerdings kann diese notfalls zentralisiert und somit transparenter gestaltet werden.
* Einwohner mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft haben die Möglichkeit, den Lehrerberuf zu ergreifen.
* Der Beamtenstatus beinhaltet auch sehr viel Macht. Schüler können sich gegen Lehrer oft nicht in einem gleichberechtigten Verhältnis zur Wehr setzen. Dies hat zum Teil gravierende Auswirkungen auf den Lebensweg von Schülern!
Des Weiteren sind hier Fragen der Vergütung/Arbeitssituation von angestellten Lehrern von diesem Antrag unabhängig zu betrachten!
+
Der deutsche Staat nimmt über spezifische Steuern und Abgaben von den Autofahrern pro Jahr 53 Milliarden Euro ein, für den Erhalt und den Ausbau der Straßen gibt er jedoch nur 19 Milliarden Euro ausgibt. Fast zwei Drittel des Geldes werden somit für andere Zwecke als die Straßeninfrastruktur verwendet. Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Autofahrer wäre daher hochgradig ungerecht . 7,2 Milliarden Euro werden zusätzlich für Brückensanierungen etc.benötigt,diese sind aus den vorhandenen 53 milliarden Euro Steuergeld zu nehmen so dass noch 26,8 Milliarden Euro übrig sind die für Schulen,die Bundeswehr und die Rentenkasse genutzt werden können wie es zur Zeit der Fall ist.
Desweiteren ergibt sich aus der Mautforderung eine höhere Verkehrstotenanzahl.
Die meisten Verkehrstoten gibt es auf Landstrassen gefolgt von Innerstädtischem Verkehr und mit weitem Abstand kommt dann die Autobahn als sicherste Strasse.
Die sicherste Strasse wäre dann nur für finanziell gutgestellte Bürger nutzbar und die Bürger mit weniger finanziellen Mitteln müssen dann die Strassen mit der höheren Gefahr zu tode zu kommen nutzen.Das wäre meiner Ansicht nach sehr unpiratig und diese Ausgrenzung ärmerer Verkehrsteilnehmer muss verhindert werden.
Der Umweltaspekt ist auch zu berücksichtigen ,da durch die Umfahrung von kostenpflichtigen Strecken längere Wege in kauf zu nehmen sind und damit mehr Sprit verbraucht wird und somit mehr Abgase produziert werden.
Ausserdem hat der motorisierte Individualverkehr auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen und ist somit zusätzlich zu fördern,was aber bei Einnahmen von 53 Milliarden Euro und einer benötigten Summe von 26,2 Milliarden euro nicht notwendig seien wird. +
Eine artgerechte Tierhaltung von Delfinen ist in Gefangenschaft ist nicht einmal im Ansatz möglich. In freier Wildbahn leben diese Tiere in großen Familienverbänden. Die am häufigsten gehaltene Delfinart, der große Tümmler, schwimmt in freier Wildbahn im Durchschnitt täglich zwischen 60 und 100 km und taucht bis zu 500 m tief. Ein Delfinarium, egal wie groß es gebaut ist, kann Delfinen nicht die Bewegungsfreiheit bieten die sie brauchen. Die vorgeschriebene Mindestgröße für ein Becken mit 5 Tieren beträgt lediglich 400m³.
Die Ernährung mit toten Fischen widerspricht der natürlichen Ernährungsweise dieser Jäger. Durch den extrem hohen Lärmpegel sind die Tiere dauerhaften Stress ausgesetzt und leiden berdurchschnittlich häufig an Erkrankungen wie z.B. Magengeschwüren. Zudem erleiden sie regelmäßig Sonnenbrände.
Tierschützer plädieren schon lange für ein solches Verbot und mittlerweile setzt auch ein Umdenken in der Bevölkerung ein.
In zwölf EU-Ländern wurde bereits ein generelles Verbot von Delfinarien beschlossen, darunter beispielsweise Großbritannien. +
Die aktuelle lückenhafte gesetzliche Lage gewährleistet weder das Wohl der Tiere, noch den Schutz der Menschen. Zurzeit gibt es weder eine verpflichtende Haftpflichtversicherung um durch Exoten entstandende Schäden abzusichern, noch Vorgaben die eine artgemäße Haltung der Tiere regeln beziehungsweise einen verbindlichen Sachkundenachweis, der entsprechenes Wissen der Halter voraussetzt. +
Das Positionspapier ist dem Grundsatzprogramm "Kultur" des Kreisverband Rhein-Sieg entnommen. Es wurde lediglich an die Gegebenheiten von NRW angepasst.
* http://www.piratenpartei-rhein-sieg.de/politik/grundsatzprogramm/kultur/
Weitere Begründungen:
* "Kneipe als Kommunikationsfeld der Alltagskultur und was die Sozialarbeit daraus lernen kann" ISBN: 978-3638266123
Kulturförderung:
* http://www.welt.de/wirtschaft/article106163648/Jede-vierte-Kneipe-hat-Nullerjahre-nicht-ueberlebt.html
* http://www.europa-foerdert-kultur.info/bereich.php?&nav1=politik06
* http://www.soziokultur-nrw.de/
Kostenerhöhung durch GEMA und Rundfunkgebühren:
* http://www.neusser-piraten.de/?p=1492
* http://www.gastro.de/news/neuregelung_der_rundfunkgebuehr_was_aendert_sich_fuer_gastronomie_und_hotellerie/4405/
Kneipensterben:
* http://www.westfalen-heute.de/mitteilung.php?27754
Wachsende Systemgastronomie:
* http://www.gastronomieguide.de/blog/grosse-gastro-ketten-wachsen-weiter-fastfood-weit-vorne/
* http://www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/Inhaltsbilder/Publikationen/Systemgastronomie/Broschuere_FASG_2012.pdf
Anstieg psychischer Krankheiten bei Mangel an sozialen Kontakten:
* http://www.dr-mueck.de/HM_Stress/Pressemeldungen/Stress-Einsamkeit-psychosomatische-Erkrankungen.htm +
Die Positionierung gemäß Absatz 1. folgt unter anderem dem, im
Landtagswahlkampf NRW von 2012 propagierten Slogan "Wir halten uns ans
Grundgesetz. Da sind wir konservativ"; damit folgt der Antrag dem
Grundverständnis aller, in der Piratenpartei zusammengeschlossener Menschen
sowie dem Grundverständnis von einer, freiheitlicher, demokratischer
Grundordnung verpflichteten Partei in der Bundesrepublik Deutschland.
Weder das Grundsatzprogramm der Piratenpartei noch die Satzung des
Landesverbands der Piraten NRW enthalten bisher dieses Bekenntnis.
Der Stand des Bekenntnisses bezieht sich auf die letzte Änderung des
Grundgesetzes von 2012.
Das Bekenntnis des Landesverbands zur Landesverfassung NRW folgt diesem
Grundsatz auf Basis der letzten Änderung im Jahre 2011.
Absatz 2. des Antrags berücksichtigt etwaige, in den Positionen der Partei
und im Grundsatzprogramm sowie den Wahlprogrammen der Bundespartei und der
Landesverbände enthaltenen, beabsichtigten sowie im Beschlusszeitpunkt
angestrebten Änderungen (z.B. - Link -
http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#F.C3.BCr_die_Trennung_von_Staat_und_Religion
).
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist die Zusammenfassung
der unsere Wertordnung ausmachenden Grundsätze gesellschaftlichen
Zusammenlebens. So selbstverständlich uns dieses Petitum erscheint, sowenig
beschlossen ist es bislang in der Piratenpartei. Dabei bekenne ich als
Antragsteller, nicht alle Programme der Untergliederungen der Piratenpartei
Deutschland hierauf überprüft zu haben; mit Ausnahme der Satzung des
Landesverbands NRW. Wir in NRW sollten ein Bekenntnis auch zur
Landesverfassung erklären. Auch dieses fehlt bislang explizit. +
* Bei der Benennung von AK/AG/PG hat "Sie wird" hat keinen Bezug.
* Der Name einer Organisationseinheit wird nicht durch AK/AG/PG abgekürzt sondern ergänzt (gekennzeichnet)
+
Die in §9 (3) beschriebene 2/3 Mehrheit auf einem LPT zur Auflösung eines nachgeordneten Verbandes ist zu leicht zu erreichen.
3/4 entspricht dem Quorum, das auch in der Bundessatzung für die Auflösung von Landesverbänden angewendet wird. +
Die Kassenprüfer wünschten sich, dass ein Auftrag an Firmen die Vorstandsmitgliedern gehören, bzw. an denen Vorstandsmitglieder beteiligt oder angestellt sind, nur mit einem Vorstandsbeschlusses mit absoluter Mehrheit (bei 9 Vorstandsmitgliedern also 5 Mal "Ja") vergeben werden können damit kein "geschmäckle" entstehn kann.
Dabei sollten Vergleichsangebote eingeholt und ggfls. anonymisiert veröffentlichen werden. +
Die Kassenprüfer wünschten sich, dass ein Auftrag an Firmen die Vorstandsmitgliedern gehören, bzw. an denen Vorstandsmitglieder beteiligt oder angestellt sind, nur mit einem Vorstandsbeschlusses mit absoluter Mehrheit (bei 9 Vorstandsmitgliedern also 5 Mal "Ja") vergeben werden können damit kein "geschmäckle" entstehn kann.
Dabei sollten Vergleichsangebote eingeholt und ggfls. anonymisiert veröffentlichen werden. +
Es wird bisher in der Medien- und Pressearbeit bei herauszugebenden Pressemitteilungen grundsätzlich die Beschränkung beachtet, dass eine Pressemitteilung durch das Grundsatz- oder zumindest das aktuelle Wahlprogramm inhaltlich gedeckt wird.
Dies verhindert oftmals, dass erfolgreiche Medienarbeit zu Themen geleistet werden kann, die in den Programmen zwar noch nicht vertreten sind, in der Basis, kanalisiert in AGs oder ähnlichen Strukturen, jedoch bereits ausführlich bearbeitet werden und oftmals eine ernst zunehmende inhaltliche Meinungsäußerung in Form eines Arbeitsstandes darstellen können.
Die Piratenpartei Deutschland erleidet dadurch direkt Schaden, da in der öffentlichen Meinung weiterhin das Bild vorherrscht, die Piraten hätten zu vielen wichtigen Themen keine Meinung.
Es ist empfehlenswert, dass die Landesverbände eine entsprechende Regelung in ihre jeweilige Satzung aufzunehmen.
Zu beachten:
https://wiki.piratenpartei.de/wiki//index.php?title=Bundessatzung&diff=2094334&oldid=1889686
Bundessatzung (Änderungen BPT 13.1 Version vom 13. Mai 2013, 22:19 Uhr)
Abschnitt A: Grundlagen
§ 14 - Verbindlichkeit dieser Bundessatzung
(1) Die Satzungen der Landesverbände und ihrer Untergliederungen müssen mit den grundsätzlichen Regelungen dieser Satzung übereinstimmen.
(2) Die Landesverbände können für ihren Bereich von folgenden Bestimmungen dieser Satzung abweichende Regelungen treffen:
a) Vom §3 über die für die Aufnahme zuständige Gliederung und das dafür zuständige Organ,
b) vom §7 über die Bildung und den Zusammenschluss von Untergliederungen, und
c) vom §10 über die Bewerberaufstellung zu Wahlen.
§ 16 - Basisentscheid und Basisbefragung
(1) Die Mitglieder fassen in einem Basisen
tscheid einen Beschluss, der einem des Bundesparteitags gleichsteht. Ein Beschluss zu Sachverhalten, die dem Bundesparteitag vorbehalten sind oder eindeutig dem Parteiprogramm widersprechen, gilt als Basisbefragung mit lediglich empfehlenden Charakter. Urabstimmungen gemäß §6
(2) Nr.11 PartG werden in Form eines Basisentscheids durchgeführt, zu dem alle stimmberechtigten Mitglieder in Textform eingeladen werden. Die nachfolgenden Bestimmungen für Anträge bzw. Abstimmungen gelten sinngemäß auch für Personen bzw. Wahlen.
§ 15 - Parteiämter
(1) Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der Piratenpartei Deutschland und seiner Untergliederungen sind Ehrenämter. Eine Vergütung soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen und bedarf eines Vorstandsbeschlusses.
(2) Notwendige Kosten und Auslagen, die einem Amtsträger, einem Beauftragten oder einem Bewerber bei öffentlichen Wahlen, durch Ausübung des Amtes, des Auftrages oder der Kandidatur erwachsen, werden auf Antrag und nach Vorlage der notwendigen Nachweise erstattet. Durch Vorstandsbeschluss kann eine pauschale Aufwandsvergütung festgesetzt werden.
(3) Höhe und Umfang der Erstattungen werden vom Bundesvorstand und von den Landesverbänden für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich einheitlich geregelt. Abweichende Regelungen der nachgeordneten Gliederungen dürfen die Regelungen des Landesverbandes nicht überschreiten.
https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Satzung
SATZUNG DER PIRATENPARTEI DEUTSCHLAND LANDESVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN
§ 11 – Parteiämter
(1) Die Regelung der Bundessatzung zu den Parteiämtern findet Anwendung.
Wir machen uns selbst bei der Beschlussfassung handlungsunfähig, wenn wir Änderungen an Anträgen nicht zulassen. Weiterhin würden wir viel Zeit in der Diskussion sparen, wenn Anregungen von den Mitgliedern des Parteitages von den Antragstellern oder dessen Bevollmächtigten übernommen werden können. +
Korrektur der Nummerierung. +
Die Organisationsliste heißt nunmal "NRW-Organisationsliste" - ähnlich wie die NRW-Info Mailingliste auch "NRW-Info" heißt und dementsprechend in der Satzung ausgewiesen ist. Gleiches soll für die Organisationsliste gelten. +
Grammatik. +
Spezifizierung / Bezug. +
Die regulären Sitzungen erfolgen in der Regel in einem gleichbleibendem Rhytmus. Ferner wird der Termin der nächsten Vorstandssitzung in dem Protokoll der letzten Vorstandssitzung festgehalten. Insofern ist eine separate Einladung regelmäßig überflüssig, zumal eine Frist von 6 Tagen bei einem Turnus von 7 Tage ebenfalls zweifelhaft wirkt. Eine Einladung zu außerordentlichen Sitzungen soll jedoch explizit in der Satzung ausgewiesen sein. Allerdings kann hier kein Frist festgelegt werden, da diese unter Umständen auch bereits mit 1-2 Tage angesetzt werden könnten. +
Die regulären Sitzungen erfolgen in der Regel in einem gleichbleibendem Rhytmus. Ferner wird der Termin der nächsten Vorstandssitzung in dem Protokoll der letzten Vorstandssitzung festgehalten. Insofern ist eine separate Einladung regelmäßig überflüssig, zumal eine Frist von 6 Tagen bei einem Turnus von 7 Tage ebenfalls zweifelhaft wirkt. Einladungsverfahren zu Vorstandssitzungen werden ohnehin über die Geschäftsordnung festgelegt. Daher kann dieser Punkt gestrichen werden. +
Auf den vergangenen Landesparteitagen gab es immer mehr Satzungsänderungsanträge, die sich z.B. auf die Finanzordnung bezogen, dieses im Antragstext jedoch nicht deutlich machten.
Dieser Antrag soll wie bei Gesetzen üblich die doppelte Verwendung von Paragraphennummern in den drei Satzungsteilen abschaffen. +
1. "Städteregionen" konnten sich bisher nicht an der Gründung eines Regionalverbandes beteiligen da Sie in der Aufzählung fehlten.
2. "Mitgliedervollversammlungen" muss gegen "Mitgliederversammlung" ersetzt werden da "Vollversammlungen" nur von existierenden Verbänden abgehalten werden können und Absatz 2 bereits so geändert wurde das es nicht nötig ist erst einen Kreisverband zu gründen um dann einen Regionalverband zu gründen.
Derzeit können somit nur bestehende Verbände und auch keine Städteregionen einen Regionalverband gründen. +
Viele Regionen ohne KV habe "Büropiraten" gewählt und diesen eine Geschäftsordnung gegeben. Diese Geschäftsordnungen sollen durch die Erwähnung in der Landessatzung bindenden Charakter erhalten. +
Die Mindest Einladungsfristen für Untergliederungen sollten festgelegt sein.
In dieser Variante DÜRFEN 14 Tage nicht unterschritten werden. +
Die Mindest Einladungsfristen für Untergliederungen sollten festgelegt sein.
In dieser Variante SOLLEN 14 Tage nicht unterschritten werden. +
"... mit den grundsätzlichen Regelungen ... ... übereinstimmen." bedeutet, dass Ausnahmen möglich sind. +
Aufstellungsversammlung sind kein LPT jedoch sollten die gleichen Einladungsfristen gelten. +
Die Aufnahme einer Uvereinbarkeitsklausel in die NRW Satzung scheiterte bisher an fehlerhaften Formulierungen zum Parteiaustrittsverfahren. Dieser Antrag soll einen Kompromiss darstellen.
Die Einzelnen Organisationen die In Anhang D Aufgelistet werden sollen, werden in gesonderten SÄA abgestimmt sofern dieser SÄA angenommen wird. +
Regionalverbände, die in §5 Absatz 2 definiert werden, gehören natürlich auch in diese Auflistung der Gliederungen. Sonst könnte ein Regionalverband zwar gegründet werden, er währe aber keine Gliederung der Piratenpartei NRW. +
Was wir Piraten fordern, müssen wir auch selbst vorleben. +
1) Die Unterteilung erleichtert die Lesbarkeit.
2) Durch das Hinzufügen von "innerhalb der ersten 6 Monate eines Geschäftsjahres zur Neuwahl des Landesvorstandes," werden folgende Punkte behoben.
2.1) "innerhalb der ersten 6 Monate" verhindert, dass der Landesparteitag bis zum Cnde des Jahres verschleppt wird, lässt aber noch genug Spielraum um geeignete Örtlichkeiten zu finden. Eine Begrenzung auf das erste Quartal hatte sich in den letzten Jahren als eine zu knappe Einschränkung erwiesen.
2.2) "zur Neuwahl des Landesvorstandes" verhindert, dass zwar ein Landesparteitag durchgeführt wird, jedoch nicht zu Vorstandswahlen, sodas der Vorstand seine Amtszeit bis zum Ende des Jahres verlängern kann.
2.3) "eines Geschäftsjahres" verhindert, dass Vorstandswahlen zwar am Jahresanfang, jedoch vor Ende des Geschäftsjahres stattfinden, wenn das Geschäftsjahr nicht mehr dem Kalenderjahr entspricht. (Das Geschäftsjahr wird in §2 Absatz 1 der Finanzordnung festgelegt und entspricht derzeit dem Kalenderjahr) +
Durch die Änderung ist es möglich den Vorstand nicht zu entlasten und dies auf einem späteren LPT ohne Vorstandswahlen nachzuholen. +
Alle Anträge sollten im Wortlauf veröffentlicht werden so das sie nach der Veröffentlichung nicht mehr verändert werden können. Dies war mit dem alten § nicht ganz eindeutig beschrieben. +
Löst das Problem auf das §7 Absatz 2 zwei mal vorhanden ist. Der Inhalt bleibt gleich. +
Der korrekte Begriff lautet nicht "Bundesland", sondern einfach "Land", wie es an anderen Stellen der Satzung auch gehandhabt wird. +
Nachdem auf dem Bundesparteitag (Bochum???) der SÄA 038 angenommen wurde gilt jetzt eine neue Schiedsgerichtsordnung. Diese trifft in § 3 Abs. 2 folgende Regelung:
"Durch Satzung können die Landesverbände die Einrichtung von Schiedsgerichten auf untergeordneten Gliederungsebenen zulassen."
Daher können Untergliederungen jetzt nur noch nach Erlaubnis in der Satzung des Landesverbandes Schiedsgerichte einrichten. Wir sollten dies in der Satzung erlauben. +
Die Aufzählung der Organisationseinheiten ist ungleich der späteren genaueren Beschreibung innerhalb der Strukturordnung. +
Die Protokolle sollten schnellstmöglich erstellt werden und dementsprechend auch binnen 7 Tagen veröffentlicht werden +
Die Protokolle sollten IMMER erstellt werden und Zeitnah veröffentlicht werden. +
Die Protokolle sollten IMMER Zeitnah erstellt werden und dementsprechend binnen 7 Tagen veröffentlicht werden. +