Archiv:Bezirksverband Oberbayern/Plakatierung BTW09/UmlandMünchen
Aus Piratenwiki
< Archiv:Bezirksverband Oberbayern
Version vom 24. Juli 2009, 13:39 Uhr von Shamshel (Diskussion | Beiträge)
Inhaltsverzeichnis
Münchener Umland - BTW 09
Die Seite dient zur Koordinierung der Plakatierung im Umland.
Mitglieder zu den Gemeinden
Bitte schreibt hier euere Gemeinde, deren Einwohnerzahl (wenn möglich) und darunter euere Verlinkung zur Wiki-Seite.
München Umland
- Garching (15540 Einwohner)
max. 30 DIN A1 Plakate pro Partei erlaubt
relativ viele Studenten der TU München wegen anliegendem Forschungszentrum - Eching (13077 Einwohner)
Aufstellmodalitäten bringe ich noch in Erfahrung - Neufahrn (18 837 Einwohner)
Aufstellmodalitäten bringe ich noch in Erfahrung - Unterföhring (8500 Einwohner)
Aufstellmodalitäten: ausschliesslich auf gemeindeeigenen Plakatwänden (ca.8-10), Anmeldung auf der Gemeinde bereits erledigt, Rückmeldung bis 10.8. spätestens - Kirchheim (13.107 Einwohner)
in Klärung mit der Gemeinde (Stand: 23.07.09) - Unterschleißheim (26.188 Einwohner)
Plakatierung ab 6 Wochen vor der Wahl möglich. Platz auf gemeindeeigenen Plakatwänden werden nach Listenplatz verteilt. Straßenlaternen und Ähnliches können plakatiert solange die Verkehrsicherheit gegebn ist. Siehe dazu Plakatierungsverordnung Richtlinien Absatz e. Relativ große Wählergruppe da viele IT-Firmen ansässig.- AlexanderP (Schon für Europawahl gemacht)
Dachau
- ...
Freising
- ...
Erding
- Stadt Erding (ca. 34 000 Einwohner)
Ab dem 7. Samstag vor der Wahl bis zum 1. Samstag danach. Plakate nicht größer als A0, in der Innenstadt nicht größer A1, generell nicht an Straßenschildern, ansonsten nur nicht verdeckend und nur ebenerdig auf zwei Beinen (für Details siehe Stadtverordnung). - Gemeinde Wörth (ca. 4 500 Einwohner)
Plakate dürfen erst 4 Wochen vor der Wahl aufgestellt werden und müssen 1 Woche danach wieder weg sein. Ansonsten halt moderat aufstellen und nicht alles zupflastern.
Fürstenfeldbruck
- Kreisstadt Fürstenfeldbruck (ca. 33.700 Einwohner)
Benutzungssatzung für Anschlagtafeln, Sondernutzungsatzung, Gebührensatzung - Stadt Germering (ca. 37.000 Einwohner)
Keine passende Satzung im Online-Katalog gefunden. - Gemeinde Olching (4 Ortsteile, ca. 24.500 Einwohner)
Plakatierung "in jeweils zeitlich engem Zusammenhang einer Wahl" und "unverzüglich nach dem Ereignis zu entfernen". Erlaubnis- und gebührenfrei, aber anzeigepflichtig spätestens eine Woche vor Beginn der Plakatierung (Sondernutzungssatzung).- ?
- Gemeinde Puchheim (2 Ortsteile, ca. 19.400 Einwohner)
Plakatierung 8 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl (Plakatierungsverordnung). Es gibt keine gemeindlichen Anschlagtafeln zur Wahlwerbung (Benutzungssatzung).- ?
- Gemeinde Gröbenzell (ca. 19.200 Einwohner)
Plakatierung 8 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl (Plakatierungsverordnung). Es gibt gemeindliche Anschlagtafeln zur Wahlwerbung (Benutzungssatzung).- ?
- Gemeinde Eichenau (ca. 11.800 Einwohner)
Plakatierungsverordnung und Sondernutzungssatzung nicht online verfügbar.- Oeko (kann noch nicht sicher sagen, ob ich Zeit habe)
Ebersberg
- ...
Starnberg
- Stadt Starnberg (23.086 EW)
- "nur an den öffentlichen Plakatsäulen und Plakatanschlagtafeln über die Deutsche Städtereklame (gekennzeichnet mit DSR)"
- "Wahlplakate und Wahlwerbungen [..] außerdem an den von der Stadt jeweils vor den Wahlen aufgestellten Plakattafeln"
- http://www.starnberg.de/fileadmin/user_upload/starnberg/redakteure/Ortsrecht/Verordnungen/Verordnung_zum_Erlass_ortsrechtlicher_Vorschriften_in_der_Stadt_Starnberg.PDF
- Gauting (19.656 EW)
- Den politischen Parteien, Wählergruppen und sonstigen Vorschlagsträgern wird gestattet, sechs Wochen vor Wahlen, Abstimmungen, Volksbegehren und -entscheiden Wahlplakate und ähnliche Werbemittel, die insbesondere an beweglichen Wahlplakatständern angebracht worden sind, aufzustellen, wenn dadurch weder der Fußgängerverkehr behindert noch der fließende Verkehr auf den Straßen beeinträchtigt wird.
Diese Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl oder Abstimmung wieder entfernt werden. - Vor Wahlen, Abstimmungen, Volksbegehren und Volksentscheiden werden von der Gemeinde vorübergehend Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind.
- http://www.gauting.de/service/oavalter/grafik/leg08082556-1.pdf
- Gilching (17.120 EW)
- online nichts gefunden, rufe Montag mal an --Rxl
- Herrsching am Ammersee (9995 EW)
- 6 Wochen vorher, 1 Woche danach
- max. 20 Plakatständer / Partei
- evtl. Genehmigung erforderlich? (vllt. auch nur bei Veranstaltungen)
- Quelle: http://www.herrsching.de/files/formulare/Plakatierungsverordnung.pdf
- Tutzing (9447 EW)
- "nur an den jeweils hierfür von der Gemeinde eigens aufgestellten Anschlagtafeln"
- http://www.tutzing.de/technik/pdf/21072009155911.pdf
- Berg (8204 EW)
- online nichts gefunden, rufe Montag mal an --Rxl
- Krailling (7548 EW)
- "Anschläge aller Art sind von der Gemeinde zu genehmigen"
- "Vor Wahlen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Volksentscheiden werden von der Gemeinde vorübergehend Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind und von den Parteien und Wählergruppen gleichmäßig benutzt werden dürfen."
- Plakatständer 6 Wochen vor der Wahl
- Quelle: http://www.krailling.de/pdf/Verordnung%201.pdf
- Seefeld (7111 EW)
- online nichts gefunden, rufe Montag mal an --Rxl
- Pöcking (5694 EW)
- online nichts gefunden, rufe Montag mal an --Rxl
- Weßling (5134 EW)
- (1) Anschläge aller Art, insbesondere Plakate, dürfen nur an den von der Gemeinde bestimmten Plakatanschlagtafeln angebracht werden.
(2) Wahlplakate und Wahlwerbungen dürfen an den von der Gemeinde jeweils vor den Wahlen aufgestellten Plakattafeln angebracht und an Straßenlaternen befestigt werden. Verkehrszeichen dürfen dadurch nicht verdeckt werden, und eine Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs muß ausgeschlossen sein.
(3) Auf Antrag kann in Einzelfällen durch die Gemeinde Ausnahmen von der Beschränkung des Abs. 1 bewilligt werden, soweit nicht öffentliche Interessen entgegenstehen. - http://www.gemeinde-wessling.de/fileadmin/assets/pdfs/Verordnungen_Satzungen/Ortsrecht_We_ling.pdf
- Wörthsee (4681 EW)
- "nur an Plakatanschlagstafeln" und "an Straßenlaternen"
- eigene Ständer 6 Wochen vorher, 2 Wochen danach
- http://www.woerthsee.de/pdf/Satzungen/Ordnung.pdf
- Feldafing (4296 EW)
- online nichts gefunden, rufe Montag mal an --Rxl
- Inning am Ammersee (4268 EW)
- 6 Wochen vorher, 1 Woche danach
- max. 15 Plakatständer / Partei
- spezielle Wahlplakatwände
- http://www.inning.de/doksperr/satzungen/Plakatierungsverordnung.pdf
- Andechs (3275 EW)
- online nichts gefunden, rufe Montag mal an --Rxl
Landsberg am Lech
- Markt Kaufering (ca. 10.000 Einwohner)
- igl
- ...
- Verwaltungsgemeinschaft Igling (5.841 Einwohner, Stand 30.06.2009)
- Quicks (Igling-Holzhausen)
- Gemeinde Penzing (ca. 3.700 Einwohner)
- ---
- Gemeinde Weil (ca. 3.600 Einwohner)
- ---
- Verwaltungsgemeinschaft Prittriching (ca. 4.200 Einwohner)
- ---
- Gemeinde Egling (ca. 2.300 Einwohner)
- ---
- Gemeinde Geltendorf (ca. 5.600 Einwohner)
- ---
- Verwaltungsgemeinschaft Windach (ca. 7.000 Einwohner)
- ---
- Verwaltungsgemeinschaft Schondorf (ca. 7.600 Einwohner)
- ---
- Gemeinde Utting (ca. 4.000 Einwohner)
- ---
- Stadt Landsberg (ca. 28.100 Einwohner)
- igl
- ...
- Verwaltungsgemeinschaft Pürgen (ca. 5.800 Einwohner)
- igl
- ...
- Verwaltungsgemeinschaft Reichling (ca. 8.700 Einwohner)
- Markt Dießen am Ammersee (ca. 10.220 Einwohner)
- igl
- ...
- Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal (ca. 4.800 Einwohner)
- igl
- ...
Weilheim - Schongau
- Stadt Weilheim (ca. 21.600 Einwohner)
- igl
- ...
- Stadt Schongau (ca. 12.500 Einwohner)
- igl
- ...
- Gemeinde Böbing (ca. 1.800 Einwohner)
- igl
- ...
- Gemeinde Altenstadt (ca. 3.300 Einwohner)
- igl
- ...
- Gemeinde Hohenfurch (ca. 1.500 Einwohner)
- Gemeinde Wessobrunn (ca. 2.100 Einwohner)
- igl
- ...
- Markt Peissenberg (ca. 12.700 Einwohner)
- Markt Peiting (ca. 11.800 Einwohner)
- igl
- ...
Garmisch-Partenkirchen
- ...
Bad Tölz - Wolfratshausen
- Stadt Bad Tölz (ca. 17.800 Einwohner)
- Stadt Geretsried (ca. 23.400 Einwohner)
- Stadt Wolfratshausen (ca. 17.600 Einwohner)
- Gemeinde Lenggries (ca. 9.600 Einwohner)
- Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See (ca. 5.300 Einwohner)
- ...
Miesbach
- ...
Gemeindeverwaltungen
München Umland
- Gemeinde Unterföhring
- Münchner Straße 70, 85774 Unterföhring, Telefon+ 49 (0) 89 950 81-0
Dachau
- ...
Freising
- ...
Erding
- ...
Fürstenfeldbruck
- Gemeinde Eichenau
- Gemeinde Eichenau
- Hauptplatz 2, 82223 Eichenau, Telefon +49 (0)8141 730-0, Email gemeinde(at)eichenau(pkt)de, Fax +49 (0)8141 730-107
- Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr jeweils von 8-12 Uhr. Di auch 15-18 Uhr.
Ebersberg
- ...
Starnberg
- ...
Landsberg am Lech
- Markt Kaufering
- Gde. Kaufering
- Rathaus, Pfälzer Str. 1, 86916 Kaufering
- Wahlplakate können nach Ortsrecht innerhalb von sechs Wochen vor einer Wahl erlaubnis- und gebührenfrei aufgestellt werden (zur Bundestagswahl ab 16. August 2009) und sind nach der Wahl unverzüglich wieder zu entfernen (Werbetafeln u.ä. nicht an Bäume lehnen oder befestigen, als Ersatz bieten sich Lampenmasten und Pfosten für Verkehrsschilder an, Ausnahme: Vorfahrtsregelung und Fußgängerüberwege. Informationsstände - in der Regel auf Gehwegen oder öffentlichen Plätzen - bedürfen auf jeden Fall der rechtzeitigen Bekanntgabe und sind sechs Wochen vor der Wahl gebührenfrei.)
- Stadt Landsberg
- LL
- Stadtverwaltung, Katharinenstr. 1, 86899 Landsberg am Lech
- Plakatierung Erläuterungen
- VG Pürgen
- Pürgen
- Gemeindeverwaltung, Weilheimer Straße 2, 86932 Pürgen
- keine Beschränkungen oder Vorschriften
- VG Reichling
- Gemeindeverwaltung, 86934 Reichling, Untergasse 3
- Keine Vorschriften und Beschränkungen
- Markt Dießen
- Dießen
- Gemeindeverwaltung: 86911 Dießen, Marktplatz 1
- 08807/9294-0
- VG Fuchstal
- Fuchstal
- Gemeindeverwaltung: 86925 Fuchstal, Bahnhofstraße 1
- VG Igling
- VG Igling
- Gemeindeverwaltung: Unteriglinger Str. 37, 86859 Igling, Tel. 08248/9697-0
- Zuständig für Igling (mit Holzhausen), Hurlach und Obermeitingen
- Plakatierung: 6 Wochen vor bis 1 Woche nach der Wahl, freie Aufsteller auf Gehwegen (Laternenmasten) oder Grundstücken, Verkehr und Fußgänger dürfen nicht behindert werden (bsp. nicht an Zebrastreifen, etc.), keine weitere Genehmigung und/oder Stempel notwendig, kein Limit. (Quicks, 20.07.09)
Weilheim - Schongau
- Stadt Weilheim
- Weilheim
- Stadt Weilheim, 82362 Weilheim i. OB, Admiral-Hipper-Straße 20
- Plakatanschläge Stadt Weilheim i.OB-Ordnungsamt Tel. 0881/682-131
- Stadt Schongau
- Schongau
- Stadt Schongau, Münzstraße 1 - 3, 86956 Schongau
- Bürgerservice (Erdgeschoss, Zi.-Nr. 3) Tel. 08861/214-135/ -129
- Gemeinde Böbing
- Böbing
- Gemeindeverwaltung Böbing, Kirchstr. 22, 82389 Böbing
- Gemeinde Altenstadt
- Altenstadt
- Gemeindeverwaltung Altenstadt, Marienplatz 2, 86972 Altenstadt
- Gemeinde Hohenfurch
- Hohenfurch
- Gemeindeverwaltung Hohenfurch, Hauptplatz 7, 86978 Hohenfurch
- Gemeinde Wessobrunn
- Wessobrunn
- Gemeindeverwaltung Wessobrunn, Zöpfstraße 1, 82405 Wessobrunn
- Markt Peissenberg
- Peissenberg
- Gemeindeverwaltung Peißenberg, Hauptstraße 77, 82380 Peißenberg
- Markt Peiting
- Peiting
- Gemeindeverwaltung Peiting, Hauptplatz 2, 86971 Peiting
Garmisch-Partenkirchen
- ...
Bad Tölz - Wolfratshausen
- ...
Miesbach
- ...