Archiv:Antragsfabrik Bayern/piratischer Standpunkt

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Entwurf eines sonstigen Antrages für den Landesverband Bayern von einem unbekannten Antragsteller!.

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Antrag

Sonstiger Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Wigbold
Titel 
Politischer Standpunkt der PIRATEN und Selbstverständnis
Antrag

Hier mit beantrage ich folgenden Text inhaltlich als Positionspapier des LV Bayern zu autorisieren bzw. einen entsprechenden Antrag zum Grundsatzprogramm auf dem BPT zu unterstützen:

1 Politischer Standpunkt der PIRATEN und Selbstverständnis

1.1 Das Menschenbild der PIRATEN entspricht dem Artikel 1 der Menschenrechte: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Die PIRATEN bekennen sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

1.2 Auf Grundlage ihres Menschenbildes und der Menschenrechte bekennen sich die PIRATEN zu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz verfaßt das Staatswesen der Bundesrepublik und garantiert jedem einzelnen Bürger seine Grundrechte, die sich aus den Menschen- und Bürgerrechten ergeben. Die durch das Grundgesetz verfaßte Bundesrepublik Deutschland ist der Garant dieser Rechte.

1.3 Den Gottesbezug in der Präambel des Deutschen Grundgesetzes sehen die PIRATEN im Wesentlichen als eine Berufung auf das Naturrecht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Als besondere Quellen des Naturrechts sehen die PIRATEN die individuelle Selbsterkenntnis und Orientierung des Gewissens, die Natur an sich und die Vernunft.

1.4 Der politische Standpunkt der PIRATEN ist der des Einzelnen Bürgers hinter den Grundrechten. Die PIRATEN verteidigen die Grundrechte und sprechen sich weitestgehend gegen eine Einschränkung der Grundrechte durch das Staatswesen aus.

1.5 Die PIRATEN sehen die Grundrechte als Schranken des verfaßten Staatswesen. Diese schützen den Einzelnen Bürger vor Übergriffen sowie Willkür des Staatswesens.

1.6 Die PIRATEN respektieren die Gewaltenteilung des Staatsweses in die drei Staatsgewalten: die Legislative, Exekutive und Judikative. Das Zusammenspiel der drei Staatsgewalten setzt voraus, dass keine über die anderen die Oberhand gewinnt und sie beherrscht.

1.7 Freiheit des Einzelnen Bürgers bedeutet Selbstständigkeit, Selbstbestimmung, Unabhängigkeit, Selbstverwaltung oder Entscheidungsfreiheit des Einzelnen Bürgers. - Die Freiheit des Bürgers selbst kann nicht durch das Staatswesen hergestellt sondern nur eingeschränkt werden.

1.8 Die PIRATEN unterstützen die Selbstständigkeit der Bürger. Sie setzten sich für die Selbstbestimmung des einzelnen Bürgers sowie der bürgerlichen Gemeinschaften und des Gemeinwesens ein - ganz im Sinne einer kulturellen Vielfalt.

1.9 Durch die auf das Staatswesen einwirkenden Lobbyverbände sehen die PIRATEN die Gewaltenteilung des Staates sowie die Freiheit des Einzelnen Bürgers gefährdet. Die PIRATEN zeigen der Öffentlichkeit eine bürgerbezogene Sicht der Dinge neben der der Lobbyverbände sowie der des Staatswesens auf. Sie bieten so den Bürgern eine Alternative zu den herrschenden Machtverhältnissen.

Begründung

Ein kurz und knapp formulierter allgemeiner Standpunkt der PIRATEN fehlte. Vom obigen Standpunkt aus kann piratische Politik bestens begründet werden.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Wigbold
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Naturrecht?
    • Mit welchem Zweck schreibst Du da was von Naturrecht? Das kann man sehr schnell auch als sozialdarwinistisch auslegen - sogar Godwins Keule springt darauf von selbst an ;) Wenn Du da nur die Rechtsauslegung mit meinst, sollten wir das ggf. anders formulieren. Vorher wäre aber eine grundsätzliche Methodendebatte gut, da es unter Piraten auch viele geben dürfte, die eher die positiven Rechtsauffassung vertreten (die meisten ohne das zu wissen ;-)). ValiDOM
      • Nun mir geht es dabei um den Gottesbezug als überpositive Rechtsauffassung der menschlichen individuellen Selbsterkenntnis und Orientierung des Gewissens, die Natur an sich und die Vernunft. - Die Schwerkraft wird sich nicht aufgrund einer positiven Rechtsprechung umkehren! Eine juristische sozialdarwinistische Auslegung, etc im Sinne eines "Recht des Stärkeren" ist nicht möglich: Die Grundrechte der Menschen sind aus dem Naturrecht abgeleitet und anerkannt. Ebenso wirkt auf Bundesebene das Sozialsstaatsprinzip in Artikel 20 GG was sich so mittelbar auf dem Naturrecht begündet. - Ich habe das in der Neustrukturierung genauer formuliert --Wigbold 16:04, 22. Mär. 2010 (CET)
        • Ich finde wir sollten uns nicht auf eine Rechtsphilosophie festlegen. Ist nicht unsere Aufgabe als Partei. --Trias 16:20, 22. Mär. 2010 (CET)
          • NaNa - Die PIRATEN wollen beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken. Hierfür ist ein begründeter Standpunkt notwendig. Und dieser begründet sich nunmal rechtsphilosophisch in einer Rechtsauffassung. - Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Unser Staatswesen wird gebildet und gestaltet auf der Basis von Recht! --Wigbold 17:06, 22. Mär. 2010 (CET)
            • Ok, das ist einzusehen. Aber dann musst Du nicht unbedingt auf die Präambel des Grundgesetzes verweisen. Die Nennung von Gott dort ist eh nur pro-forma und hat keinerlei echte Auswirkung. Wenn es Dir aber um mehr Trennung von Staat und Kirche geht, um den Gottesbezug selbst - dann würde ich vorschlagen das an andere Stelle im Grundsatzprogramm oder Wahlprogramm an zu streben. Ich weis das man diesen Bezug sehr gut (und das wird öfters gemacht) nutzt um auf das Naturrecht hin zu weisen. Doch würde ich diese Debatte aus dem Grundstatuten (die Du hier ja versuchst?) raus halten wollen. Kannst mich aber gern vom Gegenteil überzeugen ;) ValiDOM
            • Man kann den Bezug auf Gott in der Präambel des GG durchaus als pro-forma verstehen, jedoch ist er gegeben - praktisch ein Postulat! In meinem obenstehenden Satz möchte ich für die PIRATEN diese metaphysische Voraussetzung der Rechtsordnung deuten: Der Verfassungs- und Rechtsstaat bedarf des Bekenntnisses zu einem vor- und überstaatlichen Normengefüge - zu Normen, die Kraft ihrer selbst gelten, daher auch nicht zur Disposition des Gesetzgebers stehen: Das Naturrecht. - Mir geht es hierbei nicht um die Trennung von Staat und Kirche, oder die Verquickung dieser. Der Begriff "Gott" dient hier lediglich dem Normativen der Natur, was entsprechend wenig mit der Organisation einer Kirche zu tun hat. Für mich ist dies eher der philosophische Ansatz der Erkenntnis: Besonders aus der individuellen Selbsterkenntnis und Orientierung des Gewissens, der Natur an sich und der Vernunft. entstehen Dinge, die nicht zur Disposition des Gesetzgebers stehen. --Wigbold 00:30, 23. Mär. 2010 (CET)
            • Als Beispiel möchte ich hier ergänzen, daß die Natur der Kommunikation, das Mitteilen von Erkenntnissen bzw. Wissen sowie Information, der Umfang der individuellen Bildung nach diesem Grundsatz nicht zur Disposition eines Staatswesens stehen. Genausowenig wie die Anwendung des Wissens. Hierauf lassen sich dann die die Klassischen Forderungen der PIRATEN auch rechtlich begründen, wie: "Keine Beschränkung der Kopierbarkeit", "Freies Kopieren und freie Nutzung", ..., "Bildung als individueller Prozess". Das ebenfalls so begründete natürliche Recht der Selbstversorgung eines Individuums oder einer Gemeinschaft steht so auch einem Patentwesen gegenüber. --Wigbold 01:12, 23. Mär. 2010 (CET)
  • BRD
    • Die Abkürzung "BRD" ist nicht nur unüblich sondern (zumindest in der Vergangenheit) umstritten. Sie kann etwas anderes suggerieren, als Du sicherlich meinst. Besser einfach ausschreiben. Der vollständige Name des Grundgesetzes ist "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland". ValiDOM
      • oK! --Wigbold 16:04, 22. Mär. 2010 (CET)


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