Archiv:Antragsfabrik Bayern/Wortlaut Schiedsgerichtsordnung
| Dies ist ein Entwurf für einen Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
Inhaltsverzeichnis
Antrag
Dieser Antrag wurde zum 3. Landesparteitag Bayern (2009) eingereicht, dort allerdings nicht behandelt und vertagt. Deshalb darf der Wortlaut des Antragstexts nicht mehr verändert werden. (Die Begründung schon)
- Änderungsantrag Nr.
- (offen) Alt: 17
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Satzung des Landesverband Bayern / Schiedsgerichtsordnung
- Beantragte Änderungen
FOLGENDEN PUNKT ÄNDERN:
"Für das Landesschiedsgericht gilt die Schiedsgerichtsordnung."
VORGESCHLAGENE ÄNDERUNG:
"Für das Landesschiedsgericht gilt die Schiedsgerichtsordnung der Bundessatzung."
- Begründung
In der jetzigen Fassung wird nicht explizit darauf verwiesen, welche Schiedsgerichtsordnung gemeint ist.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...