Archiv:Antragsfabrik Bayern/Urabstimmungsordnung I
| Dies ist ein Entwurf eines sonstigen Antrages für den Landesverband Bayern von einem unbekannten Antragsteller!. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
Inhaltsverzeichnis
Antrag
- Sonstiger Antrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- Benjamin Stöcker
- Titel
- Urabstimmungsordnung I
- Antrag
Es wird beantragt folgende Urabstimmungsordnung zu verabschieden:
Urabstimmungsordnung
Präambel
Urabstimmungen sind in der Satzung des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei verankert. Diese Ordnung spezifiziert das genauere Vorgehen bei Urabstimmungen und wurde am ..... vom Landesparteitag verabschiedet.
1 Grundlagen
(X) Anträge für eine Urabstimmungen kann jeder Pirat stellen. Bearbeitet werden diese durch die Urabstimmungskommission.
(X) Eine Abstimmung wird erst angekündigt, wenn ein Hunderstel der stimmberechtigten Piraten sich dafür ausgesprochen haben.
(x) Eine Abstimmung kann erst zwei Wochen nach ihrer Ankündigung beginnen und dauert mindestens eine Woche.
(x) Stimmberechtigt bei allen Urabstimmungen ist jedes Mitglied des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland, der mit seinem Mitgliedsbeitrag nicht im Rückstand ist.
(x) Eine Abstimmung gilt nur dann als entschieden, wenn eine Option von mindestens 60% der Abstimmenden gewählt wurde sowie mindestens 5% der stimmberechtigten Piraten diese wählte.
(x) Eine Urabstimmung durch digitale Systeme ist gültig, wenn das Ergebnis bei Auffälligkeiten für das Schiedsgericht nachprüfbar ist.
(x) Abstimmungen können im Aproval-Voting abgehalten werden, wenn es mehrere sinnvolle, vergleichbare Auswahlmöglichkeiten gibt.
(x) Wenn bei einer Abstimmung mehrere Wahlmöglichkeiten vorgesehen sind, so sollte es die Möglichkeit zur aktiven Enthaltung geben.
(x) Zwischenergebnisse der Abstimmung dürfen nicht veröffentlicht werden.
(x) Das Ergebnis der Abstimmung erhält zwei Wochen nach der Veröffentlichung des Ergebnisses Gültigkeit, soweit vom Schiedsgericht nicht anders verfügt.
(x) Ein Delegieren der eigenen Stimme an andere ist nicht von vornherein möglich.
(x) Der Landesverband finanziert das Urabstimmungssystem in Rahmen des notwendigen sowie der allgemeinen Finanzlage des Verbandes angemessen.
§ 2 Aufgaben des Vorstands
(x) Für jede Abstimmung hat der Vorstand jedem stimmberechtigten und stimmwilligen Piraten Zugang durch eine Zugangsberechtigung zu gewähren. Sollte ein Pirat seine Zugangsberechtigung verlieren, so muss der Vorstand eine neue gewähren und die alte als ungültig verzeichnen.
(x) Der Vorstand hat, sofern nicht vom Schiedsgericht anders beschlossen, die Zuordnung von Zugangsberechtigung zum einzelnen Piraten nach 3 Monaten zu löschen.
(x) Nach Beendigung der Abstimmung hat der Vorstand eine Liste mit gültigen und ungültig gemachten Zugangsberechtigungen, sowie eine Liste der Mitgliedernummern die an der Abstimmung teilnahmen zu veröffentlichen. Ein Rückschluss welche Zugangsberechtigung an welche Mitgliedsnummer erteilt wurde darf aus den Veröffentlichungen nicht möglich sein.
§3 Aufgaben der Urabstimmungskommission
(x)Die Urabstimmungskommmission bewertet die Formulierungen der Abstimmungen auf Neutralität und Objektivität und in formuliert sie in Rücksprache mit den Antragstellern entsprechend.
(x) Die Abstimmungskommission muss jedem Piraten mit einer Zugangsberechtigung die Möglichkeit geben abzustimmen.
(x) Nach Beendigung der Abstimmung hat die Kommission eine Liste mit allen Abgegebenen Stimmen zugeordnet zu ihren Zugangsberechtigungen zu veröffentlichen.
(x) Die Urabstimmungskommission hat unter Einbeziehung der Liste der gültigen Zugangsberechtigungen vom Vorstand das Ergebnis zu erstellen.
- Begründung
Dieser Antrag ist eine mögliche Umsetzung einer Urabstimmungsordnung wie im Antrag zur Änderung der Satzung gefordert.
Das Verfahren ist in 2 Blogpost von mir beschrieben:
- Die Urabstimmung als Legislative in der Piratenpartei
- Die Gewaltenteilung und die Legislative in der Piratenpartei
Diese Umsetzung hier ist allerdings ohne Transparenzkommission, da diese innerparteilich wohl nicht mehrheitsfähig ist. Ein paar Diagramme werde ich noch erstellen, aber vorher hoffe ich persönlich erstmal auf Feedback.
Im Allgemeinen bitte ich zu Bedenken, dass dieser Antrag Work in Progress ist. Wer also gleich sein Wohlwollen oder seine Ablehnung bekunden möchte, der sollte dabei bedenken, dass hier noch gearbeitet wird.
Über jeden Kommentar freue ich mich natürlich! Allerdings bitte im Kommentarbereich und nicht im Abstimmungsbereich. Da werde ich Kommentare einfach löschen, das ist nämlich ne Unart weil euch keiner sinnvoll antworten kann.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Wieso sind genau 2% Zustimmung nötig? Willkürlich festgelegt? Thomas Frömer
- Willkürlich und per Bauchgefühl als sinnvolle Grenze geschätzt. Können darüber gerne im Allgemeinen diskutieren, aber ein Minimum der Piraten sollte schon zustimmen. Wichtig ist, das dies nicht die Abstimmungsbeteiligung sondern die Zustimmung ist. Soll heißen stimmen 2% der Piraten dafür und 0% dagegen ist der Antrag durch. Stimmen 2% dafür und 1% dagegen ist der Antrag auch durch.Benjamin Stöcker
- Vorweg: ich finde den Antrag sehr unterstützenswert. Nur eine Sache wurmt mich: 2% (~2%*3000 = 60) finde ich viel zu niedrig. Das sind wieder nur die üblichen Verdächtigen, nämlich wir (ultra-)aktive Mailinglisten-Junkies. Allein die Vorstände der Bezirke, LV und KVe sind zusammen genug für die Hürde. Wir haben schon genug Einfluss dadurch, dass wir die Diskussion dominieren und Ämter innehaben. Ich bin daher dafür, die Schwelle eher bei 20% (bis 30%) als bei 2% zu setzen. Das heißt dann, dass man auch andere Leute aktivieren muss, um einen Antrag durchzubekommen, man hat also zumindest einen nicht unerheblichen Teil der Basis hinter sich. --A. Bock 14:44, 30. Dez. 2009 (CET)
- Ja man kann das höher machen, aber 20% ist dann schon zu hoch. Das ist nicht die Wahlbeteiligung sondern die Zustimmung. Dann muss man bei einer 2/3 Mehrheit ja schon 30% der Piraten dazu bewegen abzustimmen. Sorry, aber höchst unwahrscheinlich. Wenn man die Grenzen aber so hoch macht, das man sie kaum durch bekommt, kann man sich auch gleich das ganze sparen. 5% lass ich mir noch eingehen, obwohl schon eine Wahlbeteiligung von 7,5 oder gar 10% schwierig wird auf Dauer. Das soll nicht ein System werden, mit dem wir alle 3 Jahre mal eine Frage entscheiden, sondern Regelmäßig an unseren (Wahl)Programm arbeiten. Viel mehr Beteiligung als für einen Parteitag (Wo wir ja von 10% ausgehen) sollten wir sicher nicht erwarten. Wahlen sollen ja angekündigt werden, am besten per Opt-Out-Email. Damit können wissen dann auch nicht Mailinglisten Junkies Bescheid. Welche Wahlbeteilung würdest du erwarten, z.B. beim Thema Bildungspolitik-Vorschule? Benjamin Stöcker
- Ich glaube hier unterscheiden sich unsere Motivationen teilweise ;) Wenn sich nur sowenige an einer Abstimmung zum Thema Bildungspolitik-Vorschule beteiligen, ist es womöglich keines, das die Piraten offensiv vertreten müssen oder wollen. Eine Abstimmung unter dem Quorum kann ja immer noch eine gewisse Positionierung oder Absichts-/Willenserklärung sein, ohne bindend in einem Programm zu landen. Aber um beim Beispiel zu bleiben: ich weiß nicht, wieviele sich genau dafür interessieren, aber wenn in einer hektischen Wahlkampfphase oder mitten in der Urlaubszeit eine kleine Gruppe fundamentalistischer Homeschooler irgendwas absurdes durchdrückt, werden wir es bereuen (ohne jett Homeschooler bewerten zu wollen, tausche durch beliebiges Beispiel deiner Wahl aus ^^). Jedenfalls, zurück zu den unterschiedlichen Motivationen: ich finde, Forderungen, die breite Unterstützung geniessen und nicht nur Randwünsche sind, sollten einen Weg haben, sich (z.B. auf diesem Wege) Gehör zu verschaffen. Darum bin ich im Grund für deine Idee. Offenbar hast du ähnliche Gedanken gehabt, darum auch die 55%-Hürde. Nur bringt die halt imho nicht unbedingt was, wenn dein "Stichprobenumfang" zu klein ist. Dann kann eine engagierte Minderheit leicht dominierend sein kann, ohne es in Wirklichkeit zu sein. Und wenn das Quorum dann eben nicht erreicht wird, dann war das Thema den Piraten eben nicht wichtig genug. Ist auch eine Aussage. edit: Hilft auch nicht viel, wenn dann im Wahlkampf unsere Leute eine Position vertreten müssen, die 2% gut fanden, den Rest aber gar nicht interessieren und deswegen auch gar nicht verteidigen oder bewerben kann. --Alexander Bock 17:00, 30. Dez. 2009 (CET)
- Das mit der Minderheit in stressigen Zeiten verstehe ich schon, aber Alex ich denke du gehst im Allgemeinen von einer zu hohen Beteiligung aus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du je eine Wahlbeteiligung von 20%+ erreichst. Selbst wenn du ins Programm schreiben lassen möchtest: Studiengebühren bäh. Schau mal in die Antragsfabrik. Der beste Antrag hat bisher 1% zusammen, und der ist eigentlich selbstverständlich und eindeutig. Dass das finden der Grenze schwer wird, ist mir klar, aber 20% ist zu hoch, wir haben nicht mal so viele aktive Mitglieder, die bereit sind sich so tief mit Politik zu beschäftigen. Warum denkst du, dass sich mehr Leute in ein Voting-Tool einklinken als auf einen Parteitag kommen? Ist die Hürde zu hoch, kannst dir den Aufwand wirklich sparen, ein Meinungsbild-Tool müss ma nicht so aufwendig betreiben, das geht einfacher und billiger. Übrigens hat das einen Grund, warum ich die Urabstimmungen in der Satzung bisher eher unter dem Parteitag ansiedle: Es fehlen schlicht die Erfahrungen damit. Wie gesagt, grenzen sind gerne Verhandlungssache und ich stelle sie jetzt mal anders ein, aber 20% ist IMHO zu hoch. Im allgemeinen ist die Agumentation etwas schwach. Wieviele haben den das Bundestagswahlprogramm beschlossen (und davor gelesen)? 200 Mitglieder auf dem letzen BPT, wenn ich mich recht entsinne ;) Benjamin Stöcker
- Ich glaube hier unterscheiden sich unsere Motivationen teilweise ;) Wenn sich nur sowenige an einer Abstimmung zum Thema Bildungspolitik-Vorschule beteiligen, ist es womöglich keines, das die Piraten offensiv vertreten müssen oder wollen. Eine Abstimmung unter dem Quorum kann ja immer noch eine gewisse Positionierung oder Absichts-/Willenserklärung sein, ohne bindend in einem Programm zu landen. Aber um beim Beispiel zu bleiben: ich weiß nicht, wieviele sich genau dafür interessieren, aber wenn in einer hektischen Wahlkampfphase oder mitten in der Urlaubszeit eine kleine Gruppe fundamentalistischer Homeschooler irgendwas absurdes durchdrückt, werden wir es bereuen (ohne jett Homeschooler bewerten zu wollen, tausche durch beliebiges Beispiel deiner Wahl aus ^^). Jedenfalls, zurück zu den unterschiedlichen Motivationen: ich finde, Forderungen, die breite Unterstützung geniessen und nicht nur Randwünsche sind, sollten einen Weg haben, sich (z.B. auf diesem Wege) Gehör zu verschaffen. Darum bin ich im Grund für deine Idee. Offenbar hast du ähnliche Gedanken gehabt, darum auch die 55%-Hürde. Nur bringt die halt imho nicht unbedingt was, wenn dein "Stichprobenumfang" zu klein ist. Dann kann eine engagierte Minderheit leicht dominierend sein kann, ohne es in Wirklichkeit zu sein. Und wenn das Quorum dann eben nicht erreicht wird, dann war das Thema den Piraten eben nicht wichtig genug. Ist auch eine Aussage. edit: Hilft auch nicht viel, wenn dann im Wahlkampf unsere Leute eine Position vertreten müssen, die 2% gut fanden, den Rest aber gar nicht interessieren und deswegen auch gar nicht verteidigen oder bewerben kann. --Alexander Bock 17:00, 30. Dez. 2009 (CET)
- Ja man kann das höher machen, aber 20% ist dann schon zu hoch. Das ist nicht die Wahlbeteiligung sondern die Zustimmung. Dann muss man bei einer 2/3 Mehrheit ja schon 30% der Piraten dazu bewegen abzustimmen. Sorry, aber höchst unwahrscheinlich. Wenn man die Grenzen aber so hoch macht, das man sie kaum durch bekommt, kann man sich auch gleich das ganze sparen. 5% lass ich mir noch eingehen, obwohl schon eine Wahlbeteiligung von 7,5 oder gar 10% schwierig wird auf Dauer. Das soll nicht ein System werden, mit dem wir alle 3 Jahre mal eine Frage entscheiden, sondern Regelmäßig an unseren (Wahl)Programm arbeiten. Viel mehr Beteiligung als für einen Parteitag (Wo wir ja von 10% ausgehen) sollten wir sicher nicht erwarten. Wahlen sollen ja angekündigt werden, am besten per Opt-Out-Email. Damit können wissen dann auch nicht Mailinglisten Junkies Bescheid. Welche Wahlbeteilung würdest du erwarten, z.B. beim Thema Bildungspolitik-Vorschule? Benjamin Stöcker
- Vorweg: ich finde den Antrag sehr unterstützenswert. Nur eine Sache wurmt mich: 2% (~2%*3000 = 60) finde ich viel zu niedrig. Das sind wieder nur die üblichen Verdächtigen, nämlich wir (ultra-)aktive Mailinglisten-Junkies. Allein die Vorstände der Bezirke, LV und KVe sind zusammen genug für die Hürde. Wir haben schon genug Einfluss dadurch, dass wir die Diskussion dominieren und Ämter innehaben. Ich bin daher dafür, die Schwelle eher bei 20% (bis 30%) als bei 2% zu setzen. Das heißt dann, dass man auch andere Leute aktivieren muss, um einen Antrag durchzubekommen, man hat also zumindest einen nicht unerheblichen Teil der Basis hinter sich. --A. Bock 14:44, 30. Dez. 2009 (CET)
- Willkürlich und per Bauchgefühl als sinnvolle Grenze geschätzt. Können darüber gerne im Allgemeinen diskutieren, aber ein Minimum der Piraten sollte schon zustimmen. Wichtig ist, das dies nicht die Abstimmungsbeteiligung sondern die Zustimmung ist. Soll heißen stimmen 2% der Piraten dafür und 0% dagegen ist der Antrag durch. Stimmen 2% dafür und 1% dagegen ist der Antrag auch durch.Benjamin Stöcker
- Wieso sind 55% Zustimmung nötig um den Antrag anzunehmen? Thomas Frömer
- Auch willkürlich festgelegt. Man könnte auch 2/3 nehmen. Der Sinn dahinter ist, dass eine Abstimmung auch als "nicht entschieden" endet, wenn sie knapp ist. Benjamin Stöcker
- Hat das Schiedsgericht nur 2 Wochen Zeit um Einspruch einzulegen? (§1 Abs.8) Thomas Frömer
- Das Schiedsgericht selber wird ja nur auf Antrag aktiv. Die eigentlich hat es 3 Monate Zeit (dann werden die Daten vom Vorstand gelöscht). Die Frage ist, welche Kraft hat das Schiedsgericht zwischen Verdacht und endgültiger Entscheidung. Kann es die Umsetzung verhindern, bis zum Urteilsspruch? Genau das soll es meiner Meinung nach nur in den ersten 2 Wochen. Natürlich kann es prinzipiell bei bewiesener Fälschung der Ergebnisse auch noch später eine Abstimmung für ungültig erklären. Der Absatz ist allerdings auch Verhandlungssache. Benjamin Stöcker
- Die Quoren erscheinen mir dann doch zu niedrig. Mit 1% (=25 Piraten) kann man eine Urabstimmung einleiten, mit 60 (= 2+%) kann man eine entscheiden. Bei 2500 Piraten. Ich bin auch gegen hohe Hürden, aber zu niedrige würden zu einer hohen Frquenz und letztendlich zu Ermüdung führen...--Trias 23:13, 28. Dez. 2009 (CET)
- Mach einen Gegenvorschlag. Wie gesagt ist das ganze "Verhandlungssache". Ich habe die Werte mal aufgrund der Antragsfabrik geschätzt. Vergiss nicht, dass es hier erstmal nur um Programmänderungen geht. Für Satzungsänderungen würde ich sie persönlich höher hängen. Für das Grundsatzprogramm auch, das haben wir in Bayern ja aber nicht. Wie gesagt, mach einen Vorschlag ;) Benjamin Stöcker
- Gibt es eine Bullshitoption? Die ÖDP hat eine. ;-) --Trias 23:13, 28. Dez. 2009 (CET)
- Die wollte ich festschreiben und verstehe ich unter anderem unter Neutral. Werde mal einen Absatz dazu schreiben. Benjamin Stöcker
Probleme
Ich habe mir die Satzungen anderer Parteien angeschaut (siehe unten) und sehe noch Probleme:
- Wer bezahlt? --Trias
- Der LV wer sonst ;) Benjamin Stöcker
- Das solltest du imho reinschreiben. --Trias
- Habs mal so formuliert das es klar ist, aber das des ganze auch net den Verband in die schulden treibt, hoffe ich Benjamin Stöcker
- Von was für Kosten reden wir? Anthem
- Bei Online Abstimmung: Entsprechende Server/Software etc. bei offline Abstimmung (Was nach der Beschreibung auch möglich ist) ein Postfach? Schließlich können sich die Leute den Stimmzettel als PDF runter laden und dann selbst drucken und verschicken. Der Wahlzettel muss vom Wähler geholt werden, steht da, oder? Benjamin Stöcker
- Von was für Kosten reden wir? Anthem
- Habs mal so formuliert das es klar ist, aber das des ganze auch net den Verband in die schulden treibt, hoffe ich Benjamin Stöcker
- Das solltest du imho reinschreiben. --Trias
- Der LV wer sonst ;) Benjamin Stöcker
- Welche Tools werden benutzt? Briefwahl? --Trias
- Ich hoffe doch möglichst online. Allerdings schreibe ich das in weiser Voraussicht nicht in der Satzung vor. Die Urabstimmungordnung gibt da aber ne Richtung vor. Benjamin Stöcker
- Würde ich nicht machen, oder ausdrücklich ausführen. Wie sollte eine Briefwahl aussehen, wenn wir eine solche wollen, wer entscheidet, dass wir sowas nutzen wollten? Wer entscheidet über die näheren Modalitäten (Die Kommission, nehm ich an)? Dein Vorschlag ist imo nicht technologieneutral. Deswegen sollte man das auch nicht so formulieren.
- Es ist hier doch ausdrücklich ausgeführt wie es funktionieren soll? Und das hier ist die Ordnung, die NICHT in der Satzung steht, der Teil der Satzung ist Technologieneutral ? Benjamin Stöcker
- Gut, wenn die 'Ordnung* nicht technologieneutral ist, sollte das auch deutlich dastehn. Wörter wie "Zugangsberechtigung" deuten auf eine technische Lösung hin, andere Teile sind wiederum offenbar technologieneutral: "Urabstimmung durch digitale Systeme ist gültig" --Trias 17:34, 30. Dez. 2009 (CET)
- Es ist hier doch ausdrücklich ausgeführt wie es funktionieren soll? Und das hier ist die Ordnung, die NICHT in der Satzung steht, der Teil der Satzung ist Technologieneutral ? Benjamin Stöcker
- Würde ich nicht machen, oder ausdrücklich ausführen. Wie sollte eine Briefwahl aussehen, wenn wir eine solche wollen, wer entscheidet, dass wir sowas nutzen wollten? Wer entscheidet über die näheren Modalitäten (Die Kommission, nehm ich an)? Dein Vorschlag ist imo nicht technologieneutral. Deswegen sollte man das auch nicht so formulieren.
- Ich hoffe doch möglichst online. Allerdings schreibe ich das in weiser Voraussicht nicht in der Satzung vor. Die Urabstimmungordnung gibt da aber ne Richtung vor. Benjamin Stöcker
- Die Urabstimmungsordnung müsste in der Satzung verankert werden. --Trias
- Das sehe ich anders, meiner Meinung langt das ändern der Satzung wie beantragt. Benjamin Stöcker
- Der Vorschlag war damal afaik noch nicht online oder ich hab ihn noch nicht gesehn. --Trias 17:34, 30. Dez. 2009 (CET)
- Aufbewahrungs-/Transparenzpflichten? --Trias
- Das ergebnis wird veröffentlicht. Was veröffentlich ist, wird aufbewahrt. Für den Rest habe ich eine Zeit angeben, oder habe ich was vergessen? Benjamin Stöcker
- OK. Ich hab die anderen Satzungen angeschaut und keine explizite Regelung bei uns gefunden. Veröffentlihcung ist Archivierung, hast Recht. --Trias 17:34, 30. Dez. 2009 (CET)
- Das ergebnis wird veröffentlicht. Was veröffentlich ist, wird aufbewahrt. Für den Rest habe ich eine Zeit angeben, oder habe ich was vergessen? Benjamin Stöcker
- Was ist, wenn es mehr als eine Antwortmöglichkeit gibt? --Trias
- Das ist eine gute Frage. Entweder es gibt das tolle Wahlverfahren vom LPT oder Stichwahl. Könnte man beides so reinschreiben, entscheiden tut die Kommission.Benjamin Stöcker
- Fristen? Wie "lang" hat man Zeit um die 1% zu erreichen, In welcher Frist ist die Abstimmung entschieden? --Trias
- Für die 1% würde ich keine Frist vorgeben, sondern das die Antragskommission entscheiden lassen. Für die Abstimmung steht jetzt hier mindestens 1 Woche, wir können auch ein Maximum eintragen. Oder eine Feste zeit, was würdest du machen?Benjamin Stöcker
- Ich denke das hängt auch von der letztendlichen Ausführung des "Tools" ab. Deswegen ist es vllt. sinnvoll eine Übergangsbestimmung mit in die Satzung zu nehmen, dass diese Urabstimmung so lange nicht genutzt werden kann, bis der Vorstand oder der Parteitag ein bestimmtes Tool "zulässt". Die Urabstimmungsordnung müsste dann daran angepasst sein. --Trias
- Für die 1% würde ich keine Frist vorgeben, sondern das die Antragskommission entscheiden lassen. Für die Abstimmung steht jetzt hier mindestens 1 Woche, wir können auch ein Maximum eintragen. Oder eine Feste zeit, was würdest du machen?Benjamin Stöcker
- "Neutralität" ist nicht objektiv ;) --Trias
- Wie meinen? Schlag einfach ne alternativ Formulierung vor, das hier ist arbeitsgrundlage, kein fertiger Vorschlag ;) Benjamin Stöcker
- Tjaja. Gute Frage :). Auch hier wieder abhängig von der Implementierung. Man könnte zB überhaupt keine Fragen "zensieren", aber die U-Kommission könnte bei Fragen, die ihrer Meinung suggestiv sind, eine solche Aussage der Umfrage hinzufügen, mit der Aufforderung "Bullshit" zu stimmen. Deine Formulierung ist sicher auch möglihc, wird aber vermutlich oft vor dem Schiedsgericht landen... --Trias 17:34, 30. Dez. 2009 (CET)
- Wie meinen? Schlag einfach ne alternativ Formulierung vor, das hier ist arbeitsgrundlage, kein fertiger Vorschlag ;) Benjamin Stöcker
Übersicht zu anderen Parteien
| Partei | Antragsschwelle | Quorum | Durchführung | Anmerkungen |
|---|---|---|---|---|
| Bens Vorschlag | 1% | 55% der Abstimmenden, 2% der Mitglieder pro, mindestens eine Woche | Urabstimmungskommission | digital intendiert |
| SPD (§ 13) | 10% der Mitglieder in 3 Monaten, einfache Mehrheit Parteitag, Parteivorstand mit 3/4-Mehrheit, 2/5 der Bezirksverbände | 1/3 der stimmb. Mitglieder müssen zustimmen | Vorstand | Parteitag kann mit 2/3 binnen 2 Jahren überstimmen. Nicht abstimmungfähig: Beitragsordnung, Beschlussfassung über Wirtschaftspläne, Beschlussfassung Organisationsstatuts, der Wahl-, Schieds- und Finanzordnung sowie der entsprechenden Statuten, Satzungen oder Ordnungen der Gliederungen. |
| Grüne (§ 24) + Urabstimmungsordnung | 5% der Mitglieder, 1/10 der Kreisverbände, 3 LVs, Länderrat, Bundesversammlung, Frauenrat | nein | Bundesgeschäftsführer | 2 Jahre Sperre, Briefwahl, sehr ausführlich |
| Die Linke | 5000 Parteimitglieder (=~6,5%), Parteitag, Bundesausschuss, 8 LVs, LV oder KV wenn 1/4 der Miglieder repräsentiert | 1/4 der Parteimitglieder bei einfacher Mehrheit | ? | 2 Jahre Sperre, schlanke Ausführung |
| FDP (§ 21) | 5% Der Mitglieder, Vorstandsbeschluss, 1/3 der Kreisverbände, 5 LV-Parteitagsbeschlüsse | 1/3 der Mitglieder | Bundesvorstand | Briefwahl, digital Option |
| ÖDP (§ 13) | Bundesparteitag oder Bundeshauptausschuss, 5% der Mitglieder, 10 Kreisverbände (Hauptversammlungsbeschlüsse) | nein | ? | Briefwahl, "Bullshit"-Option |
tbc
CDU hat nur Mitgliederbefragung
CSU?