Archiv:Antragsfabrik Bayern/Urabstimmungsordnung I

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Entwurf eines sonstigen Antrages für den Landesverband Bayern von einem unbekannten Antragsteller!.

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Antrag

Sonstiger Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Benjamin Stöcker
Titel 
Urabstimmungsordnung I
Antrag

Es wird beantragt folgende Urabstimmungsordnung zu verabschieden:

Urabstimmungsordnung

Präambel

Urabstimmungen sind in der Satzung des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei verankert. Diese Ordnung spezifiziert das genauere Vorgehen bei Urabstimmungen und wurde am ..... vom Landesparteitag verabschiedet.

1 Grundlagen

(X) Anträge für eine Urabstimmungen kann jeder Pirat stellen. Bearbeitet werden diese durch die Urabstimmungskommission.

(X) Eine Abstimmung wird erst angekündigt, wenn ein Hunderstel der stimmberechtigten Piraten sich dafür ausgesprochen haben.

(x) Eine Abstimmung kann erst zwei Wochen nach ihrer Ankündigung beginnen und dauert mindestens eine Woche.

(x) Stimmberechtigt bei allen Urabstimmungen ist jedes Mitglied des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland, der mit seinem Mitgliedsbeitrag nicht im Rückstand ist.

(x) Eine Abstimmung gilt nur dann als entschieden, wenn eine Option von mindestens 55% der Abstimmenden gewählt wurde sowie mindestens 2% der stimmberechtigten Piraten diese wählte.

(x) Eine Urabstimmung durch digitale Systeme ist gültig, wenn das Ergebnis bei Auffälligkeiten für das Schiedsgericht nachprüfbar ist.

(x) Zwischenergebnisse der Abstimmung dürfen nicht veröffentlicht werden.

(x) Das Ergebnis der Abstimmung erhält zwei Wochen nach der Veröffentlichung des Ergebnisses Gültigkeit, soweit vom Schiedsgericht nicht anders verfügt.

(x) Ein Delegieren der eigenen Stimme an andere ist nicht von vornherein möglich.

§ 2 Aufgaben des Vorstands

(x) Für jede Abstimmung hat der Vorstand jedem stimmberechtigten und stimmwilligen Piraten Zugang durch eine Zugangsberechtigung zu gewähren. Sollte ein Pirat seine Zugangsberechtigung verlieren, so muss der Vorstand eine neue gewähren und die alte als ungültig verzeichnen.

(x) Der Vorstand hat, sofern nicht vom Schiedsgericht anders beschlossen, die Zuordnung von Zugangsberechtigung zum einzelnen Piraten nach 3 Monaten zu löschen.

(x) Nach Beendigung der Abstimmung hat der Vorstand eine Liste mit gültigen und ungültig gemachten Zugangsberechtigungen, sowie eine Liste der Mitgliedernummern die an der Abstimmung teilnahmen zu veröffentlichen. Ein Rückschluss welche Zugangsberechtigung an welche Mitgliedsnummer erteilt wurde darf aus den Veröffentlichungen nicht möglich sein.

§3 Aufgaben der Urabstimmungskommission

(x)Die Urabstimmungskommmission bewertet die Abstimmungen auf Neutralität und in formuliert sie in Rücksprache mit den Antragstellern.

(x) Die Abstimmungskommission muss jedem Piraten mit einer Zugangsberechtigung die Möglichkeit geben abzustimmen.

(x) Nach Beendigung der Abstimmung hat die Kommission eine Liste mit allen Abgegebenen Stimmen zugeordnet zu ihren Zugangsberechtigungen zu veröffentlichen.

(x) Die Urabstimmungskommission hat unter Einbeziehung der Liste der gültigen Zugangsberechtigungen vom Vorstand das Ergebnis zu erstellen.

Begründung

Dieser Antrag ist eine mögliche Umsetzung einer Urabstimmungsordnung wie im Antrag zur Änderung der Satzung gefordert.

Das Verfahren ist in 2 Blogpost von mir beschrieben:

Diese Umsetzung hier ist allerdings ohne Transparenzkommission, da diese innerparteilich wohl nicht mehrheitsfähig ist. Ein paar Diagramme werde ich noch erstellen, aber vorher hoffe ich persönlich erstmal auf Feedback.

Im Allgemeinen bitte ich zu Bedenken, dass dieser Antrag Work in Progress ist. Wer also gleich sein Wohlwollen oder seine Ablehnung bekunden möchte, der sollte dabei bedenken, dass hier noch gearbeitet wird.

Über jeden Kommentar freue ich mich natürlich! Allerdings bitte im Kommentarbereich und nicht im Abstimmungsbereich. Da werde ich Kommentare einfach löschen, das ist nämlich ne Unart weil euch keiner sinnvoll antworten kann.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Wieso sind genau 2% Zustimmung nötig? Willkürlich festgelegt? Thomas Frömer
    • Willkürlich und per Bauchgefühl als sinnvolle Grenze geschätzt. Können darüber gerne im Allgemeinen Diskutieren, aber ein Minimum der Piraten sollte schon zustimmen. Wichtig ist, das dies nicht die Abstimmungsbeteiligung sondern die Zustimmung ist. Soll heißen stimmen 2% der Piraten dafür und 0% dagegen ist der Antrag durch. Stimmen 2% dafür und 1% dagegen ist der Antrag auch durch.Benjamin Stöcker
  • Wieso sind 55% Zustimmung nötig um den Antrag anzunehmen? Thomas Frömer
    • Auch willkürlich festgelegt. Man könnte auch 2/3 nehmen. Der Sinn dahinter ist, dass eine Abstimmung auch als "nicht entschieden" endet, wenn sie knapp ist. Benjamin Stöcker
  • Hat das Schiedsgericht nur 2 Wochen Zeit um Einspruch einzulegen? (§1 Abs.8) Thomas Frömer
    • Das Schiedsgericht selber wird ja nur auf Antrag aktiv. Die eigentlich hat es 3 Monate Zeit (dann werden die Daten vom Vorstand gelöscht). Die Frage ist, welche Kraft hat das Schiedsgericht zwischen Verdacht und endgültiger Entscheidung. Kann es die Umsetzung verhindern, bis zum Urteilsspruch? Genau das soll es meiner Meinung nach nur in den ersten 2 Wochen. Natürlich kann es prinzipiell bei bewiesener Fälschung der Ergebnisse auch noch später eine Abstimmung für ungültig erklären. Der Absatz ist allerdings gerne auch Verhandlungssache. Benjamin Stöcker

Probleme

Ich habe mir die Satzungen anderer Parteien angeschaut und sehe nich Probleme:

  • Wer bezahlt?
  • Welche Tools werden benutzt? Briefwahl?
    • Ich hoffe doch möglichst online. Allerdings schreibe ich das in weiser Voraussicht nicht in der Satzung vor. Die Urabstimmungordnung gibt da aber ne Richtung vor. Benjamin Stöcker
      • Würde ich nicht machen, oder ausdrücklich ausführen. Wie sollte eine Briefwahl aussehen, wenn wir eine solche wollen, wer entscheidet, dass wir sowas nutzen wollten? Wer entscheidet über die näheren Modalitäten (Die Kommission, nehm ich an)? Dein Vorschlag ist imo nicht technologieneutral. Deswegen sollte man das auch nicht so formulieren.
  • Die Urabstmmungsordnung müsste in der Satzung veranert werden.
  • Aufbewahrungs-/Transparenzpflichten?
  • Was ist, wenn es mehr als eine Antwortmöglichkeit gibt?
  • Fristen? Wie "lang" hat man Zeit um die 1% zu erreichen, In welcher Frist ist die Abstimmung entschieden?
  • "Neutralität" ist nicht objektiv ;)
  • tbc

Übersicht zu anderen Parteien

Partei Antragsschwelle Quorum Durchführung Anmerkungen
Bens Vorschlag 1% 55% der Abstimmenden, 2% der Mitglieder pro, mindestens eine Woche Urabstimmungskommission digital intendiert
SPD (§ 13) 10% der Mitglieder in 3 Monaten, einfache Mehrheit Parteitag, Parteivorstand mit 3/4-Mehrheit, 2/5 der Bezirksverbände 1/3 der stimmb. Mitglieder müssen zustimmen Vorstand Parteitag kann mit 2/3 binnen 2 Jahren überstimmen. Nicht abstimmungfähig: Beitragsordnung, Beschlussfassung über Wirtschaftspläne, Beschlussfassung Organisationsstatuts, der Wahl-, Schieds- und Finanzordnung sowie der entsprechenden Statuten, Satzungen oder Ordnungen der Gliederungen.
Grüne (§ 24) + Urabstimmungsordnung 5% der Mitglieder, 1/10 der Kreisverbände, 3 LVs, Länderrat, Bundesversammlung, Frauenrat nein Bundesgeschäftsführer 2 Jahre Sperre, Briefwahl, sehr ausführlich
Die Linke 5000 Parteimitglieder (=~6,5%), Parteitag, Bundesausschuss, 8 LVs, LV oder KV wenn 1/4 der Miglieder repräsentiert 1/4 der Parteimitglieder bei einfacher Mehrheit ? 2 Jahre Sperre, schlanke Ausführung
FDP (§ 21) 5% Der Mitglieder, Vorstandsbeschluss, 1/3 der Kreisverbände, 5 LV-Parteitagsbeschlüsse 1/3 der Mitglieder Bundesvorstand Briefwahl, digital Option
ÖDP (§ 13) Bundesparteitag oder Bundeshauptausschuss, 5% der Mitglieder, 10 Kreisverbände (Hauptversammlungsbeschlüsse) nein ? Briefwahl

tbc

CDU hat nur Mitgliederbefragung