Archiv:Antragsfabrik Bayern/Urabstimmungen
| Dies ist ein Entwurf für einen Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
Inhaltsverzeichnis
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- N/A
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Landesverband Bayern / §14
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt folgenden § in die Satzung einzufügen:
§ 14 Urabstimmungen
(X) Urabstimmung sind zur politischen Willensbekundung der Mitglieder im Landesverband Bayern zulässig. Die Abstimmen müssen dabei demokratischen Grundsätzen entsprechen.
(X)Der Ablauf der Urabstimmungen wird in der Urabstimmungsordnung festgelegt. Diese wird durch den Parteitag beschlossen und ist nicht Teil der Satzung.
(X) Der Parteitag kann eine Urabstimmungskommission bestimmen. Ist keine Urabstimmungskommission bestimmt oder ist diese handlungsunfähig übernimmt der Vorstand die Aufgaben der Urabstimmungskommission.
(X) Die Urabstimmungskommission führt die Urabstimmungen im Landesverband Bayern durch. Sie ist dabei die Beschlüsse des Parteitages gebunden. Besondere Aufgabe der Kommission ist es bei den Abstimmungen auf möglichst neutrale und sachliche zu Formulierung zu achten.
(X)Die Ablehnung einer Urabstimmung durch die Kommission muss ausführlich begründet werden.
(X) Die Kommission besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Amtszeit eines gewählten Mitglieds endet
- zum übernächsten ordentlichen Parteitag
- bei dessen Rücktritt
- bei dessen Austritt aus der Partei
- auf Beschluss des Parteitages
beträgt jedoch nie mehr als zwei Jahre.
(X) Fällt die Anzahl der Mitglieder der Kommission unter drei, so gilt sie als nicht handlungsfähig.
(X) Die Kommission wählt einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte, gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst unter anderem Regelungen zu:
- Art und Weise sowie Häufigkeiten von Kommissionssitzungen
- Beurkundung beziehungsweise Veröffentlichung von Kommissionsbeschlüssen
- Beurkundung beziehungsweise Veröffentlichung von Urabstimmungsergebnissen
- Tätigkeitsgebiete und Kompetenzen der Einzelnen Kommissionsmitglieder
- Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
(X) Jedes Kommissionsmitglied gibt dem Landesparteitag, einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser sollte zwei Wochen vor dem Landesparteitag veröffentlicht werden.
Sowie in den §9a an den Absatz 8 folgenden Satz anzuhängen:
"Der Vorstand erteilt die Zugangsberechtigungen der einzelnen Mitglieder zu Urabstimmungen."
Sowie in den §9a and Absatz 6 folgende Worte hinter "des Landesparteitages" einzufügen:
", per Urabstimmung "
Sowie bei §11 Absatz 3 einfügen von " oder durch Urabstimmung bestimmt" hinter "Landesparteitag verabschiedet"
- Begründung
Mit diesem Antrag gehen wir den ersten Schritt hin zu bindenden Urabstimmung. Diese sind durch den Antrag auch Online möglich. Der Vorstand wird durch die Verankerung in der Satzung dazu angeleitet das gewünschte System auch umzusetzen.
Prinzipiell würde mit dem Satzungsänderungsantrag sich auch LD umsetzen lassen. Das die Urabstimmungsordnung nicht gleich in den Satzungsrang gehievt wird, liegt daran, dass an ihr wahrscheinlich noch eine Zeit gefeilt werden muss. Da sonst keine Partei so etwas hat, kann man leider auf wenig Erfahrungswerte zurückgreifen.
Wie so eine Urabstimmungordnug aussehen kann habe ich ebenfalls umrissen. Diese wird allerdings natürlich als separater Antrag gestellt.
Die geänderte Satzung nach gewünschter Änderung (Auf Basis der aktuellen Satzung) habe ich ebenfalls online gestellt.
Im Allgemeinen bitte ich zu Bedenken, dass dieser Antrag Work in Progress ist. Wer also gleich sein Wohlwollen oder seine Ablehnung bekunden möchte, der sollte dabei bedenken, dass hier noch gearbeitet wird.
Über jeden Kommentar freue ich mich natürlich! Allerdings bitte im Kommentarbereich und nicht im Abstimmungsbereich. Da werde ich Kommentare einfach löschen, das ist nämlich ne Unart weil euch keiner sinnvoll antworten kann.
Ich habe in meinem Blog versucht den Antrag etwas zu erklären.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- June
- Korbinian
- Johannes Müller
- Trias positive Akklamation, sehe aber noch ein paar Probleme
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Roland Köhler
- Ron
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ...
FAQ
- F:Warum soll per Urabstimmung nur das Programm geändert werden können?
- A:Bis zur Einsatzbereitschaft des ganzen sollten die Groben Arbeiten an unserer Satzung erledigt sein und es gilt ein Wahlprogramm auszuarbeiten. Hinzu kommt, das noch niemand Erfahrungen mit Online-Urabstimmunggsystemen hat. Wenn wir hier eine Lücke definieren und man mit dem System die Satzung ändern kann, dann kann sich die Urabstimmung selbst wichtiger machen. Ich denke wir sollten vorher Erfahrungen sammeln. Wir können das ja später erweitern ;)
- F: Für was die Urabstimmungskommision?
- A: Weil man in den Vorstand in der Regel keine Neutralen bzw. Moderierenden Personen wählt. Der Vorstand ist in der Regel Selbst programmatisch tätig und müsste über Neutralität seiner eigenen Anträge wachen. Irgendwie passt das nicht so ganz, imho.
- F: Warum soll die Urabstimmungsordnung nicht Satzungsrang geniesen?
- A: Damit man sie leichter feintunen kann. Ich denke wir brauchen etwas, bis sie perfekt ist. Deswegen wäre es besser, wenn man sie mit einfacher Mehrheit des Parteitages ändern kann.
- F: Wieviele Mitglieder hat die Kommission per default? Wo wird das festgelegt? --Trias 18:06, 30. Dez. 2009 (CET)
- A: Mindestens drei, aber beliebig viele. Festlegen kann es der Parteitag. Das ist ähnlich wie bei den Wahlhelfern, einfacher Parteitagsbeschluss langt. Benjamin Stöcker
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
Einwände von Anthem
- Erste Fragen, ohne genauer auf den Inhalt einzugehen: Die Amtszeit eines gewählten Mitglieds endet zum übernächsten ordentlichen Parteitag - warum nicht bis zum nächsten?, Rücktritt, Austritt - ok, Antrag von einem Zehntel - du hast bedacht dass du damit zur Abwahl weniger Stimmen brauchst als zur Wahl? auf Beschluss des Parteitages hmm, jedoch nie länger als zwei Jahre bis zum übernächsten ordentlichen Parteitag kann regelmäßig über 2 Jahre bedeuten. Eine Wiederwahl ist möglich. würd ich raustun. Dadurch implizierst du nämlich dass ein normaler Vorstand nicht wiedergewählt werden kann. Anthem
- Das mit der Wiederwahl werd ich raustun. Habe es nur gemacht, weil durch das maximal 2 Jahre es vielleicht jemand falsch interpretiert. Warum zum Übernächsten? Warum nicht? also müssen wir die wirklich so häufig wählen wie den Vorstand, vor allem weil nicht die gesamte Kommission immer gewählt werden muss. An jedem Parteitag wird ein Teil wieder aufgefüllt, sozusagen. Übernächsten ordentlicher Parteitag sollte eigentlich nicht länger als 2 Jahre dauern, schließlich ist der jährlich. Das mit dem Zehntel, hmm das wären 250 Stimmen, warum sind das weniger als bei der Wahl? Das gleiche Zehntel darf auf jeden Fall einen Parteitag einberufen. Ich wollte einfach verhindern, dass Leute das müssen wenn sie mal einen AK erwischt haben, aber ich formuliere das gerne nach wünschen um. Benjamin Stöcker
Instabile Urabstimmungskommission
- Die Urabstimmungskommission wird ziemlich schnell handlungsunfähig. Könnte uU auch zu politischen Zwecken missbraucht werden, wenn einem der Mitglieder eine Urabstimmung nicht passt und dann zurücktritt... --Trias 17:41, 30. Dez. 2009 (CET)
- Kommt drauf an, wie viele Mitglieder gewählt werden. Das entscheidet der Parteitag. ;) Benjamin Stöcker
- Finde ich nichts so toll. Stellen sich nur 3 auf, werden nur 3 gewählt,etc. damit wäre die Kommisssion von anfang an instabil. Ich wäre für 5 oder 6 anfängliche Mitglieder. Hat natürlich wiederum den Nachteil, dass es ein ziemlicher "Personalverbrauch" ist. --Trias 01:22, 31. Dez. 2009 (CET)
- Kommt drauf an, wie viele Mitglieder gewählt werden. Das entscheidet der Parteitag. ;) Benjamin Stöcker
- auf Antrag von einem Zehntel der Mitglieder des Landesverbandes Finde ich nicht gut. Angenommener Fall: 20% der Piraten pro, 10% con, 10% "stürzen" ein Mitglied, Urabstimmungskommission handlungsunfähig. --Trias 17:44, 30. Dez. 2009 (CET)
- Da muss ich dir (und markus, der das auch schon bemängelt hat) recht geben. Habs rausgelöscht Benjamin Stöcker
Transparenzpflichten und andere Erweiterungen
- Ich wünsche mir mehr Anforderungen an die Urabstimmungsordnung in der Satzung im Bezug auf Transparenz und Wahlgrundsätze ("Die Auszählung muss Mitgliedern offen stehen und die Wahl demokratischen Grundsätzen entsprechen"?), was durch die Urabstimmung beschlossen/artikuliert werden kann (Sonderparteitag?) [aktuell gehen nur einfache Beschlüsse] und den Kosten (trägt der LV?)[steht jetzt in der Ordnung, auch OK] --Trias 17:54, 30. Dez. 2009 (CET)
Übergangsklausel
- Unter Umständen sollte eine Übergangsklausel beschlossen werden, damit wir die Urabstimmung erst einsetzen, wenn wir entsprechnede Tools haben. Ansonsten können 25 Piraten einen Brief unterschreiben und uns vor ziemlihc organisatorische Probleme stellen. --Trias 17:56, 30. Dez. 2009 (CET)
- Wie kommst Du darauf? -- Roland Köhler 21:12, 30. Dez. 2009 (CET)
- Bayern hat 2500 Mitglieder, ich traue dem LV eine Briefwahl organisatorisch, auch nach kosten, derzeit nicht zu. Ein Online-System wäre möglich.. --Trias 22:56, 30. Dez. 2009 (CET)
- Denke schon, dass das geht. Hier muss man halt die Kosten die Einzelnen tragen lassen. Wenn man seinen Wahlzettel Online zum selbstausdrucken bekommt und einschickt enstehen dem LV kosten für ein Postfach (15€ einmalig) und dann nur die (ehrenamtliche) Manpower zum Zählen und Tippen. Das wäre denk ich drin Benjamin Stöcker
- 1% der Mitglieder ist derzeit für die Zulassung von SÄA in Diskussion. Damit ist aber noch keine SÄA beschlossen. Das können nur die Teilnehmer am LPT. -- Köhli 23:16, 30. Dez. 2009 (CET)
- 1%? nein, ein pirat reicht. SAÄs können (theoretisch) auch ohne LPT beschlossen werden. --Trias 01:16, 31. Dez. 2009 (CET)
- Bayern hat 2500 Mitglieder, ich traue dem LV eine Briefwahl organisatorisch, auch nach kosten, derzeit nicht zu. Ein Online-System wäre möglich.. --Trias 22:56, 30. Dez. 2009 (CET)
- Wie kommst Du darauf? -- Roland Köhler 21:12, 30. Dez. 2009 (CET)
Urabstimmung?
- Den Begriff Urabstimmung kenne ich nur aus dem Gewerkschaftsbereich. Warum langt Dir der LPT/Sonder-LPT nicht? -- Roland Köhler 22:33, 30. Dez. 2009 (CET)
- Weil wir auf den Parteitagen über kurz oder lang ein Delegiertensystem haben werden. Außerdem hast du das Problem, das man einen Parteitag dann auch braucht (Kosten) um unstrittige Dinge schnell umzusetzen und zu beschließen. Warum Parteitag (Irgendwo Hinreisen, sprit kosten, zeitlich begrenzt, etc) wenn nicht umbedingt notwendig (geheime Wahl)? Benjamin Stöcker
- Durch Urabstimmung kann mehr und öfter und mit weniger Hürden abgestimmt wird. --Trias 22:56, 30. Dez. 2009 (CET)
- Wir wollen Liquid Democracy. Sollten wir nicht etwas abwarten? Und solange die Urabstimmungsordnung nicht definiert ist, möchte ich dem nicht zustimmen. -- Roland Köhler 23:16, 30. Dez. 2009 (CET)
- Eine Urabstimmungsordnung liegt vor. Und das Wir LD wollen, muss erst noch bewiesen werden.Nur weil es bisher noch wenig gegenrede gibt, heißt das noch lange nicht das die Mehrheit das so sieht. Ich kenne zumindest keinen Parteitagsbeschluss dazu. Ich persönlich sehe LD kritisch, lasse mich aber gerne durch Praxis vom gegenteil überzeugen. Die Satzungsänderung ist auch LD kompatibel, meine vorgeschlagene Urabstimmungsordnung nicht, die ist allerdings mit einfacher Mehrheit am Parteitag änderbar. Benjamin Stöcker
- Eine Urabstimmungsordnung liegt vor.: ist beantragt. Für mich EOT -- Roland Köhler
- Macht es was, wenn ich dich gerade nicht verstehe? Wenn dir mein Vorschlag nicht gefällt, weil nicht LD spricht doch nichts dagegen, dass du einen Konkurenzentwurf machst, sogar mit LD. Die von mir beantragte Satzungsänderung ist LD kompatibel? Benjamin Stöcker
- Eine Urabstimmungsordnung liegt vor.: ist beantragt. Für mich EOT -- Roland Köhler
- Eine Urabstimmungsordnung liegt vor. Und das Wir LD wollen, muss erst noch bewiesen werden.Nur weil es bisher noch wenig gegenrede gibt, heißt das noch lange nicht das die Mehrheit das so sieht. Ich kenne zumindest keinen Parteitagsbeschluss dazu. Ich persönlich sehe LD kritisch, lasse mich aber gerne durch Praxis vom gegenteil überzeugen. Die Satzungsänderung ist auch LD kompatibel, meine vorgeschlagene Urabstimmungsordnung nicht, die ist allerdings mit einfacher Mehrheit am Parteitag änderbar. Benjamin Stöcker
- Wir wollen Liquid Democracy. Sollten wir nicht etwas abwarten? Und solange die Urabstimmungsordnung nicht definiert ist, möchte ich dem nicht zustimmen. -- Roland Köhler 23:16, 30. Dez. 2009 (CET)
Wenn du nicht mehr weiter weißt, dann gründe einen Arbeitskreis Kommission
- Ich sehe bei uns das Problem, dass leider keiner etwas entscheiden will/mag. Der BV lebt das gerade ganz toll vor. Wenn mal eine Entscheidung getroffen wurde, wird diese wieder zerredet/revidiert. Daher sehe ich vor allem die Notwendigkeit einen aktiven Vorstand zu haben, dessen politischer Geschäftsführer die Richtung aufzeigen sollte. Obwohl ich aus dem Schröder-Land Niedersachsen komme, stehe ich nicht für eine BASTA-Politik und der Vorstand hat genügend Möglichkeiten, die der LV BY auch gut nutzt, um die Basis abzufragen. Immer neue Kommissionen und AGs (ala "AG AGs") einzurichten, bringt aber eher Unzufriedenheit und fördert aus meiner Sicht das typische Verhalten eines Flamewar-Nerds im Internet: Ja nichts direkt (face2face) ausdiskutieren, sondern über MLs und anon-Abstimmungen. Daher bin ich gegen eine weitere Kommission, sondern sehe diese Aufgabe beim Vorstand bzw. bei dem Mitgliedern, die einen entsprechenden Antrag beim Vorstand stellen können. --Spreader 14:23, 5. Jan. 2010 (CET)
- Und der Vorstand ist dann notorisch überfordert. Außerdem ist der nicht neutral, weil auch Vorstände nicht wegen ihrer Neutralität gewählt werden. Sorry, aber deine Kritik ist einfach weit hergeholt. Das nennt man arbeitsteilung. Das gerade der Politische Geschäftsführer hier eine Extrastellung hat, in dem er in den AGs (sofern wir denn mal welche haben) Arbeiten muss und dort eine Führung übernimmt ist klar. Aber er übernimmt auch nicht die Moderation an einem Parteittag sondern das macht ein Extra gewählter Sitzungsleiter. Warum das bei einer Urabstimmung anders sein soll, verstehe ich nicht. Wenn man der Argumentation wie du sie hinschreibst folgt, könnte man das Abstimmen über ein Programm gleich lassen und man lässt das einfach gleich vom Vorstand schreiben, absegnen und ignoriert alle Mitglieder. Die Mitglieder können doch die Urabstimmungen auch nicht durchführen, oder soll das dann jeder dürfen? Du hinterlässt mich grad mit extrem vielen ??? übern Kopf. Kurz gesagt Urabstimmungskommission bei Urabstimmung = Versammlungsleitung bei Parteitagen Benjamin Stöcker
- Um dies noch einmal klar zu sagen: Ich bin für Urabstimmungen und Einbeziehung der Mitglieder, jedoch bin ich auch für eine klare Aufgabenzuordnung und noch eine Kommission bringt keinen zusätzlichen Benefit. Wenn eine Urabstimmung notwendig ist, dann kann der Vorstand diese Aufgabe ggf. auch delegieren. Ich bin aber gegen zusätzliche Ämter nur mal so pro-forma-halber. Wie sollten lieber aktiv den Vorstand unterstützen und dies auch einfordern und nicht Parallelorganisationen aufbauen. --Spreader 18:06, 5. Jan. 2010 (CET)
- Dein Argument kam mei mir an, und ich persönlich denke du hast recht, mal guggen wie die anderen das so sehen. Benjamin Stöcker
- Wie wäre es mit einem Losverfahren? Also X Bewerber bewerben sich um das "Amt" der U-kommission. Dann lost der Verstand 5 davon aus und wir haben die "Urabstimmungskommission". Imho fair und flexibel. Könnte dann aber kein Parteiorgan mehr sein, afaik, weil das ja gewählt werden muss. --Trias 16:13, 6. Jan. 2010 (CET)
- Naja, das ist dann wohl die Supoptimalste Lösung, wa ;) Benjamin Stöcker
- Um dies noch einmal klar zu sagen: Ich bin für Urabstimmungen und Einbeziehung der Mitglieder, jedoch bin ich auch für eine klare Aufgabenzuordnung und noch eine Kommission bringt keinen zusätzlichen Benefit. Wenn eine Urabstimmung notwendig ist, dann kann der Vorstand diese Aufgabe ggf. auch delegieren. Ich bin aber gegen zusätzliche Ämter nur mal so pro-forma-halber. Wie sollten lieber aktiv den Vorstand unterstützen und dies auch einfordern und nicht Parallelorganisationen aufbauen. --Spreader 18:06, 5. Jan. 2010 (CET)
- Ich schmeiß hier mal das PartG §12 ein, dass wohl auch eher in die Richtung geht, dass eine Urabstimmungskommission von den Mitgliedern (Parteitag) gewählt werden sollte, weil es eine Organisatorische Aufgabe ist. Zumindest sobald die Kommission relevante organisatorische Entscheidungskompetenz hat Benjamin Stöcker
- Und der Vorstand ist dann notorisch überfordert. Außerdem ist der nicht neutral, weil auch Vorstände nicht wegen ihrer Neutralität gewählt werden. Sorry, aber deine Kritik ist einfach weit hergeholt. Das nennt man arbeitsteilung. Das gerade der Politische Geschäftsführer hier eine Extrastellung hat, in dem er in den AGs (sofern wir denn mal welche haben) Arbeiten muss und dort eine Führung übernimmt ist klar. Aber er übernimmt auch nicht die Moderation an einem Parteittag sondern das macht ein Extra gewählter Sitzungsleiter. Warum das bei einer Urabstimmung anders sein soll, verstehe ich nicht. Wenn man der Argumentation wie du sie hinschreibst folgt, könnte man das Abstimmen über ein Programm gleich lassen und man lässt das einfach gleich vom Vorstand schreiben, absegnen und ignoriert alle Mitglieder. Die Mitglieder können doch die Urabstimmungen auch nicht durchführen, oder soll das dann jeder dürfen? Du hinterlässt mich grad mit extrem vielen ??? übern Kopf. Kurz gesagt Urabstimmungskommission bei Urabstimmung = Versammlungsleitung bei Parteitagen Benjamin Stöcker