Archiv:Antragsfabrik Bayern/Urabstimmungen
| Dies ist ein Entwurf für einen Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
Inhaltsverzeichnis
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- N/A
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Landesverband Bayern / §9
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt folgenden § in die Satzung einzufügen:
§ 9c Die Urabstimmungskommission
(X) Die Urabstimmungskommission führt die Urabstimmungen im Landesverband Bayern durch.
(X) Der Kommission obliegt das Erstellen, die Durchführung sowie die Auswertung der Urabstimmungen im Landesverband Bayern. Besondere Aufgabe der Kommission ist es die Abstimmungen möglichst neutral und sachlich zu formulieren. Sie ist an die Beschlüsse des Parteitages gebunden und wird von diesem gewählt.
(X) Die Kommission besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Amtszeit eines gewählten Mitglieds endet
- zum übernächsten ordentlichen Parteitag
- bei dessen Rücktritt
- bei dessen Austritt aus der Partei
- auf Beschluss des Parteitages
beträgt jedoch nie länger als zwei Jahre.
(X) Fällt die Anzahl der Mitglieder der Kommission unter drei, so gilt sie als nicht handlungsfähig.
(X) Die Kommission wählt einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte, gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst unter anderem Regelungen zu:
- Art und Weise sowie Häufigkeiten von Kommissionssitzungen
- Beurkundung beziehungsweise Veröffentlichung von Kommissionsbeschlüssen
- Beurkundung beziehungsweise Veröffentlichung von Urabstimmungsergebnissen
- Tätigkeitsgebiete und Kompetenzen der Einzelnen Kommissionsmitglieder
- Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
(X) Jedes Kommissionsmitglied gibt dem Landesparteitag, einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser sollte zwei Wochen vor dem Landesparteitag veröffentlicht werden.
Sowie in den §9a an den Absatz 8 folgenden Satz anzuhängen:
Der Vorstand erteilt die Zugangsberechtigungen der einzelnen Mitglieder zu Urabstimmungen.
Sowie das einfügen von ",die Urabstimmungskommission"" hinter "das Landesschiedsgericht" im §9 Absatz 1.
Sowie bei §11 Absatz 3 einfügen von " oder durch Urabstimmung bestimmt" hinter "Landesparteitag verabschiedet"
Sowie bei §11 einen weiteren Absatz hinzuzufügen:
(X)Das Verfahren der Urabstimmungen werden in der Urabstimmungsordnung beschrieben. Diese wird durch den Parteitag beschlossen und ist nicht Teil der Satzung.
- Begründung
Mit diesem Antrag gehen wir den ersten Schritt hin zu bindenden Urabstimmung. Diese sind durch den Antrag auch Online möglich. Der Vorstand wird durch die Verankerung in der Satzung dazu angeleitet das gewünschte System auch umzusetzen.
Prinzipiell würde mit dem Satzungsänderungsantrag sich auch LD umsetzen lassen. Das die Urabstimmungsordnung nicht gleich in den Satzungsrang gehievt wird, liegt daran, dass an ihr wahrscheinlich noch eine Zeit gefeilt werden muss. Da sonst keine Partei so etwas hat, kann man leider auf wenig Erfahrungswerte zurückgreifen.
Wie so eine Urabstimmungordnug aussehen kann habe ich ebenfalls umrissen. Diese wird allerdings natürlich als separater Antrag gestellt.
Die geänderte Satzung nach gewünschter Änderung (Auf Basis der aktuellen Satzung) habe ich ebenfalls online gestellt.
Im Allgemeinen bitte ich zu Bedenken, dass dieser Antrag Work in Progress ist. Wer also gleich sein Wohlwollen oder seine Ablehnung bekunden möchte, der sollte dabei bedenken, dass hier noch gearbeitet wird.
Über jeden Kommentar freue ich mich natürlich! Allerdings bitte im Kommentarbereich und nicht im Abstimmungsbereich. Da werde ich Kommentare einfach löschen, das ist nämlich ne Unart weil euch keiner sinnvoll antworten kann.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- June
- Korbinian
- Johannes Müller
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Roland Köhler
- ?
- ...
FAQ
- F:Warum soll per Urabstimmung nur das Programm geändert werden können?
- A:Bis zur Einsatzbereitschaft des ganzen sollten die Groben Arbeiten an unserer Satzung erledigt sein und es gilt ein Wahlprogramm auszuarbeiten. Hinzu kommt, das noch niemand Erfahrungen mit Online-Urabstimmunggsystemen hat. Wenn wir hier eine Lücke definieren und man mit dem System die Satzung ändern kann, dann kann sich die Urabstimmung selbst wichtiger machen. Ich denke wir sollten vorher Erfahrungen sammeln. Wir können das ja später erweitern ;)
- F: Für was die Urabstimmungskommision?
- A: Weil man in den Vorstand in der Regel keine Neutralen bzw. Moderierenden Personen wählt. Der Vorstand ist in der Regel Selbst programmatisch tätig und müsste über Neutralität seiner eigenen Anträge wachen. Irgendwie passt das nicht so ganz, imho.
- F: Warum soll die Urabstimmungsordnung nicht Satzungsrang geniesen?
- A: Damit man sie leichter feintunen kann. Ich denke wir brauchen etwas, bis sie perfekt ist. Deswegen wäre es besser, wenn man sie mit einfacher Mehrheit des Parteitages ändern kann.
- F: Wieviele Mitglieder hat die Kommission per default? Wo wird das festgelegt? --Trias 18:06, 30. Dez. 2009 (CET)
- A: Mindestens drei, aber beliebig viele. Festlegen kann es der Parteitag. Das ist ähnlich wie bei den Wahlhelfern, einfacher Parteitagsbeschluss langt. Benjamin Stöcker
- Halte ich für nicht gut. Wenn sich nur 3 melden, werden nur 3 gewählt. Das führt dann zu einer relativ großen Instabilität.
- A: Mindestens drei, aber beliebig viele. Festlegen kann es der Parteitag. Das ist ähnlich wie bei den Wahlhelfern, einfacher Parteitagsbeschluss langt. Benjamin Stöcker
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
Einwände von Anthem
- Erste Fragen, ohne genauer auf den Inhalt einzugehen: Die Amtszeit eines gewählten Mitglieds endet zum übernächsten ordentlichen Parteitag - warum nicht bis zum nächsten?, Rücktritt, Austritt - ok, Antrag von einem Zehntel - du hast bedacht dass du damit zur Abwahl weniger Stimmen brauchst als zur Wahl? auf Beschluss des Parteitages hmm, jedoch nie länger als zwei Jahre bis zum übernächsten ordentlichen Parteitag kann regelmäßig über 2 Jahre bedeuten. Eine Wiederwahl ist möglich. würd ich raustun. Dadurch implizierst du nämlich dass ein normaler Vorstand nicht wiedergewählt werden kann. Anthem
- Das mit der Wiederwahl werd ich raustun. Habe es nur gemacht, weil durch das maximal 2 Jahre es vielleicht jemand falsch interpretiert. Warum zum Übernächsten? Warum nicht? also müssen wir die wirklich so häufig wählen wie den Vorstand, vor allem weil nicht die gesamte Kommission immer gewählt werden muss. An jedem Parteitag wird ein Teil wieder aufgefüllt, sozusagen. Übernächsten ordentlicher Parteitag sollte eigentlich nicht länger als 2 Jahre dauern, schließlich ist der jährlich. Das mit dem Zehntel, hmm das wären 250 Stimmen, warum sind das weniger als bei der Wahl? Das gleiche Zehntel darf auf jeden Fall einen Parteitag einberufen. Ich wollte einfach verhindern, dass Leute das müssen wenn sie mal einen AK erwischt haben, aber ich formuliere das gerne nach wünschen um. Benjamin Stöcker
Instabile Urabstimmungskommission
- Die Urabstimmungskommission wird ziemlich schnell handlungsunfähig. Könnte uU auch zu politischen Zwecken missbraucht werden, wenn einem der Mitglieder eine Urabstimmung nicht passt und dann zurücktritt... --Trias 17:41, 30. Dez. 2009 (CET)
- Kommt drauf an, wie viele Mitglieder gewählt werden. Das entscheidet der Parteitag. ;) Benjamin Stöcker
- auf Antrag von einem Zehntel der Mitglieder des Landesverbandes Finde ich nicht gut. Angenommener Fall: 20% der Piraten pro, 10% con, 10% "stürzen" ein Mitglied, Urabstimmungskommission handlungsunfähig. --Trias 17:44, 30. Dez. 2009 (CET)
- Da muss ich dir (und markus, der das auch schon bemängelt hat) recht geben. Habs rausgelöscht Benjamin Stöcker
Transparenzpflichten
- Ich wünsche mir mehr Anforderungen an die Urabstimmungsordnung in der Satzung im Bezug auf Transparenz ("Die Auszählung muss Mitgliedern offen stehen"?), was durch die Urabstimmung beschlossen/artikuliert werden kann (Sonderparteitag?) und den Kosten (trägt der LV?) --Trias 17:54, 30. Dez. 2009 (CET)
Übergangsklausel
- Unter Umständen sollte eine Übergangsklausel beschlossen werden, damit wir die Urabstimmung erst einsetzen, wenn wir entsprechnede Tools haben. Ansonsten können 25 Piraten einen Brief unterschreiben und uns vor ziemlihc organisatorische Probleme stellen. --Trias 17:56, 30. Dez. 2009 (CET)
- Wie kommst Du darauf? -- Roland Köhler 21:12, 30. Dez. 2009 (CET)
- Bayern hat 2500 Mitglieder, ich traue dem LV eine Briefwahl organisatorisch, auch nach kosten, derzeit nicht zu. Ein Online-System wäre möglich.. --Trias 22:56, 30. Dez. 2009 (CET)
- 1% der Mitglieder ist derzeit für die Zulassung von SÄA in Diskussion. Damit ist aber noch keine SÄA beschlossen. Das können nur die Teilnehmer am LPT. -- Köhli 23:16, 30. Dez. 2009 (CET)
- Bayern hat 2500 Mitglieder, ich traue dem LV eine Briefwahl organisatorisch, auch nach kosten, derzeit nicht zu. Ein Online-System wäre möglich.. --Trias 22:56, 30. Dez. 2009 (CET)
- Wie kommst Du darauf? -- Roland Köhler 21:12, 30. Dez. 2009 (CET)
Urabstimmung?
- Den Begriff Urabstimmung kenne ich nur aus dem Gewerkschaftsbereich. Warum langt Dir der LPT/Sonder-LPT nicht? -- Roland Köhler 22:33, 30. Dez. 2009 (CET)
- Weil wir auf den Parteitagen über kurz oder lang ein Delegiertensystem haben werden. Außerdem hast du das Problem, das man einen Parteitag dann auch braucht (Kosten) um unstrittige Dinge schnell umzusetzen und zu beschließen. Warum Parteitag (Irgendwo Hinreisen, sprit kosten, zeitlich begrenzt, etc) wenn nicht umbedingt notwendig (geheime Wahl)? Benjamin Stöcker
- Durch Urabstimmung kann mehr und öfter und mit weniger Hürden abgestimmt wird. --Trias 22:56, 30. Dez. 2009 (CET)
- Wir wollen Liquid Democracy. Sollten wir nicht etwas abwarten? Und solange die Urabstimmungsordnung nicht definiert ist, möchte ich dem nicht zustimmen. -- Roland Köhler 23:16, 30. Dez. 2009 (CET)
- Eine Urabstimmungsordnung liegt vor. Und das Wir LD wollen, muss erst noch bewiesen werden.Nur weil es bisher noch wenig gegenrede gibt, heißt das noch lange nicht das die Mehrheit das so sieht. Ich kenne zumindest keinen Parteitagsbeschluss dazu. Ich persönlich sehe LD kritisch, lasse mich aber gerne durch Praxis vom gegenteil überzeugen. Die Satzungsänderung ist auch LD kompatibel, meine vorgeschlagene Urabstimmungsordnung nicht, die ist allerdings mit einfacher Mehrheit am Parteitag änderbar. Benjamin Stöcker
- Eine Urabstimmungsordnung liegt vor.: ist beantragt. Für mich EOT -- Roland Köhler
- Eine Urabstimmungsordnung liegt vor. Und das Wir LD wollen, muss erst noch bewiesen werden.Nur weil es bisher noch wenig gegenrede gibt, heißt das noch lange nicht das die Mehrheit das so sieht. Ich kenne zumindest keinen Parteitagsbeschluss dazu. Ich persönlich sehe LD kritisch, lasse mich aber gerne durch Praxis vom gegenteil überzeugen. Die Satzungsänderung ist auch LD kompatibel, meine vorgeschlagene Urabstimmungsordnung nicht, die ist allerdings mit einfacher Mehrheit am Parteitag änderbar. Benjamin Stöcker
- Wir wollen Liquid Democracy. Sollten wir nicht etwas abwarten? Und solange die Urabstimmungsordnung nicht definiert ist, möchte ich dem nicht zustimmen. -- Roland Köhler 23:16, 30. Dez. 2009 (CET)