Archiv:Antragsfabrik Bayern/Urabstimmungen

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Entwurf für einen Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern.
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Antrag

Änderungsantrag Nr.
N/A
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
Landesverband Bayern / §9
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt folgenden § in die Satzung einzufügen:

§ 9c Die Urabstimmungskommission

(X) Die Urabstimmungskommission führt die Urabstimmungen im Landesverband Bayern durch.

(X) Der Kommission obliegt das Erstellen, die Durchführung sowie die Auswertung der Urabstimmungen im Landesverband Bayern. Besondere Aufgabe der Kommission ist es die Abstimmungen möglichst neutral und sachlich zu formulieren. Sie ist an die Beschlüsse des Parteitages gebunden und wird von diesem gewählt.

(X) Die Kommission besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Amtszeit eines gewählten Mitglieds endet

  • zum übernächsten ordentlichen Parteitag
  • bei dessen Rücktritt
  • bei dessen Austritt aus der Partei
  • auf Antrag von einem Zehntel der Mitglieder des Landesverbandes
  • auf Beschluss des Parteitages

beträgt jedoch nie länger als zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

(X) Fällt die Anzahl der Mitglieder der Kommission unter drei, so gilt sie als nicht handlungsfähig.

(X) Die Kommission wählt einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte, gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst unter anderem Regelungen zu:

  1. Art und Weise sowie Häufigkeiten von Kommissionssitzungen
  2. Beurkundung beziehungsweise Veröffentlichung von Kommissionsbeschlüssen
  3. Beurkundung beziehungsweise Veröffentlichung von Urabstimmungsergebnissen
  4. Tätigkeitsgebiete und Kompetenzen der Einzelnen Kommissionsmitglieder
  5. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

(X) Jedes Kommissionsmitglied gibt dem Landesparteitag, einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser sollte zwei Wochen vor dem Landesparteitag veröffentlicht werden.


Sowie in den §9a an den Absatz 8 folgenden Satz anzuhängen:

Der Vorstand erteilt die Zugangsberechtigungen der einzelnen Mitglieder zu Urabstimmungen.


Sowie das einfügen von ",die Urabstimmungskommission"" hinter "das Landesschiedsgericht" im §9 Absatz 1.


Sowie bei §11 Absatz 3 einfügen von " oder durch Urabstimmung bestimmt" hinter "Landesparteitag verabschiedet"


Sowie bei §11 einen weiteren Absatz hinzuzufügen:

(X)Das Verfahren der Urabstimmungen werden in der Urabstimmungsordnung beschrieben. Diese wird durch den Parteitag beschlossen und ist nicht Teil der Satzung.

Begründung

Mit diesem Antrag gehen wir den ersten Schritt hin zu bindenden Urabstimmung. Diese sind durch den Antrag auch Online möglich. Der Vorstand wird durch die Verankerung in der Satzung dazu angeleitet das gewünschte System auch umzusetzen.

Prinzipiell würde mit dem Satzungsänderungsantrag sich auch LD umsetzen lassen. Das die Urabstimmungsordnung nicht gleich in den Satzungsrang gehievt wird, liegt daran, dass an ihr wahrscheinlich noch eine Zeit gefeilt werden muss. Da sonst keine Partei so etwas hat, kann man leider auf wenig Erfahrungswerte zurückgreifen.

Wie so eine Urabstimmungordnug aussehen kann habe ich ebenfalls umrissen. Diese wird allerdings natürlich als separater Antrag gestellt.

Die geänderte Satzung nach gewünschter Änderung (Auf Basis der aktuellen Satzung) habe ich ebenfalls online gestellt.

Im Allgemeinen bitte ich zu Bedenken, dass dieser Antrag Work in Progress ist. Wer also gleich sein Wohlwollen oder seine Ablehnung bekunden möchte, der sollte dabei bedenken, dass hier noch gearbeitet wird.

Über jeden Kommentar freue ich mich natürlich! Allerdings bitte im Kommentarbereich und nicht im Abstimmungsbereich. Da werde ich Kommentare einfach löschen, das ist nämlich ne Unart weil euch keiner sinnvoll antworten kann.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. June
  2. Korbinian
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

FAQ

  • F:Warum soll per Urabstimmung nur das Programm geändert werden können?
    • A:Bis zur Einsatzbereitschaft des ganzen sollten die Groben Arbeiten an unserer Satzung erledigt sein und es gilt ein Wahlprogramm auszuarbeiten. Hinzu kommt, das noch niemand Erfahrungen mit Online-Urabstimmunggsystemen hat. Wenn wir hier eine Lücke definieren und man mit dem System die Satzung ändern kann, dann kann sich die Urabstimmung selbst wichtiger machen. Ich denke wir sollten vorher Erfahrungen sammeln. Wir können das ja später erweitern ;)
  • F: Für was die Urabstimmungskommision?
    • A: Weil man in den Vorstand in der Regel keine Neutralen bzw. Moderierenden Personen wählt. Der Vorstand ist in der Regel Selbst programmatisch tätig und müsste über Neutralität seiner eigenen Anträge wachen. Irgendwie passt das nicht so ganz, imho.
  • F: Warum soll die Urabstimmungsordnung nicht Satzungsrang geniesen?
    • A: Damit man sie leichter feintunen kann. Ich denke wir brauchen etwas, bis sie Perfekt ist. Deswegen wäre es besser, wenn man sie mit einfacher Mehrheit des Parteitages ändern kann.

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Erste Fragen, ohne genauer auf den Inhalt einzugehen: Die Amtszeit eines gewählten Mitglieds endet zum übernächsten ordentlichen Parteitag - warum nicht bis zum nächsten?, Rücktritt, Austritt - ok, Antrag von einem Zehntel - du hast bedacht dass du damit zur Abwahl weniger Stimmen brauchst als zur Wahl? auf Beschluss des Parteitages hmm, jedoch nie länger als zwei Jahre bis zum übernächsten ordentlichen Parteitag kann regelmäßig über 2 Jahre bedeuten. Eine Wiederwahl ist möglich. würd ich raustun. Dadurch implizierst du nämlich dass ein normaler Vorstand nicht wiedergewählt werden kann. Anthem
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