Archiv:Antragsfabrik Bayern/Parteitag ohne Vorstandswahl
| Dies ist ein Entwurf für einen Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
Inhaltsverzeichnis
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Satzung des Landesverband Bayern / §
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen, §9a Abs. 3 der Satzung des Landesverband Bayern wie im folgendem beschrieben zu ändern:
Bisheriger Text:
Neuer Text:
- Begründung
Nach der aktuellen Formulierung muss auf jedem ordentlichen Landesparteitag ein neuer Vorstand gewählt werden, da der Vorstand nur "bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag" im Amt ist. Finden mehrere ordentliche Parteitage pro Jahr statt, z.B. zur Aufstellung/Ergänzung eines Wahlprogramms möchte man aber eventuell gar keinen neuen Vorstand wählen.
Dieser Antrag wird deshalb auf einem außerordentlichen Parteitag behandelt. Nachteil an diesem ist, dass hier nur über Themen beschlossen werden darf, welche schon in der Einladung vorgesehen sind. (Themenbindung) Deshalb sollten wir die vorgeschlagene Regelung übernehmen, welche jederzeit Parteitage (nach üblichen Regeln) ermöglicht - aber ohne den halben Tag mit Wahlen zu zubringen.
Die neue Formulierung ist so aus der Bundessatzung (§9a Absatz 3) übernommen und stellt fest, dass der Vorstand nur einmal jährlich gewählt werden muss, nicht auf jedem ordentlichen Parteitag.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Benjamin Stöcker
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Es gibt keine mehreren Ordenltichen Parteitage in einem Jahr. Die "ordnung" unserer Parteitage ist jährlich. Alle anderen sind außerordentlich. No need to change. Die schwammige Formulierung in der Satzung wird durch den Antrag Sonderparteitag auch ausgemertz? Benjamin Stöcker
- Doch es gibt einen Grund aus dem alleine ich dem Ding schon zustimmen werde: Wenn auf einem LPT -aus welchen Gründen auch immer- KEIN Vorstand gewählt wird gibt es eine Kontinuitätsregelung. Anthem
- Die es imho nicht geben sollte. Wenn der Parteitag so verläuft, dass kein Vorstand gewählt wird, obwohl er hätte müssen ist der LV eh schon im Chaos versunken und es vielleicht sinnvoll das der Bundesvorstand kommissarisch die Geschäfte führt. Benjamin Stöcker
- Doch es gibt einen Grund aus dem alleine ich dem Ding schon zustimmen werde: Wenn auf einem LPT -aus welchen Gründen auch immer- KEIN Vorstand gewählt wird gibt es eine Kontinuitätsregelung. Anthem
- in der Form dagegen; die Gewährleistung einer geheimen Wahl muss von der Satzung her gegeben sein --Haide F.S. 23:24, 26. Jan. 2010 (CET)
- geheime Wahl steht im Gesetz. Gesetz>Satzung --Trias 00:00, 27. Jan. 2010 (CET)
- Zwar wird das vom Gesetz vorgeschrieben, zur Klarheit habe ich es aber ergänzt ValiDOM 11:00, 27. Jan. 2010 (CET)
- Texte, die Juristen in die Finger bekommen, sollten immer klar sein. :-) Danke für die Änderung --Haide F.S. 20:39, 27. Jan. 2010 (CET)