Archiv:Antragsfabrik Bayern/Parteitag ohne Vorstandswahl

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Entwurf für einen Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern.
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Antrag

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
Satzung des Landesverband Bayern / §
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, §9a Abs. 3 der Satzung des Landesverband Bayern wie im folgendem beschrieben zu ändern:

Bisheriger Text:

(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag gewählt.

Neuer Text:

(3) Die Mitglieder des Vorstands werden von einem Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
Begründung

Nach der aktuellen Formulierung muss auf jedem ordentlichen Landesparteitag ein neuer Vorstand gewählt werden, da der Vorstand nur "bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag" im Amt ist. Finden mehrere ordentliche Parteitage pro Jahr statt, z.B. zur Aufstellung/Ergänzung eines Wahlprogramms möchte man aber eventuell gar keinen neuen Vorstand wählen.

Dieser Antrag wird deshalb auf einem außerordentlichen Parteitag behandelt. Nachteil an diesem ist, dass hier nur über Themen beschlossen werden darf, welche schon in der Einladung vorgesehen sind. (Themenbindung) Deshalb sollten wir die vorgeschlagene Regelung übernehmen, welche jederzeit Parteitage (nach üblichen Regeln) ermöglicht - aber ohne den halben Tag mit Wahlen zu zubringen.

Die neue Formulierung ist so aus der Bundessatzung (§9a Absatz 3) übernommen und stellt fest, dass der Vorstand nur einmal jährlich gewählt werden muss, nicht auf jedem ordentlichen Parteitag.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ValiDOM
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  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

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