Archiv:Antragsfabrik Bayern/Parteispenden an den LV Bayern
| Dies ist ein Entwurf für einen Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
Inhaltsverzeichnis
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Satzung des Landesverband Bayern / Abschnitt B §5
- Beantragte Änderungen
Die Folgende Änderung wird beantragt.
Alte Version:
Abschnitt B: Finanzordnung
§5 - Spenden
Für Parteispenden finden §25 Parteiengesetz sowie §7 der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland Anwendung.
Neue Version:
Abschnitt B: Finanzordnung
§5 - Spenden
(1) Für Parteispenden finden §25 Parteiengesetz sowie §7 der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland Anwendung.
(2) Der Landesverband Bayern begrenzt die Spendenhöhe von einer juristischen oder natürlichen Person auf höchstens 50000 € in einem Geschäftsjahr.
(3) Spendet eine juristische oder natürliche Person mindestens 2000 € in einem Geschäftsjahr, werden von dieser Person alle bisherigen und weiteren Einzelspenden dieses Geschäftsjahres unter Angabe von Eingangsdatum und Name unverzüglich veröffentlicht.
- Begründung
Es existiert ein Antrag für das Parteiprogramm der Bundespartei, in dem gefordert wird, unter anderem diese Regelungen in das Parteiengesetz aufzunehmen. Wenn es derartige Bestrebungen gibt, dann sollten wir selbst mit guten Vorsätzen vorangehen. Wenn andere Verbände nachziehen oder der Bundesparteitag eine Vorgabe macht, schließt sich der Kreis.
Die maximale Höhe von 50000 € pro Jahr aus einer Quelle soll die Möglichkeit von Großspenden einschränken. Diese kann die Unabhängigkeit der Partei gefährden, den Eindruck der Befangenheit erwecken und Raum für geförderte Lobbypolitik schaffen. Überschreiten die Spenden einer Person die Grenze von 2000 € pro Jahr, werden diese und alle weiteren Spenden zügig veröffentlicht. Dies wahrt unsere Transparenz gegenüber Wählern und Öffenlichkeit, ohne die Daten von jedem kleinen Spender zu veröffentlichen.
Dieser Antrag ist schon länger bei mir in der Pipeline und nicht abhängig von aktuellen Ereignissen. Allerdings zeigen diese die Bedeutung des Themas.
Zu dem Thema gibt es eine ältere Drucksache des deutschen Bundestages mit mehreren Gutachten: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/067/1406711.pdf
Nennenswert sind insbesondere die Seiten 12, 17, 43 und 70. Die Gutachter haben teilweise unterschiedliche Auffassungen. Das Thema bietet verschiedene Blickwinkel (Transparenz, Unabhängigkeit der Parteien, Aufgaben der Parteien, Verwuzelung in der Bevölkerung,...)
Zu beachten wäre, dass dort das Argument geführt wird, man könne einmal gesetzte Obergrenze aus populistischen Gründen nicht mehr anheben, auch wenn dies nötig oder sinnvoll wäre. Dies sollte von uns vorher durchgekaut werden.
Ich fände es gut, wenn der betroffene Schatzmeister sich äußern könnte, weil er als freiwillig engagierte Person auch damit klar kommen muss und nicht übergangen werden sollte.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Michi 12:38, 23. Jan. 2010 (CET)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Awitte (wir müssen die Privatsphäre der Spender nicht unnötig einschränken)
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Innerhalb von 3 Tagen? Was ist wenn der Schatzmeister im Urlaub oder krank ist, etc. Ersetze das bitte durch
unvollzüglich"unverzüglich" - das ist juristisch klar definiert und trift den Sinn eher. -- Michi 21:07, 20. Jan. 2010 (CET)- Meinst du "unverzüglich"? CEdge 10:34, 21. Jan. 2010 (CET)
- Ja mein ich. (blödes tippo) - Danke für's ändern. - Michi 12:37, 23. Jan. 2010 (CET)
- Ja, starre Fristen in einer Satzung zu setzen halte ich für unpassend. Eher "unverzüglich" oder ähnliches. ValiDOM
- Wurde eingefügt, "unverzüglich" passt und ist eindeutig definiert CEdge 21:20, 22. Jan. 2010 (CET)
- Eine Öffentlichkeits-Grenze (hier: 2k) halte ich auch für Sinnvoll. Diese liegt lt. Parteiengesetz bei 50k (unverzügliche Veröffentlichung) und bei 10k (im Rechenschaftsbericht). Wir müssen hier mehrere Fragen klären:
- welche Öffentlichkeits-Grenze? 2k halte ich für zu niedrig. Schon eine Bestellung für Plakate etc. ist höher. Mit 5k könnte ich mich anfreunden. ValiDOM
- Meinst du mit Bestellung für Plakate, dass jemand für uns Plakate bezahlt (=Spende)? Ich meine nur Parteispenden! CEdge 22:30, 22. Jan. 2010 (CET)
- Warum müssen wir dann dann jede weitere Einzelspende auch unter dieser Grenze veröffentlichen? 2,50eur für Postwertmarken? ;) Würde es da nicht reichen eine Regelung zu treffen, welche die Gesamtsumme der Einzelspenden berücksichtigt? Z.b. wenn die Öffentlichkeitsgrenze erneut erreicht wird muss wieder veröffentlicht werden.
- Wie, wo und mit welchen Daten erfolgt eine solche Veröffentlichung? Das muss übrigens *nicht* in die Satzung, es ist nur wichtig dies vorher ab zu stecken (wg. Umsetzbarkeit etc.) ValiDOM
- welche Öffentlichkeits-Grenze? 2k halte ich für zu niedrig. Schon eine Bestellung für Plakate etc. ist höher. Mit 5k könnte ich mich anfreunden. ValiDOM
- Höhe: 50k ?
- Gerade 50k halte ich für wirklich unpassend. Das stinkt danach, als wenn wir uns vor den Meldungen an den Bundestagspräsidenten drücken wöllten (da liegt die Grenze bei 50k). Zudem kann man diese Grenze, wie schon erwähnt, kaum mehr erhöhen. Also 100k ? ValiDOM
- So hab ich das noch nicht betrachtet. Ich würde das aber eher als Feature sehen. Das heißt jetzt nicht, dass wir die 50k-Grenze unbedingt halten müssen, sondern, dass ich hier nicht im Fordergrund sehe, dass wir uns "drücken wollen", sondern dass wir so konfiguriert sind, dass wir uns nie unverzüglich melden müssen.
Das mit der Schwierigkeit, die Grenze nachträglich zu erhöhen, weil es nicht angenehm ist, diese Forderung zu vertreten, habe ich ja schon erwähnt CEdge 22:30, 22. Jan. 2010 (CET)
- So hab ich das noch nicht betrachtet. Ich würde das aber eher als Feature sehen. Das heißt jetzt nicht, dass wir die 50k-Grenze unbedingt halten müssen, sondern, dass ich hier nicht im Fordergrund sehe, dass wir uns "drücken wollen", sondern dass wir so konfiguriert sind, dass wir uns nie unverzüglich melden müssen.
- Gerade 50k halte ich für wirklich unpassend. Das stinkt danach, als wenn wir uns vor den Meldungen an den Bundestagspräsidenten drücken wöllten (da liegt die Grenze bei 50k). Zudem kann man diese Grenze, wie schon erwähnt, kaum mehr erhöhen. Also 100k ? ValiDOM
- Teilannahme möglich?
- Mal angenommen, wir legen die Grenze bei 100k und jemand spendet (alles mal hypothetisch...) 100.001,00 Eur. Dürften wir dann 100k nehmen und 1eur zurück überweisen oder müssten wir alles zurück schicken? Die Teilannahme bis zur Grenze sollte möglich sein. ValiDOM
- Volle Zustimmung. Am besten fände ich die Möglichkeit, das Zuviel zurückzuzahlen. Stellt sich nur die Frage, ob das extra rein muss in die Satzung CEdge 22:30, 22. Jan. 2010 (CET)
- Mal angenommen, wir legen die Grenze bei 100k und jemand spendet (alles mal hypothetisch...) 100.001,00 Eur. Dürften wir dann 100k nehmen und 1eur zurück überweisen oder müssten wir alles zurück schicken? Die Teilannahme bis zur Grenze sollte möglich sein. ValiDOM
- Ich kann den Antrag nachvollziehen, bin aber etwas gespalten: Bei der FDP Möllemann-Affäre, und ich glaube auch bei der CDU-Affäre, wurden Spenden gezielt gestückelt eingereicht (oft auch auf Strohnamen). Dieses Problem wird durch den Antrag nicht gelöst. Bei der aktuellen FDP-Hotel-Mövenpick-Debatte sei auch bedacht, dass es mir 100x lieber ist, wenn so eine kontroverse Spende transparent veröffentlich wird. Man könnte diesem Antrag nach eine Spende von 100.000 EUR bspw immer noch auf auf 51 Leute verteilen und keiner bekommt etwas mit. Mein Fazit: Maximallimit: nein, Transparenz schon ab 2000 EUR (statt 10.000 Eur laut PartG): ja. -- Roland Moriz 13:25, 22. Jan. 2010 (CET)
- Dieses Problem lässt sich durch die Satzung überhaupt nicht vollständig lösen. Ich sehe das eher so, dass die niedrigere Publizitätsgrenze im Vergleich zum PartG das Stückeln schwieriger macht (10000 € -> 2000 €). Da muss jemand schon eine Menge tote Leute aus der Zeitung raussuchen, wer soviel Aufwand treibt, lässt sich durch eine Satzung sowieso nicht aufhalten. Außerdem sehe ich nicht, dass uns jemand auf absehbare Zeit so große Summen spenden möchte.
Das ist dann eher ein Fall für die Verantwortlichen in der Partei. Falls die gar nicht wissen, dass jemand stückelt, gibt es entsprechende statistische Software, die sowas erkennen kann CEdge 22:30, 22. Jan. 2010 (CET)
- Dieses Problem lässt sich durch die Satzung überhaupt nicht vollständig lösen. Ich sehe das eher so, dass die niedrigere Publizitätsgrenze im Vergleich zum PartG das Stückeln schwieriger macht (10000 € -> 2000 €). Da muss jemand schon eine Menge tote Leute aus der Zeitung raussuchen, wer soviel Aufwand treibt, lässt sich durch eine Satzung sowieso nicht aufhalten. Außerdem sehe ich nicht, dass uns jemand auf absehbare Zeit so große Summen spenden möchte.
- Argument 2
- Wir sind nicht die ÖDP, ich bin der Meinung Parteispenden gehören dazu. Alles so lassen wie es das Gesetz vorschreibt scheint mir ausreichend. Wie sich zeigt hat eh nur die CDU/CSU mit den Parteispenden Probleme.-- Matze.fu 21:22, 22. Jan. 2010 (CET)
- sonst wird dem Kassier doch langweilig... Parteispenden gehören einfach dazu --Awitte 23:17, 22. Jan. 2010 (CET)
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