Archiv:Antragsfabrik Bayern/Parteispenden an den LV Bayern

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Entwurf für einen Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern.
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Antrag

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
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Betrifft
Satzung des Landesverband Bayern / Abschnitt B §5
Beantragte Änderungen

Die Folgende Änderung wird beantragt.

Alte Version:

Abschnitt B: Finanzordnung

§5 - Spenden
Für Parteispenden finden §25 Parteiengesetz sowie §7 der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland Anwendung.


Neue Version:

Abschnitt B: Finanzordnung

§5 - Spenden
(1) Für Parteispenden finden §25 Parteiengesetz sowie §7 der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland Anwendung.
(2) Der Landesverband Bayern begrenzt die Spendenhöhe von einer juristischen oder natürlichen Person auf höchstens 50000 € in einem Geschäftsjahr.
(3) Spendet eine juristische oder natürliche Person mindestens 2000 € in einem Geschäftsjahr, werden von dieser Person alle bisherigen und weiteren Einzelspenden dieses Geschäftsjahres unter Angabe von Eingangsdatum und Name unverzüglich veröffentlicht.

Begründung

Es existiert ein Antrag für das Parteiprogramm der Bundespartei, in dem gefordert wird, unter anderem diese Regelungen in das Parteiengesetz aufzunehmen. Wenn es derartige Bestrebungen gibt, dann sollten wir selbst mit guten Vorsätzen vorangehen. Wenn andere Verbände nachziehen oder der Bundesparteitag eine Vorgabe macht, schließt sich der Kreis.

Die maximale Höhe von 50000 € pro Jahr aus einer Quelle soll die Möglichkeit von Großspenden einschränken. Diese kann die Unabhängigkeit der Partei gefährden, den Eindruck der Befangenheit erwecken und Raum für geförderte Lobbypolitik schaffen. Überschreiten die Spenden einer Person die Grenze von 2000 € pro Jahr, werden diese und alle weiteren Spenden zügig veröffentlicht. Dies wahrt unsere Transparenz gegenüber Wählern und Öffenlichkeit, ohne die Daten von jedem kleinen Spender zu veröffentlichen.

Dieser Antrag ist schon länger bei mir in der Pipeline und nicht abhängig von aktuellen Ereignissen. Allerdings zeigen diese die Bedeutung des Themas.

Zu dem Thema gibt es eine ältere Drucksache des deutschen Bundestages mit mehreren Gutachten: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/067/1406711.pdf

Nennenswert sind insbesondere die Seiten 12, 17, 43 und 70. Die Gutachter haben teilweise unterschiedliche Auffassungen. Das Thema bietet verschiedene Blickwinkel (Transparenz, Unabhängigkeit der Parteien, Aufgaben der Parteien, Verwuzelung in der Bevölkerung,...)

Zu beachten wäre, dass dort das Argument geführt wird, man könne einmal gesetzte Obergrenze aus populistischen Gründen nicht mehr anheben, auch wenn dies nötig oder sinnvoll wäre. Dies sollte von uns vorher durchgekaut werden.

Ich fände es gut, wenn der betroffene Schatzmeister sich äußern könnte, weil er als freiwillig engagierte Person auch damit klar kommen muss und nicht übergangen werden sollte.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Innerhalb von 3 Tagen? Was ist wenn der Schatzmeister im Urlaub oder krank ist, etc. Ersetze das bitte durch "unvollzüglich" - das ist juristisch klar definiert und trift den Sinn eher. -- Michi 21:07, 20. Jan. 2010 (CET)
    • Meinst du "unverzüglich"? CEdge 10:34, 21. Jan. 2010 (CET)
    • Ja, starre Fristen in einer Satzung zu setzen halte ich für unpassend. Eher "unverzüglich" oder ähnliches. ValiDOM
    • Wurde eingefügt, "unverzüglich" passt und ist eindeutig definiert CEdge 21:20, 22. Jan. 2010 (CET)
  • Eine Öffentlichkeits-Grenze (hier: 2k) halte ich auch für Sinnvoll. Diese liegt lt. Parteiengesetz bei 50k (unverzügliche Veröffentlichung) und bei 10k (im Rechenschaftsbericht). Wir müssen hier mehrere Fragen klären:
    • welche Öffentlichkeits-Grenze? 2k halte ich für zu niedrig. Schon eine Bestellung für Plakate etc. ist höher. Mit 5k könnte ich mich anfreunden. ValiDOM
    • Warum müssen wir dann dann jede weitere Einzelspende auch unter dieser Grenze veröffentlichen? 2,50eur für Postwertmarken? ;) Würde es da nicht reichen eine Regelung zu treffen, welche die Gesamtsumme der Einzelspenden berücksichtigt? Z.b. wenn die Öffentlichkeitsgrenze erneut erreicht wird muss wieder veröffentlicht werden.
    • Wie, wo und mit welchen Daten erfolgt eine solche Veröffentlichung? Das muss übrigens *nicht* in die Satzung, es ist nur wichtig dies vorher ab zu stecken (wg. Umsetzbarkeit etc.) ValiDOM
  • Höhe: 50k ?
    • Gerade 50k halte ich für wirklich unpassend. Das stinkt danach, als wenn wir uns vor den Meldungen an den Bundestagspräsidenten drücken wöllten (da liegt die Grenze bei 50k). Zudem kann man diese Grenze, wie schon erwähnt, kaum mehr erhöhen. Also 100k ? ValiDOM
  • Teilannahme möglich?
    • Mal angenommen, wir legen die Grenze bei 100k und jemand spendet (alles mal hypothetisch...) 100.001,00 Eur. Dürften wir dann 100k nehmen und 1eur zurück überweisen oder müssten wir alles zurück schicken? Die Teilannahme bis zur Grenze sollte möglich sein. ValiDOM
  • Ich kann den Antrag nachvollziehen, bin aber etwas gespalten: Bei der FDP Möllemann-Affäre, und ich glaube auch bei der CDU-Affäre, wurden Spenden gezielt gestückelt eingereicht (oft auch auf Strohnamen). Dieses Problem wird durch den Antrag nicht gelöst. Bei der aktuellen FDP-Hotel-Mövenpick-Debatte sei auch bedacht, dass es mir 100x lieber ist, wenn so eine kontroverse Spende transparent veröffentlich wird. Man könnte diesem Antrag nach eine Spende von 100.000 EUR bspw immer noch auf auf 51 Leute verteilen und keiner bekommt etwas mit. Mein Fazit: Maximallimit: nein, Transparenz schon ab 2000 EUR (statt 10.000 Eur laut PartG): ja. -- Roland Moriz 13:25, 22. Jan. 2010 (CET)
  • Argument 2
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