Archiv:Antragsfabrik Bayern/Parteispenden an den LV Bayern

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Entwurf für einen Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern.
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Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.


Antrag

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
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Betrifft
Satzung des Landesverband Bayern / Abschnitt B §5
Beantragte Änderungen

Die Folgende Änderung wird beantragt.

Alte Version:

Abschnitt B: Finanzordnung

§5 - Spenden
Für Parteispenden finden §25 Parteiengesetz sowie §7 der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland Anwendung.


Neue Version:

Abschnitt B: Finanzordnung

§5 - Spenden
(1) Für Parteispenden finden §25 Parteiengesetz sowie §7 der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland Anwendung.
(2) Der Landesverband Bayern begrenzt die Spendenhöhe von einer juristischen oder natürlichen Person auf höchstens 50000 € in einem Geschäftsjahr.
(3) Spendet eine juristische oder natürliche Person mindestens 2000 € in einem Geschäftsjahr, werden von dieser Person alle bisherigen und weiteren Einzelspenden dieses Geschäftsjahres unter Angabe von Eingangsdatum und Name innerhalb von drei Tagen veröffentlicht.

Begründung

Es existiert ein Antrag für das Parteiprogramm der Bundespartei, in dem gefordert wird, unter anderem diese Regelungen in das Parteiengesetz aufzunehmen. Wenn es derartige Bestrebungen gibt, dann sollten wir selbst mit guten Vorsätzen vorangehen. Wenn andere Verbände nachziehen oder der Bundesparteitag eine Vorgabe macht, schließt sich der Kreis.

Die maximale Höhe von 50000 € pro Jahr aus einer Quelle soll die Möglichkeit von Großspenden einschränken. Diese kann die Unabhängigkeit der Partei gefährden, den Eindruck der Befangenheit erwecken und Raum für geförderte Lobbypolitik schaffen. Überschreiten die Spenden einer Person die Grenze von 2000 € pro Jahr, werden diese und alle weiteren Spenden zügig veröffentlicht. Dies wahrt unsere Transparenz gegenüber Wählern und Öffenlichkeit, ohne die Daten von jedem kleinen Spender zu veröffentlichen.

Dieser Antrag ist schon länger bei mir in der Pipeline und nicht abhängig von aktuellen Ereignissen. Allerdings zeigen diese die Bedeutung des Themas.

Zu dem Thema gibt es eine ältere Drucksache des deutschen Bundestages mit mehreren Gutachten: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/067/1406711.pdf

Nennenswert sind insbesondere die Seiten 12, 17, 43 und 70. Die Gutachter haben teilweise unterschiedliche Auffassungen. Das Thema bietet verschiedene Blickwinkel (Transparenz, Unabhängigkeit der Parteien, Aufgaben der Parteien, Verwuzelung in der Bevölkerung,...)

Zu beachten wäre, dass dort das Argument geführt wird, man könne einmal gesetzte Obergrenze aus populistischen Gründen nicht mehr anheben, auch wenn dies nötig oder sinnvoll wäre. Dies sollte von uns vorher durchgekaut werden.

Ich fände es gut, wenn der betroffene Schatzmeister sich äußern könnte, weil er als freiwillig engagierte Person auch damit klar kommen muss und nicht übergangen werden sollte.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Innerhalb von 3 Tagen? Was ist wenn der Schatzmeister im Urlaub oder krank ist, etc. Ersetze das bitte durch "unvollzüglich" - das ist juristisch klar definiert und trift den Sinn eher. -- Michi 21:07, 20. Jan. 2010 (CET)
    • Meinst du "unverzüglich"? CEdge 10:34, 21. Jan. 2010 (CET)
  • Argument 2
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