Archiv:Antragsfabrik Bayern/Ordnungsmaßnahmen II

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Entwurf für einen Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.


Antrag

Dieser Antrag wurde zum 3. Landesparteitag Bayern (2009) eingereicht, dort allerdings nicht behandelt und vertagt. Deshalb darf der Wortlaut des Antragstexts nicht mehr verändert werden. (Die Begründung schon)

Änderungsantrag Nr.
(offen) Alt: 23
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
Satzung des Landesverband Bayern / § 6
Beantragte Änderungen

FOLGENDEN PUNKT ÄNDERN:

"Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene."

VORGESCHLAGENE ÄNDERUNG:

"Die Regelungen zu Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten auch auf Landesebene. §6 Abs. 3 der Bundessatzung wird folgendermaßen ergänzt übernommen: Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen im Bezug auf Mitglieder des Landesverbands Bayern bis auf den Ausschluss werden vom Bundesvorstand oder dem Landesvorstand angeordnet. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Bundesvorstand oder der Landesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. "

Begründung

Das ist ein Gegenantrag zu der vorherigen Variante. Dabei wird dem Landesvorstand explizit das Recht gegeben, gegenüber Mitgliedern des LV Bayern (aber nicht anderer LVs!) Ordnungsmaßnahmen zu verhängen.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Hierfür gab es schon eine Diskussion zum letzten Landesparteitag. Bitte hier fortführen.

  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
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