Archiv:Antragsfabrik Bayern/Finanzordnung Leumundsprüfung
| Dies ist ein Entwurf für einen Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
Inhaltsverzeichnis
Antrag
Dieser Antrag wurde zum 3. Landesparteitag Bayern (2009) eingereicht, dort allerdings nicht behandelt und vertagt. Deshalb darf der Wortlaut des Antragstexts nicht mehr verändert werden. (Die Begründung schon)
- Änderungsantrag Nr.
- (offen) Alt: 11
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Finanzordnung des Landesverbands Bayern / § 8 (7)
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschliessen, dass der §8 (7) der Finanzordnung des Landesverbandes Bayern von ursprünglich
(7) Der Vorstand kann Dritte zur Spendenerhebung bevollmächtigen. Diese Dritten haben lückenlos die Spendenquellen aufzuzeichnen und anzugeben.
in folgenden Wortlaut geändert wird:
(7) Der Vorstand kann Dritte zur Spendenerhebung bevollmächtigen. Bevor die Bevollmächtigung erfolgt, hat der Vorstand den einwandfreien Leumund der zu bevollmächtigenden Person zu prüfen. Die bevollmächtigte Person hat alle Spendenquellen lückenlos aufzuzeichnen und anzugeben. Für fehlende Spendeneinnahmen als auch für fehlende Quellangaben haftet die bevollmächtigte Person. Unterlässt der Vorstand die ordentliche Leumundsprüfung haftet der Vorstand für Fehler der bevollmächtigten Person.
- Begründung
ANTRAG WIRD NOCH UMFORMULIERT! Bei der Bevollmächtigung von Dritten zur Einnahme von Spendengeldern ist sicher zu stellen, dass es sich um vertrauenswürdige Personen handelt. Die Vertrauenswürdigkeit kann nur dann gegeben sein, wenn von der Person ein einwandfreier Leumund bekannt ist. Personen bei denen ein solcher Leumund fehlt, darf unter keinen Umständen Spendengelder anvertraut werden, da die Gefahr der Unterschlagung bei größeren Spendengeldern, aber auch bei kleinen Spenden zu groß ist. Gelegenheit macht Diebe und diese machen auch nicht innerhalb der Partei halt. Hier auf eine gutgläubige Bevollmächtigung zu vertrauen kommt einer Naivität gleich, die sich die Partei nicht leisten darf. Ferner müssen die Beauftragten auch für Fehler haften und entsprechenden Schadenseratz leisten. (in Anlehnung §266 StGB i.V.m §823 BGB)
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ValiDOM 18:01, 7. Dez. 2009 (CET)
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- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Hierrüber gab es schone eine Diskussion zum letzten Landesparteitag. Bitte hier fortführen.
- Der Antragssteller schreibt in seinem Antrag, er würde diesen noch umformulieren. Leider ist dies nicht mehr möglich. Deshalb sollten wir ihn ablehnen, damit der Antragssteller einen neuen (überarbeiteten) Antrag stellen kann. ValiDOM 18:01, 7. Dez. 2009 (CET)
- Argument 2
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