Archiv:Antragsfabrik Bayern/Delegiertenordnung

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.


Antrag

Dieser Satzungsänderungsantrag wurde zum 3. Landesparteitag Bayern (2009) eingereicht und dort verworfen. Er gilt aber per anschließendem Parteitagsbeschluss als ständig eingereicht und kann daher auf zukünftigen Parteitagen mit satzungsändernder (2/3) Mehrheit beschlossen werden. Der Wortlaut des Antragstexts darf nicht mehr verändert werden. (Die Begründung schon)

Änderungsantrag Nr.
(offen) Alt: 18
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
Satzung des Landesverband Bayern / § 9b Abs. 1 (Der Landesparteitag)
Beantragte Änderungen

FOLGENDEN PUNKT ÄNDERN:

(1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.


SOLL GEÄNDERT WERDEN:

(1) Der Landesparteitag ist die Mitglieder- und Delegiertenversammlung auf Landesebene. Näheres zu den Delegierten regelt eine vom Landesparteitag beschlossene Delegiertenordnung, die Teil der Satzung ist.


Landesdelegiertenordnung:

§ 1 Stichtag und Amtszeit

(1) Der Stichtag ist der 1. Januar eines jeden Jahres.

(2) Die Amtszeit der Delegierten beginnt mit dem 1. März und dauert ein Jahr.

(3) Beginnend mit dem 1. November eines jeden Jahres kann sich jeder Pirat bei seinem Bezirksverband als Selbstvertretungspirat für die darauffolgende Amtszeit der Delegierten vermerken lassen. Der Landesverband erinnert bis zum 15. Oktober jeden Piraten via E-Mail an seine hinterlegte Adresse an diese Möglichkeit.

(4) Zum Stichtag erfasst der Landesverband für jeden Bezirk die nicht als Selbstvertretungspiraten gemeldeten Piraten.

(5) Jeder Bezirksverband erhält proportional zu seinem Anteil an nicht als Selbstvertretungspiraten gemeldeten Mitgliedern einen Anteil der 100 Delegierten zugewiesen. Die Zahl der Delegierten wird mathematisch gerundet. Abweichung von der Gesamtzahl der Delegierten durch Rundung ist zulässig.

§ 2 Wahl der Delegierten

(1) Die Bezirksverbände wählen gemäß ihrer eigenen Satzung aus ihrer Mitgliederschaft ihre Delegierten. Selbstvertretungspiraten haben hierbei kein aktives Wahlrecht. Bis zu einem Viertel der Delegierten können Kraft ihres Amtes bestimmt sein, d.h. mindestens drei Viertel müssen als solche gewählt werden.

(2) Die Bezirksverbände können über die ihnen zugewiesene Zahl hinaus Ersatzdelegierte bestimmen. Ersatzdelegierte haben das Recht, verhinderte Delegierte auf dem Landesparteitag zu vertreten.

(3) Wählt ein Bezirk bis zum Beginn der neuen Amtszeit keine neuen Delegierten, so ernennt der Landesvorstand bis zu dieser Wahl kommissarisch Delegierte. Diese kommissarischen Deligierten sollen sich nach Möglichkeit aus den bisherigen Delegierten des Bezirkes zusammensetzen.

(4) Unverzüglich nach der Wahl der Delegierten, spätestens am 28. Februar meldet der Bezirksvorstand die Delegierten an den Landesverband.

§ 3 Berechnung des Stimmrechts

(1) Die Delegierten der Bezirksverbände sowie die Selbstvertretungspiraten sind stimmberechtigte Mitglieder des Landesparteitags. Ist ein Delegierter auch Selbstvertretungspirat, so gilt er ausschließlich als Delegierter. Alle anderen Piraten sind nicht stimmberechtigt, aber teilnahmeberechtigt.

(2) Jeder Selbstvertretungspirat hat eine Stimme.

(3) Die Anzahl der Stimmen der Delegierten berechnet sich aus der Anzahl der nicht als Selbstvertretungspiraten gemeldeten Piraten im Landesverband geteilt durch die Anzahl der Delegierten. Die Anzahl der Stimmen der Delegierten wird mathematisch gerundet.

(4) Die Regelungen der Bundessatzung kommen entsprechend zur Anwendung, d.h. Delegierte und Selbstvertretungspiraten sind nur dann stimmberechtigt, wenn sie nicht mit dem Mitgliedsbeitrag in Verzug sind.

§ 4 Beschlussfähigkeit des Parteitags

(1) Der Landesparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller zugeteilten Delegierten anwesend sind.

§ 5 Beendigung des Delegiertenamts

(1) Das Amt des Delegierten endet mit Rücktritt, Tod, Ende der Amtszeit, Amtsenthebung oder Austritt aus der Partei.

(2) Scheidet ein Delegierter während der Amtszeit aus dem Amt, so ernennt der Bezirksvorstand wenn möglich einen Ersatzdelegierten zum neuen (Voll-)Delegierten. Ist kein Ersatzrdelegierter verfügbar, so ernennt der Bezirksvorstand ein Mitglied des Bezirksverbandes zum kommissarischen Delegierten bis zur nächsten Wahl.

§ 6 Sonderregelungen

(1) Ist lediglich ein Selbstvertretungspirat anwesend, so ist die geheime Wahl unter Verschluss durchzuführen. Alle an der Auszählung Beteiligten sind dann zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet. Bei Verletzung der Schweigepflicht hat der Landesvorstand dem Betreffenden automatisch die Fähigkeit zur Bekleidung eines Parteiamts auf Lebenszeit abzuerkennen.

(2) Sind lediglich zwei Selbstvertretungspiraten anwesend, so ist die geheime Wahl ebenfalls unter Verschluss durchzuführen. Selbstvertretungspiraten dürfen dann nicht an der Auszählung beteiligt sein.

Begründung

Bayern hat vor kurzem die 1000 Mitglieder-Marke durchbrochen, Tendenz steigend. Es ist bereits jetzt nicht mehr nöglich, allen Piraten eine Teilnahme am Parteitag zuzusichern. Eine Delegationsregelung, die Vertretung von Nichtanwesenden erlaubt, ist daher zwingend nötig. Die Landesdelegiertenordnung ist Teil dieses Antrages, sie erlaubt es, Delegierter und SV-Pirat zu sein, auf dem Parteitag muss ein aktiver Delegierter dann aber auf sein SV-Stimmrecht verzichten. Delegierte wählen darf er fairerweise auch nicht.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker
  2. Siegfried Kiermayer
  3. Spencer
  4. Holger Klatt
  5. Anthem und die Dauereinreichung muss auch weg. Ist ja sonst wie eine EU-Verfassung.
  6. Du?

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Hierfür gab es schon eine Diskussion für den letzten Landesparteitag. Bitte hier fortführen.

  • Argument 1
    • Antwort zu 1
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