Archiv:Antragsfabrik Bayern/Änderung Einladungsform II
| Dies ist ein Entwurf für einen Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
Inhaltsverzeichnis
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- (offen) Alt: 15
- Beantragt von
- {{{Antragsteller}}}
- Betrifft
- Satzung des Landesverband Bayern / § 9b Abs. 2 (Der Landesparteitag)
- Beantragte Änderungen
FOLGENDEN PUNKT ÄNDERN:
(2) (...) Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief oder Fax) mindestens 4 Wochen vorher ein.
SOLL GEÄNDERT WERDEN:
(2) (...) Der Vorstand lädt jedes Mitglied durch Bekanntmachung auf der Website des Landesverbandes Bayern mindestens 6 Wochen vorher ein. Die niedrigeren Gliederungen werden darüber informiert und verbreiten die Einladung auf die bei ihnen üblichen Wege.
- Begründung
Mehr als eine Einladungsmöglichkeit macht rechtlich angreifbar, eine Ankündigung ist dagegen gemäß dem Vereinsrecht legitim und am flexibelsten: wir müssen keine kostspieligen und arbeitsaufwändigen Brief-Einladungen versenden, können aber trotzdem auf allen erdenklichen Wegen die Nachricht weiterverbreiten. Ich verweise auf den analogen Antrag zur Bundessatzung: Bundesparteitag_2009.1/Satzungsänderungsanträge/S/SA3. Der Bundesparteitag hat diesen Vorschlag entgegen dem Widerstand all derjenigen abgelehnt, die bisher und von nun an die Arbeit machen müssen. Dies sollte sich in Bayern nicht wiederholen.)
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Eine Diskussion hierzu gab es schon zum letzten Landesparteitag. Bitte hier fortführen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
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