Archiv:2013/AG Bildung/Meinungsbild Bundesangelegenheit
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Meinungsbild
Diese Seite soll die Pro/Contra Argumente für eine Übernahme der Gesetzgebungskompetenz im Bereich Bildung durch den sammeln und ein Stimmungsbild unter den Aktiven AG Piraten einholen.
Pro Bundesangelegenheit
Bildung soll Bundessache werden weil:
- Kinder sollten gleich behandelt werden: Der Wohnort darf nicht ausschlaggebend darüber sein, welche Bildung ein Kind erhält
- Um die Mobilität der Eltern zu fördern müssen die Nachteile für die (schulpflichtigen) Kinder bei einem Umzug zwischen Bundesländer reduziert werden (Die Freizügigkeit in Deutschland sollte nicht durch Schulpflichtige Kinder eingeschränkt werden) Quelle: Artikel 11 GG (Steto123)
- Frage: Warum sollte (auch aus Nachhaltigkeits- und Ressourcenschutzgesichspunkten her betrachtet) Mobilität gefördert werden?
- Gegenfrage: Warum sollte - so wie im Moment - Mobilität verhindert werden, wenn sie doch bei der jetzigen Arbeitsmarktsituation gerade erwartet wird? Was ich damit meine ist: Wenn wir möchten, dass jeder zumindest die Möglichkeit hat, dorthin zu gehen, wo er am meisten benötigt wird (arbeitsplatzmäßig), sollten wir diese Hemmungen mindern.
- Frage: Warum sollte (auch aus Nachhaltigkeits- und Ressourcenschutzgesichspunkten her betrachtet) Mobilität gefördert werden?
- Durch einheitliche Prüfungen lassen sich die Prüflinge besser (durch potentielle Arbeitgeber/Hochschulen) vergleichen
- Durch einheitliche Prüfungen lassen sich auch die Lehrkräfte und Lehrbedingungen (!) besser Bundesweit vergleichen. Da es ja im Moment ein Geldgefälle beim Bildungsetat gibt, kann man dann sehen: Wo ist Verbesserungsbedarf notwendig (Lehrernachschulungen, mehr Nachhilfeförderung...) --(Chriss F.)
- Schulbücher etc. werden billiger wenn man sie in höherer Anzahl druckt (ein Lehrplan für Deutschland)
- Änderungen in der Bildungspolitik würden sich viel schneller aufs ganze Land auswirken
- Der Punkt ist mir nicht so klar? Tut es das denn Heute überhaupt und ist das gut oder schlecht? --Bernd 'eckes' Eckenfels 02:13, 11. Okt. 2009 (CEST)
- Ich meinte folgendes: Wenn man feststellt das hier und da bei deutschen Kindern Lücken sind, bzw. dass z.B. in bestimmten Berufsgruppen Fachkräfte fehlen|Pisa schlecht bei Mathe war..., könnte man dies dann Bundesweit steuern, indem man einfach sagt: Nächstes Jahr, dürfen die Schüler in der 8. Klasse das Nebenfach "Maschinenbau" belegen. Oder: Es gibt eine Computerspiele Diskussion in der Gesellschaft, also: Diese Spiele im Unterricht ansprechen und z.B. mal von ganz anderer Seite da ran gehen, um nicht alles zu verschweigen (ich bin KEINER von den Computerspieleverbietenwollern, finde aber, man kann es ruhig offen ansprechen)...also eben Tendenzen abfedern, schnell und bundesweit (als Beispiele, ich hoffe es kommt rüber was ich meine) --(Chriss F.)
- Der Punkt ist mir nicht so klar? Tut es das denn Heute überhaupt und ist das gut oder schlecht? --Bernd 'eckes' Eckenfels 02:13, 11. Okt. 2009 (CEST)
- Bürokratieabbau begünstigt
- Für (landesfinanzierte) Hochschulen die mit (bundesfinanzierten) Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten wollen dies einfacher wird (siehe das Sondergesetz für das KIT Karlsruhe)
- EU Harmonisierung ist einfacher durchzusetzen (gut)
Pro Landessache
Bildung soll Landesangelegenheit bleiben, weil eine Zentralisierung:
- Die Prüfungslogistik erschwert (Gleichzeitiger Termin trotz unterschiedlichen Ferien)
- Frage: Muss denn bundeseinheitlich (terminlich) geprüft werden oder reicht es aus nach bundeseinheitlichen Standards zu prüfen schon aus? (Steto123)
- Ich bin eigentlich schon dafür, da alle exakt die gleichen Prüfungsaufgaben gestellt bekommen müssen, damit dieser Nationale Vergleich bezüglich Leistungen (und Förderbedarf) noch gewährleistet ist. --(Chriss F.)
- Frage: Muss denn bundeseinheitlich (terminlich) geprüft werden oder reicht es aus nach bundeseinheitlichen Standards zu prüfen schon aus? (Steto123)
- Zentrale Karteien für Lehrer und Schüler erfordert (Datenschutz)
- Frage: Wird dies wirklich benötigt? (Steto123)
- nicht den unterschiedlichen Bedürfnissen (soziale Voraussetzungen) der Schulen entspricht
- viele Arbeitsstellen in der Verwaltung kosten könnten
- Frage: Nur weil bundeseinheitlich gearbeitet wird, muß weiterhin verwaltet werden. Definitv werden nur die Minisiterien betroffen sein, der Umfang hängt dabei von dem Bildungssystem an sich ab (Steto123)
- Pluralismus beschränkt (keine Vergleichbarkeit mehr von untersch. Schulsystemen)
- Frage: Ist das gut oder schlecht? Pluralismus kann ja in Form verschiedener Schulformen ( staatlich, Montessorie, Sudbury etc.) gepfelgt werden (Steto123)
- eine komplexe Umverteilung der Haushalte erfordert
- eine GG Änderung erfordert (Für Bildung gibt es keine GG Regelung, daher (Art. 30 GG) haben Länder die Kulturhoheit)
- EU Harmonisierung zu einfach macht (schlecht)
- Regionale Schwerpunkte im Lehrplan verdrängt
- Frage: Ist das zwingend so? (Steto123)
- Man kann ja einen Kernlehrplan erstellen (Pflichtfach|bundeseinheitlich, z.B.: Deutsch, Mathe, Englisch), einen Rahmenlehrplan (Pflichtfach|Regionseinheitlich, Beispiel: Es gibt ein Fach "Heimatkunde", aber die Thüringer Lernen dort über Thüringen, Bayern über Bayern...) und einen Profillehrplan (Schulspezifisch, sodass sich jede Schule noch auf bestimmte Themen spezialisieren kann. Ob diese Themen dann in einem "Bundespool" liegen, kann man ja noch überlegen). Auf dem Zeugnis sieht man dann als Außenstehender aber genau, in welchen Fächern eine Bundesweite Prüfung abgelegt wurde (Kernlernplan), Regionsweite Prüfung (Rahmenlehrplan) und eine Schulische... Aber das nur als Idee. --(Chriss F.)
- Frage: Ist das zwingend so? (Steto123)
Die Möglichkeit dass Länder (unter Koordination des Bundes) zusammenarbeiten (Kultusministerkonferenz; Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung) und somit einheitliche Regelungen vornehmen ist in dieser Option natürlich enthalten. Trotz dieser Option gab es aber bisher wenig Einigkeit.
- Unterschiedlichen Voraussetzungen kultureller, sozialer oder ethischer Natur in den Ländern müssten vereinheitlicht werden (z.B. der Streit Gesamtschule vs. gegliederte Schule - Schulstrukturdebatte). Deren mittlerweile wohl 40jähriger ergebnisloser Verlauf hat ja erst zur Föderalisierung des Bildungswesens geführt.
Meinungsbild
Bitte jeder selbst ein/austragen, Stimme darf auch geändert werden, vorerst kein Endtermin.
Bundesangelegenheit
Du bist dafür dem Bund die Kompetenz zu geben und dafür zu sorgen dass das Schulsystem vereinheitlicht werden kann.
Landesangelegenheit
Du findest die Entscheidungshoheit in der Bildung sollte weiterhin Landesangelegenheit sein.
- du?
Alternativlösung
Du strebst eine Reform an die eine komplett andere, vom Gesetzgeber losgelöste Lösung sieht.
- du? (und welche?)
Unentschlossen
Du hast dir noch keine Meinung gebildet oder willst dich damit nicht befassen.
- eckes
- du?
Bullshit
Du bezweifelst die Neutralität der Fragestellung an oder findest dich nicht in den Antwortmöglichkeiten wieder. (Bitte genau begründen damit wir die Fragestellung anpassen können).
- du? (und warum?)
- [Benutzer: 1000Sunny | 1000Sunny] ich bin der Meinung Bildung sollte Bundesangelegenheit werden um gewisse Grundrechte festzulegen, die die Länder nicht aufheben dürfen - verabscheue aber den Grund "bessere Vergleichbarkeit" - ich weiß, dass das der aktuelle Trend ist, aber er ist pädagogischer Unsinn und untergräbt die Menschenwürde
Offene Fragen
Einheit des deutschen Schulwesens
Im BW SchulG gibt es einen §22 - Weiterentwicklung des Schulwesens. In diesem werden Schulversuche zur Erprobung von neuen Organisationsformen erlaubt. Insbesondere auch zur "Wahrung der Einheit des deutschen Schulwesens". Gibt es für diesen Beriff eine Definition? Ich kann mir vorstellen dabei geht es auch um die Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse? --Bernd 'eckes' Eckenfels
Fakten und Quellen
Gesetzesgrundlagen
- Artikel 7 Grundgesetz
- Artikel 141 Grundesetz -
Bremer Klausel (auch Westberlin) - Art.30 GG, Art.70 GG - allgemeinen und gesetzgeberischen Kompetenzvermutung für die Länder
- Artikel 141 Grundesetz -
- nach Bundesland
- Baden-Württemberg: SchulG
- Hessem: Verfassung des Landes Hessen (Art. 56 und 59); HSchG
- ... Quelle z.B:
Schulpflicht#Heutige_Rechtslage