Archiv:2011/AG Sozialstaat und Unterhalt

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Die AG Sozialstaat & Unterhalt ist noch in Gründung. Wer mitmachen möchte, schreibe mir bitte eine Nachricht oder sei im Wiki aktiv.

Programm zum Thema Sozialstaat & Unterhalt

1. Wir verstehen die Piratenpartei als Partei, die für die Freiheit des selbstverantwortlichen Individuums auftritt. Das Individuum ist nur für sich selbst verantwortlich (evtl. Ausnahme: minderjährige Kinder) und ist keinem anderen zu Unterhalt verpflichtet.

2. Das gegenwärtige deutsche Sozial- und Unterhaltsrecht ist weit davon entfernt, dem Individuum seine Freiheit zu lassen:

- Unterhaltspflicht von erwachsenen Kindern für ihre Eltern - auch wenn die Eltern es versäumt haben, sich fürs Alter abzusichern. Dies tritt vor allem im Zusammenhang mit Pflegebedarf auf. Wie in Schweden darf es keine gesetzliche Unterhaltspflicht zwischen erwachsenen Menschen geben.

- Unterhaltspflicht für Ex-Ehegatten. Die Einverdienerehe nach der Tradition der alten Bundesrepublik und das darauf abgestimmte Scheidungsrecht führt trotz angeblicher Reform nicht zur Selbstverantwortung der geschiedenen Ehegatten. Denn viele Härtegründe verhindern das Auslaufen des Unterhalts, z. B. fehlende Chancen auf dem Arbeitsmarkt, Krankheiten, auch nach der Ehe entstandene Risiken. Wie in Schweden darf es keine gesetzliche Unterhaltspflicht zwischen erwachsenen Menschen geben.

- Unterhaltspflicht für die Betreuung eines Kindes. Wäre ein gemeinsames Sorgerecht in der deutschen Rechtspraxis möglich, könnte auch eine gemeinsame Betreuung getrennt lebender Elternteile in Deutschland Standard werden. Dann würde auch die Begründung entfallen, dass ein erwerbstätiger Elternteil einen betreuenden nicht erwerbstätigen Elternteil finanziell unterhalten muss. In kaum einem Land gibt es so starke Unterhaltspflichten wie in Deutschland. Wie in Schweden darf es keine gesetzliche Unterhaltspflicht zwischen erwachsenen Menschen geben.

- Unterhaltspflicht für studierende volljährige Kinder. BaföG sollte immer elternunabhängig sein. Wie in Schweden darf es keine gesetzliche Unterhaltspflicht zwischen erwachsenen Menschen geben.

3. Das deutsche Sozial- und Unterhaltsrecht muss individualisiert werden. Ein Erwachsener Mensch ist nur für sich selbst verantwortlich.

Bitte ergänzen!

Falls es Interessenten an der weiteren Ausarbeitung gibt, würde ich gern im Juli oder August ein Treffen in Berlin veranstalten!