Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Zuständigkeit des Bundesvorstandes
| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Zuständigkeit des Bundesvorstandes
- Änderungsantrag Nr.
- T095
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt A: §9a (2)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, hinter die Worte "Der Bundesvorstand vertritt die" die Worte "Bundesebene der" sowie hinter die Worte "der Parteiorgane" die Worte "der Bundesebene" einzufügen.
- Begründung
Hier muss explizit gesagt werden, das der Bundesvorstand diese Aufgabe NUR für die Bundespartei übernimmt und auch nur Beschlüsse der Organe der Bundespartei für ihn bindend sind.
Vor der Änderung'
(2) Der Bundesvorstand vertritt die Piratenpartei Deutschland nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane.
Nach dieser Änderung
(2) Der Bundesvorstand vertritt die Bundesebene der Piratenpartei Deutschland nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane der Bundesebene.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Zusammenfassung?
Kann man denn nicht all dise "Schönheitskorrekturen" zuusammenfassen? Das würde einiges an Zeit sparen. --Trias 18:21, 9. Apr. 2010 (CEST)
Wesentlich?
Ist denn diese Änderung wirklich wesentlich? Andena 12:05, 11. Apr. 2010 (CEST)