Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Wahlrecht Ort
| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Ort der Wahlrechtsausübung
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / §4 (4)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, dass der Ort der Wahlrechtsausuebung nicht mehr mit dem der Partei angezeigten Wohnsitz übereinstimmen muss.
Alte Fassung:
Neue Fassung:
- Begründung
Da bezüglich der Mitgliedschaft Gliederungswahlfreiheit herrscht [= man muss nicht in dem Verband, in dem man seinen [Haupt]Wohnsitz hat, Mitglied werden], ist es widersprüchlich, nur am angegebenen Wohnsitz auch Wahlrecht zu haben; eine Mitgliedschaft ohne Wahlrecht ist schließlich recht nutzlos.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
Verständnis Frage
Wie ist das gemeint? Kann sich ein Verband irgendwelche Mitglieder für eine (bestimmte) Wahl "ausleihen"? Bitte ein erklärendes Beispiel, vielen Dank. --Idee 22:05, 24. Feb. 2010 (CET)
- Ich versuche es mal: Momentan ist es so, dass man in genau einer Untergliederung einer Ebene [Land, Kreis, Ort etc.] Mitglied sein kann. Diese kann man sich jedoch aussuchen; sie muss also nicht mit dem tatsaechlichen Wohnsitz uebereinstimmen [Beispiel: Ich wohne in Bayern, bin aber Mitglied in Schleswig-Holstein]. In der selbst gewaehlten Gliederung hat man dann auch Stimmrecht [in diesem Fall: Schleswig-Holstein].
- Der Antrag soll nun das gleiche auf alle Untergliederungen uebertragen. Wenn ich nun, da Mitgliedschaft im LV-SH, Mitglied in einem dortigen KV bin - ohne dort zu wohnen, da ich ja in Bayern wohne - sollte ich also auch in genau diesem KV Wahlrecht haben und nicht in Bayern. Zumal ich in Bayern dann genauso wenig abstimmen duerfte, da ich kein Mitglied des dortigen LVs [und damit KVs] bin.
- Ich hoffe, die Erklaerung ist einigermassen verstaendlich... --Yuri 13:49, 25. Feb. 2010 (CET)
Gesetzliche Regelung
Ich würde hier explizit noch hinschreiben: "Es sei denn ein Gesetz schreibt eine andere Regelung vor". Gemeint ist, die Aufstellung von Direktkandidaten etc. für Wahlen. Dort gilt nämlich immer der Erstwohnsitz, egal ob auch Mitglied des Gebietsverbandes ist. Ist zwar nur Kosmetik, aber vielleicht ganz brauchbare. Benjamin Stöcker
- Gesetz > Satzung. Im Zweifel müssen wir eh das machen was das Gesetz vorschreibt, zumindest wenn es klar geregelt ist. Aber gut, man kann es gerne einfügen... --Trias 13:33, 25. Feb. 2010 (CET)