Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Wahlrecht Ort
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| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Ort der Wahlrechtsausübung
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / §4 (4)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, dass der Ort der Wahlrechtsausuebung nicht mehr mit dem der Partei angezeigten Wohnsitz übereinstimmen muss.
Alte Fassung:
Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)
Neue Fassung:
(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied im zuständigen Gebietsverband ist und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)
- Begründung
Da bezüglich der Mitgliedschaft Gliederungswahlfreiheit herrscht [= man muss nicht in dem Verband, in dem man seinen [Haupt]Wohnsitz hat, Mitglied werden], ist es widersprüchlich, nur am angegebenen Wohnsitz auch Wahlrecht zu haben; eine Mitgliedschaft ohne Wahlrecht ist schließlich recht nutzlos.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ?
- ...
Diskussion
- die bisherige Diskussion findet sich hier
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
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