Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Trennung innerer und äußerer Sicherheit / Bundeswehr im Inneren
| Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Änderungsantrag Nr.
- T081
- Beantragt von
- unbekannt
- Programm
Wahlprogramm/Parteiprogramm
- Schlagworte Pro
- Schlagworte Contra
- Beantragte Änderungen
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Primäre Aufgabe der Bundeswehr ist die Verteidigung des deutschen Hoheitsgebietes bei einem Angriff von außen. Einsätze im Inneren, insbesondere polizeiliche, sind daher abzulehnen.
Ausnahmen für Einsätze im Ausland können - wenn überhaupt - lediglich
- Beobachter- und Friedensmissionen der Vereinten Nationen, die jeweils einer Resolution des UN-Sicherheitsrates bedürfen
- Humanitäre Hilfseinsätze, die keinen Einsatz militärischer Gewalt erfordern
- NATO-Missionen
sein.
Ausnahmen für Einsätze im Inneren können - wenn überhaupt - lediglich:
- Einsätze gemäß GG (Art. 87b) bei Gefahren für die Freiheitlich demokratische Grundordnung
- Katastrophenschutzeinsätze
- Luft- und Seenot-Rettungseinsätze, sofern hierfür keine gleichwertige zivile Einrichtung geschaffen wird
- Seeaufklärung zur Bekämpfung von Umweltkatastrophen
- die Übernahme der im Grundgesetz geregelten, im Rahmen anderweitig gestatteter Einsätze notwendigen, polizeilicher Aufgaben
sein. Mit Ausnahme des ersten Punktes sind Einsätze gegen Menschen zu verbieten.
- Begründung
- Der Antrag lässt Ausnahmen zu, damit über diese gesondert abgestimmt werden kann. Er legt NICHT fest, dass diese Ausnahmen zulässig sein müssen.
- Einsätze zum Schutze der FDGO sind KEINE Einsätze gegen Terroristen oder Kriminelle, sondern dann erlaubt, wenn der Bestand der Bundesrepublik und ihrer freiheitlichen Ordnung in Frage gestellt ist, z.B. wenn sich eine (inländische) Guerillaarmee bildet. (Die Unabhängigkeitserklärung Bayerns wäre ein Grenzfall, aber vermutlich immer noch nicht gedeckt, da die BRD in diesem Fall weiter existiert.)
- Ausgeschlossen sind außerdem Einsätze bei Demonstrationen. (Wie z.B. in Heiligendamm geschehen.)
- Katastrophenschutzeinsätze könnten den Einsatz von Waffensystemen, z.B. zur Sprengung eines Staudammes oder zur Aufklärung von Gefahrenlagen erfordern. Deswegen die Formulierung "gegen Menschen".
- Seenot-Rettung sollte jedem klar sein. Die Kosten hierfür sind niedriger, da das Gerät ohnehin von der BW gepflegt wird. Wir wollen dennoch den Weg zu einer Küstenwache nach amerikanischem Vorbild offenlassen.
- Luft-Rettungseinsätze sind z.B. Flüge von Rettungshelikoptern bei schwerem Wetter (bei dem zivile nicht mehr fliegen können.)
- Die Bundeswehr darf natürlich den Verkehr regeln, wenn dies im Rahmen eines Einsatzes im Inneren notwendig ist. Da dies, ebenso wie der Schutz ihrer eigenen Einrichtungen als polizeiliche Aufgabe aufgefasst werden kann, verbieten wir dies mit DIESEM Antrag nicht.
- Neben Umweltkatastrophen gibt es noch Seeaufklärung zur Bekämpfung des Schmuggels. Diese gehört unserer Ansicht nach verboten, da sie eine unzulässige Vermengung von Polizei- und Bundeswehreinsätzen darstellt.
- (Der Fall eines Bürgerkrieges kann beliebig philosophiert werden, ist aber ein Extremfall, in dem z.B. die BRD in zwei Teile mit zwei Teilarmeen zerfallen sein könnte, die beide für sich beanspruchen... - und daher nicht sinnvoll zu diskutieren.)
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ValiDOM (Auch wenns Status quo ist, stellen wir uns so gegen die Ausweitung der Einsätze im Inland)
- Bauhausmensch
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
ist status Quo
das ist keine strikte Trennung, sondern Status quo. --Trias 09:16, 16. Apr. 2010 (CEST)
- Status Quo ist, dass die Polizei regelmäßig die Dienste der BW in Anspruch nimmt, um ihre Aufgaben zu erfüllen, z.B. Tornados zur Luftaufklärung in Heiligendamm und weitere Geschichten, von denen ich nicht weiß, ob ich sie hier erzählen darf. Und das gehört verboten. Datenritter 08:31, 16. Apr. 2010 (CEST)
- Amtshilfe ist in Art 35 GG geregelt. --Trias 09:16, 16. Apr. 2010 (CEST)
- Sollten wir vielleicht ergänzen, dass die PP die strikte Einhaltung des GG fordert? Ich befürchte, dass die Schäublisten das für "interpretierbar" halten... Datenritter 08:42, 16. Apr. 2010 (CEST)
Argument 2
...