Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Streichung Generalsekretär
| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Streichung des Generalsekretärs
- Änderungsantrag Nr.
- T043
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt A: §9a (10)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt in §9a (10) den Text ", Generalsekretärs" zu streichen.
- Begründung
Seit dem Bundesparteitag 2009 gibt es im Vorstand keinen festen Posten des Generalsekretärs mehr. Bei strenger Auslegung der Satzung ist der Vorstand ohne diesen Antrag sofort nachdem er gewählt wurde handlungsunfähig.
Alte Fassung
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden, Generalsekretärs oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
Neue Fassung
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
- Achtung Kollisionen
„* Antragsfabrik/Bundesvorstand1
- [[Antragsfabrik/Bundesvorstand2“ kann nicht als Seitenname in diesem Wiki verwendet werden.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Benjamin Stöcker (Unter Vorbehalt, dass der Buvo nicht vergrößert wird)
- -- Warui 18:18, 15. Mär. 2010 (CET) wie der über mir
- Gerd Fleischer - Hört sich jetzt zumindest mal vernünftig an.
- Andreas Heimann 14:42, 21. Mär. 2010 (CET)
- Bragi 17:48, 21. Mär. 2010 (CET)
- Laird_Dave 17:53, 21. Mär. 2010 (CET)
- Sebastian Pochert 19:11, 21. Mär. 2010 (CET)
- jyw
- Thomas F
- Trias
- Simon Weiß
- Nati2010 17:09, 30. Mär. 2010 (CEST)
- ValiDOM (Unter Vorbehalt, dass der Buvo nicht vergrößert wird)
- --Buccaneerps 23:05, 31. Mär. 2010 (CEST)
- MichaelG 03:01, 1. Apr. 2010 (CEST)
- Aratec 07:42, 1. Apr. 2010 (CEST)
- Nicole.Saubus 08:49, 1. Apr. 2010 (CEST)
- Bernd 'eckes' Eckenfels 02:56, 2. Apr. 2010 (CEST)
- Sbeyer 17:00, 2. Apr. 2010 (CEST)
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Gerald Ich bin dafür, wieder einen festen Generalsekretär einzuführen
- Mean2u 14:40, 2. Apr. 2010 (CEST) - ich schließe mich Gerald an
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
...