Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Schulpflicht statt Bildungspflicht

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{{Antragsfabrikat | Antragssteller = 1000Sunny | Titel = Schulpflicht statt Bildungspflicht | Kurzbeschreibung = Dem Parteiprogramm möge unter dem Punkt Bildung folgender Abschnitt als Ausarbeitung des korrelierenden Punktes im NRW-Wahlprogramm hinzugefügt werden; Die Partei spricht sich für eine Beibehaltung der bestehenden allgemeinen Schulpflicht und gleichzeitig gegen eine Bildungspflicht aus. | Programm = Parteiprogramm | Schlagworte Pro = Bürgerrechte, Kindersicherheit, Verhindern von Parallelgesellschaften | Schlagworte Contra = Bürgerrechtseinschränkungen, staatliches Bildungsmonopol | Antragstext =

Nur die Teilnahme am Schulunterricht sichert, dass Kinder und Jugendliche die Grundlagen einer gleichberechtigten, demokratischen und pluralistischen Gesellschaft kennenlernen. Keine Open-Education-Bewegung, keine sozialen Netzwerke im Internet, der Familie und der Gemeinschaft können die vielen Vorteile eines mindestens 9-jährigen ganzwöchigen Schulbesuchs ersetzen.


Eltern und deren Lebensentwürfe und das soziale Umfeld außerhalb des Schulgebäudes schränken viele Kinder ein. Es gibt sogar Eltern, die manche Dinge tabuisieren und ablehnen. Dieses kann nur von fürsorglichem Schulpersonal abgefangen werden, die unter staatlicher Genehmigung nur die Dinge ablehnen und tabuisieren, die von den aktuellen Kultusministerien oder ihren eigenen Wertevorstellungen abgelehnt werden.


Zusätzlich sind Mitschüler für alle Kinder und Jugendlichen die beste Möglichkeit sie in die Gesellschaft zu integrieren. Auch hier darf man keinem Angebot außerhalb des Schulgebäudes trauen. Wieder gibt es Eltern, die sich falsch um die Kinder kümmern, oder ihnen gar den Umgang mit bestimmten anderen Kindern verbieten.


Nur im Schulgebäude und der jahrelangen permanenten Verbringung dorthin und über sonst keine anderen Kanäle können Kinder heutzutage über ihre Rechte aufgeklärt werden. Und nur dort kann ihnen vermittelt werden, dass sie ihren Bildungsweg unabhängig von Elternwünschen gestalten können.


Dafür braucht es die aktuelle Regelung der Schulpflicht und wir erkennen an, dass dafür alle aktuellen Grundrechtseinschränkungen in den Landesgesetzen gerechtfertigt sind. Wenn nur ein Kind gerettet werden kann, dann sollten wir vor keiner Maßnahme zögern. Nur durch diese Grundrechtseinschränkungen ist es möglich sicherzustellen, dass auch alle Kinder und Jugendlichen - wenn nötig gegen ihren eigenen geäußerten und begründeten Willen - in dem Schulgebäude unsere gleichberechtigte und demokratische und pluralistische Gesellschaft kennenlernen. Für dieses Ziel sind auch polizeiliche Maßnahmen, Erzwingungshaft gegen die Eltern, Zwangspsychiatrisierung oder Sozialarbeit als Strafe gerechtfertigt.


Zusätzlich müssen Kinder so früh und lange wie möglich aus dem Einflußbereich ihrer Eltern gebracht werden. Wieder gibt es hier Eltern die falsche politische Ansichten haben - oder religiös sind. Auch dieses kann nur durch eine allgemeine Schulpflicht und ihre Grundrechtseinschränkungen in den Landesgesetzen sichergestellt werden.

Wir distanzieren uns deswegen von allen Experimenten, wie sie aktuell in Ländern wie den USA, Kanada, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Finnland, Dänemark, Belgien, Russland, Japan oder Australien begangen werden. Wenn Familien hier in Deutschland die Schulpflicht nicht passt, können sie in jedes beliebige Land auswandern. Hier liegt es dann alleine in der Verantwortung der Eltern, wenn sie die Kinder von ihrer Nachbarschaft trennen, diese ihre sozialen Kontakte und Freunde verlieren. Deutschland hat sein Möglichstes getan und die anderen Länder sind jetzt am Zug nachzuziehen.


Zusätzlich hilft die Schulpflicht es zu verhindern, dass sich Dinge wie Online-Unterricht etablieren können und so potentiell unkontrollierbare und gefährliche Alternative zur Schule entstehen könnte, die dann ihren allgemeinen Integrations- und Erziehungsauftrag gefährdet.

Ebenfalls verhindert die aktuelle Schulpflicht die Möglichkeit, dass Kinder sich in Berufung auf Grundrechte und Streikrechte vor dem Unterricht drücken.

Ebenfalls können mit der Möglichkeit die Kinder in die Schule zu zwingen - gegen ihren Willen - keine Schulreformen durch Verweigerung des Besuchs von "schlechten" Schulen erzwungen werden. Dieses würde Kinder und ihre Familien in eine Machtposition gegenüber dem Staat stellen, der unseren Wohlstand gefährden könnte.


Auch ist die Schulpflicht in vielen Bundesländern das einzige Mittel Schulen in Elterninitiativen zu verhindern - denn diese müssen erst dagegen klagen, was sich nur große Anbieter aber nicht kleine Elterninitiativen leisten können.


Damit sorgt die Schulpflicht dafür, dass der Staat hier das wichtige Bildungsmonopol fest in der Hand halten kann und ein einheitliches und monolithisches Bildungssystem sich nur verändert, wenn ein gesamtgesellschaftlicher Konsens gefunden wurde. Dieses wichtige Verfahren kann nur durch die Politik und den Staat bewerkstelligt werden - und die Schulpflicht ist das erste Mittel um private Initiative und Abweichungen zu verhindern.


Besonders wirtschaftlich schwache Elterninitiativen werden so elegant verhindert, da diese Eltern ohnehin gezeigt haben, dass die Bildung, die sie für ihre Kinder wollen würden nicht zu wirtschaftlichem Erfolg führt und so die Existenz ihrer Kinder in unserer Gesellschaft gefährdet und sie womöglich gleich von vornherein zu einer Generation neuer HarzIV-Empfänger macht.


Oberstes Augenmerk muss aber auf den vielen, vielen Eltern liegen, die versagen und von denen man täglich Horrorberichte in der Zeitung liest - denn vor denen ist die Schulpflicht das einzige Mittel, das diese Kinder retten kann.


Insbesondere muss unser Augenmerk auf den Homeschoolern liegen, die ihre Kinder schulfrei bilden wollen - und sie damit vielleicht von der Gesellschaft isolieren könnten.

Regelmäßige Kontrollen -wie bei der Bildungspflicht- durch die lokalen Schulbehörden oder Schulen wie in anderen Ländern können nicht die Kontrolle durch eine Schulanwesenheit ersetzen.

Experimente in anderen Ländern, wie mit der Bildungspflicht sind generell abzulehnen, denn bei der Schulpflicht geht es um Schule.


Quellen:

Privatschulgründungen / Schulprojekte [Eine Schule ohne Klassenzimmer ist keine Schule

[Der Kampf um eine Schulgründung]

Asyl:

[Asyl für Schulverweigerer ]

Bildungspflicht:

[Bildungspflicht statt Schulpflicht]

[Religiöse oder Liberale Gründe]

[Konservativ-Liberal]

[Verhinderung von Schulstreiks durch Repressionen]

Werbung von Online-Unterrichtsbefürwortern:

[Online-Unterricht bringt bessere Ergebnisse ]

[Keynote on Open Education]


zu bestätigende Grundrechtseinschränkungen (Beispiele):

[Bayern BayEUG]

Artikel 118 Schulzwang

(1) 1 Nimmt eine Schulpflichtige oder ein Schulpflichtiger ohne berechtigten Grund am Unterricht oder an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen (Art. 56 Abs. 4 Satz 2) nicht teil, so kann die Schule bei der Kreisverwaltungsbehörde die Durchführung des Schulzwangs beantragen. 2 Die Kreisverwaltungsbehörde kann durch ihre Beauftragten die Schulpflichtige oder den Schulpflichtigen der Schule zwangsweise zuführen. 3 Eine Vorladung der oder des Schulpflichtigen ist nicht erforderlich.

(2) Zur Durchführung des Schulzwangs dürfen die Beauftragten der Kreisverwaltungsbehörde Wohnungen, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum betreten und unmittelbaren Zwang ausüben.

(usw.)

Artikel 120 Einschränkung von Grundrechten

Auf Grund dieses Gesetzes können im Vollzug der Bestimmungen über die Schulpflicht die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person und Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden (Art. 102 Abs. 1 ,Art. 106 Abs. 3 der Verfassung,Art. 2 Abs. 2 , Art. 13 Abs. 1 des Grundgesetzes).

[Hessen]

§ 68 Schulzwang

Wer seiner Schulpflicht nicht nachkommt, kann der Schule zwangsweise zugeführt werden, wenn andere pädagogische Mittel, insbesondere persönliche Beratung, Hinweise an die Eltern, die Kinder- und Jugendhilfe, den Ausbildenden und den Arbeitgeber oder gemeinsame Gespräche der Beteiligten erfolglos geblieben sind. Die Entscheidung über die zwangsweise Zuführung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt. Bei der Zuführung kann die Hilfe der für den Wohnsitz, für den gewöhnlichen Aufenthalt oder für den Beschäftigungsort der oder des Schulpflichtigen örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde (Gemeindevorstand) in Anspruch genommen werden.

Auch Behinderte flüchten anstatt unsere Reformen abzuwarten:

[Auf der Flucht vor der Schule]

wachsende Werbung der Homeschool-Lobby:

Dieter Lenzen [Heimunterricht muss erlaubt sein]

[Henk Blok im Auftrag der niederländischen Regierung]

[Homeschooling verbessert akademische Leistungen, verringert Auswirkung sozio-ökonomischer Faktoren]

[Zusammenfassung mehrerer Studien über angebliche Sozialkompetenzen]

[Zusammenfassung einer Studie in UK - University of London]

[Home Education in Deutschland, Hintergründe und Entwicklung von Thomas Spiegler]

[Sozialisation]


| Begründung = Als Bürgerrechtspartei mit dem besonderen Fokus auf Bildung müssen wir klar die Grenzen ziehen zwischen den wichtigen Grundrechtseinschränkungen und den Grundrechtseinschränkungen, die wir bekämpfen wollen. Die immer weiter steigende Medienaufmerksamkeit, wie z.B. nach der Asylgewährung durch die USA, und auch die unkoordinierten Antworten müssen eine klare Linie zeigen, die wie in der Stellungnahme von Julia Schramm klar stellen, warum wir für die Schulpflicht sind und gegen die Bildungspflicht.

Stellungnahme Julia Schramm

Da hier der Schnittpunkt von Bürgerrechten und Bildung liegt und auch klare Grundrechtseinschränkungen gemacht werden müssen wir gute Gründe für die Einschränkungen geben. Dieser Antrag gibt diese Gründe und dient gleichzeitig als Absage an religiöse Sekten (wie in den USA) und andere.



| Typ = Programmantrag | Gremium = Bundesverband | Fabrik = Antragsfabrik | Nummer = (offen) | Eingereicht = }}

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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